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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 9. August 2005, 14:43

Elternzeit / ALG II / Aaufhebungsvertrag und Abfindung

Hallo...

Wie ihr an der Überschrift schon seht, hab ich seeeeeeeeeehr viele Fragen! ;)

Momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit und beziehe ALG II, da allein erziehend und ohne Lebensgefährten!

Meine Firma hat ihren Arbeitssitz gewechsel (sprich ist umgezogen), daher ist eine Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit unmöglich. Mir wurde nun ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung angeboten!

Zu meiner großen Freude könnte ich im September auch schon eine neue Stelle in einer anderen Firma antreten!

So, dass waren die Infos...nun meine Fragen! :-O

1. Was mache ich denn jetzt zu erst? Den neuen Vertrag unterschreiben, dann den Aufhebungsvertrag und dann ALG II "abmelden"?
Wenn ich den neuen Vertrag allerdings unterschreiben will, dann brauche ich vorher noch die Genehmigung von meiner "alten" Firma und da habe ich Angst, dass ich keine Abfindung mehr bekomme, weil die dann wissen das ich eine neue Anstellung habe! Dürften die das?

1a. Also doch lieber erst Auflösungsvertrag und dann den neuen unterschreiben?

2. Was behält die ARGE von meiner Abfindung? Wahrscheinlich müßte ich dann das ALG II für September zurückzahlen, oder?

3. Hat die ARGE noch weiter Ansprüche an meine Abfindung? Z.B. weil ich ja nun über ein Jahr Geld bezogen habe?


Das war es erstmal... :-) Hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen!

Gruß
Josi

mamix4

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Frankenthal/Pfalz

Beruf: Unternehmerin, Malermeisterbetrieb

2

Sonntag, 14. August 2005, 18:29

RE: Elternzeit / ALG II / Aaufhebungsvertrag und Abfindung

Hallo, Josi,
direkt kann ich Dir da leider nicht helfen, kann Dir nur sagen, wie es bei mir war. Ich habe 1 1/2 Jahr in einem Call-Center gearbeitet und habe durch sehr viele private Probleme mit Kinder und Ex dieser Anforderung (ist Streß pur) nicht mehr standgehalten. Zudem wollte meine Firma mir als Alleinerziehende mit u.a. einem 5-jährigen meinen -vorher geplanten- Urlaub nicht geben. D.H. im Klartext: KiGa war 3 Wochen zu. 1. und 2. Woche hätte ich organisiert ( 1. Wo meine Mutter, 2. Wo privat gezahlt 90,-- für Zeltlager) Die 3. Wo hätte ich jetzt plötzlich nur noch am Donnerstag- sprich nach 3 Tagen - genehmigt bekommen. Da hab ich alles hingeschmissen und bin einfach nicht mehr hin. So weit, so schlecht. Nun hat mich der Betriebsrat angerufen, wegen fristloser Kündigung und dann haben wir noch einen Aufhebungsvertrag daraus gemacht. Bekam mein restliches Urlaubsgeld und 57 Überstunden als "Abfindung". Tenor Betriebsrat: Das wird n i c h t angerechnet! Habe jetzt mein ALG beantragt und kann nur sagen, es läuft. Abfindung wurde bis jetzt nicht angerechnet. Und eine evtl. Sperre wg. der Aufhebung würde auch nicht zum finanziellen Ruin führen. Was ja in Deinem Falle entfällt, da Du ja schon - ich hoffe wirklich s i c h e r - eine neue Anstellung hast.
Ich hoffe, ich konnte Dir einigermaßen weiterhelfen.
Liebe Grüße
Petra

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