eine hilfe!!!!! für die mütter die hartz4 haben und einen 1 euro job nicht annehmen wollen (familie)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Weise noch einmal ausdrücklich hin das ich keine Arbeitsverweigerung noch eine Pflichtverletzung begangen habe!!!!
Ich habe aufgrund der familären Situation eine Arbeitszeit von 4 Stunden angegeben und Bestehe auch auf diese.
Ich wehre mich wehement und fühle mich erpresst. Die Äußerungen Ihrerseits finde ich unakzeptabel und unerhöhrt.
Völlig außer Acht gelassen werden folgende Punkte :
1. Das keine Prüfung als auch keine Berücksichtigung der individuellen und familären Situation stattfand.
Dem Hilfebedürftigen ist zwar nach § 10 Abs. 1, S. 1 SGB II fast jede Arbeit zumutbar, die Ausübung der Arbeit darf aber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Erziehung eines Kindes des Hilfeempfängers oder dessen Partner nicht gefährden.
Art 6 Abs. 2 GG bestimmt, daß die Erziehung von Kindern Recht und Pflicht der Eltern ist. Die BA darf folglich nicht vorschreiben, ob ein Kind in Betreuung, in eine Kita,oder zu einer Tagesmutter zu geben ist. Eine Ablehnung einer solchen vorgegebenen Zwangsbetreuung stellt somit auch keine Arbeitsverweigerung oder Pflichtversäumnis da.
Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule, KiGa usw. Das wäre in meinem Falle von 7 Uhr bis 11 Uhr.
Mit Ihrer Äußerung das ich mein Kind in den Kindergarten ganztags zu bringen habe, aufgrund des 1 Euro – Jobs, ist eine Frechheit und verstößt gegen geltendes Recht. Siehe Grundgesetz.
2. Meiner persönliche Situation vermag mir zwar eine Arbeit zumutbar zu sein, nur bleibt hier außer Acht, das ich diese Persönliche Situation überhaupt nicht besitze.Ich besitze eine Familiäre Situation.
Eine Arbeitszeit von 6 Stunden täglich ist für eine Mutter von 3 Kleinkindern nicht zumutbar,dies Begründet auch meine Angabe von 4 Stunden.Völlig außer Acht wird auch hierbei gelassen,das zu einer Erziehung der Kinder (Haushalt,Hausaufgabenbetreuung,etc) mehr als nur „geldherbei schaffen“ gehört.
Das Ihre Äußerung : „ Andere Mütter tun das aber auch“; hier völlig fehl am Platz ist , ist meines Erachtens hier völlig indiskutabel,da ich nicht eine „andere Mutter“ bin.
Hierbei Berufe ich mich auch auf Art.6 Abs 4 GG.
Als auch Art.6 Abs 2 GG , in dem besagt ist das die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht . Sie versuchen sich über die stattliche Gemeinschaft zu setzen und die der Unantastbarkeit der Familie in dem sie mich zwingen wollen , meine jüngste Tochter in die Ganztagsbetreuung zu geben . Zwang deswegen weil ich , als Leistungsempfänger , ansonsten mit Sanktionen bestraft werde.Die AA hat keine Befugnis oder der Fallmanager Eltern eine Zwangsbetreuung gegen deren Willen aufzugeben. Eltern die sich weigern, Kind/er in eine nicht gewollte Betreuung zu bringen dürfen daher nicht Sanktioniert werden.
3. Die Tatsache das Sanktionen eintreten werden ,wenn ich diese Arbeitsangelegenheit , aus diesen Gründen, nicht antreten werde, fällt unter den Begriff Zwangsarbeit. Desweiteren erlaube ich mir hiermit den Begriff „Erpressung“ zu äußern . Hiermit berufe ich mich auch auf die Europäische Verfassung wonach Zwangsarbeit gegen in Titel I : Würde des Menschen verstoßt . Artikel II- 5 Abs. 2
4. Aufgrund der Tatsache, ich habe Ihnen dieses mehrmals erläutert, das hier in Jüdenberg schon etliche 1 Euro-Jobs im Bereich der Aussenpflege vergeben sind und diese Personen sich Förmlich die Arbeit an den Haaren herbeiziehen, grenzt es meines Erachtens und den der Steuerzahler ,an Verschwendung öffentlichen Geldern . Ein Einstellen einer weiteren Person für Arbeit wo keine zusätzliche Arbeitskraft gebraucht wird ist Steuerverschwendung und diese Gelder sollten Sinnvoller ausgegeben werden .
5. Ein 1 Euro-Job ist eine Eingliederungshilfe deren ich nicht Bedarf.
Desweiteren bin ich keine Hilfebedürftige die keine Arbeit finden kann, somit auch nicht herangezogen werden darf zu einem 1 Euro-Job. Ich habe mittlere Reife und einen abgeschlossenen Beruf . Desweiteren vermag ich zwar einige Jahre dem Beruf fremd gewesen zu sein, jedoch verbiete mir die anschuldigung das ich nicht intergrativ sei .Ich vermag durchaus noch der Kenntnis sich in dem erlerntem Beruf rechtzufinden.
Eine pauschale Zuweisung zu einem 1-Euro-Job ohne präzise Einzellfall bezogene Prüfung
ist nicht Rechtmäßig .
6. Mir wurde nicht ,auch nicht Ansatzweise, genügend Zeit eingräumt über Eigenbemühungen Arbeit zu finden.
7. Mir hat es der Anschein das Sie Ihre eigene Gesetze nicht zu Wissen vermögen.
8. Desweiteren hat mir Öko-Tours GmbH ein Vorstellungstermin verweigert, mit der Begründung das ich meine Sachlage erst einmal mit Ihnen besprechen soll. Siehe Erstwiderspruch.
9. Wie ich im Gespräch vom 07.10.2005 erwähnte ist ihr Verhalten meinerseits reine Willkür und auch Schikane.
Als Schikane deshalb weil ich unter dem „Deckmantel“ Termin zur Abschließenden Bearbeitung, im Sinne der Eingliederungsvereinbarung , des Vermittlungsgutscheines am 07.10.2005 vorgeladen wurde.
10. Da die AA ein Diensleistungsunternehmen am Kunden ist , verweise ich auf den Lexikalischen Begriff : Kunde/n
Die DIN EN ISO 8402 definiert Kunde als den »Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten Produkts«, der im Rahmen einer Vertragssituation auch als »Auftraggeber« bezeichnet werden kann (vgl. DIN EN ISO 8402, 1995-08 ).
Insgesamt existiert eine Fülle von Definitionen (so auch in der DIN EN ISO 9004) zum Begriff »Kunde« die letztendlich zwei Kernaussagen enthalten, wobei die kurze Formel »Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten Produkts« die Grundlage bildet. Mit der Interpretation »Der Kunde kann in Beziehung zur Organisation entweder extern oder intern sein« wird diese entscheidend erweitert.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Philosophie der Normen, dass jede interne Leistung in einem Unternehmen den Empfänger der Leistung als Kunden sieht.
Die Normen definieren den Kunden nicht weiter, da dieser den Anspruch auf einwandfreie Leistung hat.
11. Abschließend möchte ich auf Ihre Äußerung zum Thema Zeitarbeit zurück kommen .
Mein Anliegen Teilarbeit ( aufgrund der familären Situation ) zu vollziehen wurde aufs übelste diskreditiert und überhaupt nicht berücksichtigt.
Daher berufe ich mich auf folgende Rechtsprechung:
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil zum Az. 9 AZR 636/02 entschieden , dass der Arbeitgeber (in diesem Falle die AA )dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen hat , wenn dieser s/eine Vollzeit- Tätigkeit auf eine Teilzeit – Tätigkeit reduzieren möchte.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur in den Fällen das Recht , den Wunsch auf Reduzierung der Arbeit zurückzuweisen, wenn er zuvor nachweislich intensiv , letztlich aber erfolglos, nach einer Ersatzkraft (es dürfte in diesem Falle überhaupt nicht schwer sein eine „Ersatzkraft“ zu finden ) gesucht hat ,welche die durch die Teilzeit verbleibende Arbeit erledigt.
Desweiteren kann die AA auch keine Gründe vorweisen dem meinerseits gewünschten Teilzeitarbeit nicht nachzukommen. Diese wäre in meinem Falle 4 Stunden am Tag. Die Begründung das man in dem 1 Euro- Job die geforderte Arbeitszeit von 6 Stunden täglich , diese , nicht um 2 Stunden reduzieren könne, empfinde ich als blanke Hohn und absolut lächerlich.
Ich fordere die AA Wittenberg - Zweigstelle Gräfenhainichen daher auf , mir deswegen, die Stunden der Arbeitsangelegeheit auf 4 Stunden zu kürzen oder mein Heranziehen zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
eine bitte!!!!! zu euren gegeben heiten UMÄNDERN !!!!!! gedacht als anstoß, geschrieben und recherchiert von mir selber!!!!!!
gruß manu......
;-)