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von mona84

Tascha

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 3. August 2005, 10:14

Wie gehts weiter?

Hallöchen Ihr!

Ich habe mich vor einigen Tagen von meinem Freund getrennt ( waren nicht verheiratet). Noch wohnen wir aber zusammen in der gemeinsamen Wohnung, die schon gekĂĽndigt ist!
Wir haben eine 9 Monate alte Tochter zusammen!

Ich möchte nun mit meiner Tochter in eine andere Wohnung ziehen...
Allerdings habe ich kein Einkommen, ich bin noch bis Novemer 2006 im Erziehungsurlaub, habe vorher Vollzeit gearbeitet.
Alles was ich habe, ist das Kindergeld...

Was muss ich nun machen?
Bekomm ich UnterstĂĽtzung zwecks Wohnung?
Wie sieht es mit Unterhalt fĂĽr meine Tochter aus?
Vielleicht könnt Ihr mir schon ein paar Fragen beantworten *lächel*

Liebe GrĂĽĂźe
Tascha[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 3. August 2005, 11:49

RE: Wie gehts weiter?

Hallo Tascha,
Ich bin am 1. Mai nach 12 Jahren mit meinen beiden Kindern ausgezogen. Nachdem Hartz IV im Januar abgelehnt wurde, hatte ich auch nur noch das Kindergeld. Aber es war phänomenal. Nachdem ich mich endlich zu diesem Schritt entschlossen hatte, bekam ich von überall her Hilfe. Den Ämtern gegenüber muss man dann einfach selbstsicher auftreten und wissen, was einem zusteht. Da hat mir diese Website sehr gut geholfen. Ich habe zweimal Widerspruch gegen meinen Bescheid eingelegt und beides mal Recht bekommen. Jetzt ist noch eine Klage gegen die ARGE am Laufen, weil sie mir Hartz IV verweigert haben, obwohl ich schon getrennt lebte, nur noch nicht ausgezogen war. Informiere Dich! Frage hier immer mal nach, auch im Chat, Du bekommst immer brauchbare Antworten und lass Dich nicht unterkriegen! Wünsche Dir alles Gute,

GruĂź, Sabine

Saskia

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 3. August 2005, 12:30

RE: Wie gehts weiter?

Hallo Tascha,

das eine ist der Gang zu den Ämtern. Da wird dann einiges automatisch geregelt.

Du solltest unbedingt zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft einrichten. Dann wird der KU tituliert. Dann ist die Frage was dein Freund verdient denn du hast einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt wenn der Vater leistungsfähig ist.

Eine erste umfassende Beratung bekommst du am besten vor Ort bei einer Familienberatungsstelle. Wenn du Sozialgeld beantragst wird der Kindsvater in Verzug gesetzt und muss das erhaltene ggf. zurückzahlen. Wie äußert sich der Vater dazu?

Noch etwas ganz wichtiges. Achte darauf dass du ggf. einen Fachanwalt fĂĽr Familienrecht nimmst, da kann dir auch eine Beratungsstelle helfen jemand gutes zu finden.

Was eine Wohnung betrifft, so kannst du eine Sozialwohnung beantragen oder du fragst mal bei Genossenschaften nach. Dir mit einem Kind stehen 2 Zimmer, max 60qm zu wenn du UnterstĂĽtzung im Sinne von Hartz4 brauchst. Wie hoch bei euch die Miete sein darf, da muĂźt du schaun.

So viel fĂĽrs erste...... wenn du Fragen hast, immer her damit ;-) und mach dir mal keine Sorgen, das wird.

Liebe GrĂĽĂźe
Saskia[addsig]

Tascha

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 3. August 2005, 14:04

RE: Wie gehts weiter?

Danke Euch fĂĽr Eure schnellen Antworten! :)

Ehrlich gesagt, komme ich jetzt das erste mal mit den Ämtern in Kontakt und ich scheue mich schon ein wenig davor!
Bin glaub ich auch bissl überfordert momentan und hab kaum einen Durchblick *lächel*

Eigentlich hab ich Ihn noch gar nicht darauf angesprochen, wie es mit dem KindesUnterhalt ist, aber da glaube ich zahlt er sofort!
Nun hast Du was geschrieben, was ich nicht so ganz verstehe ... *argh*
Stimmt es, dass er auch fĂĽr mich zahlen muss??? Ich mein, wir waren doch gar nicht verheiratet... oder hab ich das falsch gelesen?

Mit der Beistandschaft, kann man ja eigentlich nichts falsch machen, so wie ich das jetzt verstanden hab, da werd ich dann mal nachfragen :)

Ich verstehe mich noch sehr gut mit ihm und ich glaub nicht, dass wir noch in Streit ausarten... ist so ein Anwalt dann von Nöten?

Noch hab ich ein Auto....
Wie läuft das dann, muss ich das dann verkaufen?

Ohhh wieder viele Fragen *lächel*

Liebe GrĂĽĂźe
Tascha
[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 3. August 2005, 14:19

RE: Wie gehts weiter?

Hallo Tascha,

die kann man alle beantworten *lächel*.

Ledige Mütter haben die ersten 3 Jahre einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt (wenn sie bedürftig sind) - das soll sogar noch verlängert werden. Also: Die Frage ist wie hoch sein Einkommen ist, denn das Amt wird ggf. an ihn herantreten. Und die Beistandschaft ist völlig ausreichend. Er kann am Jugendamt kostenlos den Kindesunterhalt titulieren.

Wenn ihr euch noch gut versteht, rede mit ihm. Vielleicht ist der Gang zum Amt dann nicht mehr nötig. Ein Auto darfst du haben und nein ihr müßt keinen Anwalt nehmen.

Es gibt hier einen Artikel wegen KU und in den Leitlinien steht drin wie das ggf mit dem Unterhalt ist - also rede mit ihm, zeig ihm das und schaut dass ihr einen friedlichen Weg findet.

Liebe GrĂĽĂźe
Saskia
[addsig]

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