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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 10. Oktober 2005, 19:29

hartz4 und schwanger

hallo liebe leute ich habe da mal eine frage und hoffe ihr könt mir ein paar tips geben.mein freund und ich wohnen zusammen, sind hartz4 empfänger und bekommen nun ein baby.welche finanziellen möglichkeiten gibt es nun für uns denn von hartz4 allein schaffen wir das alles nicht!!
vielen dank für euren rat..

Gast

unregistriert

2

Freitag, 14. Oktober 2005, 11:50

RE: hartz4 und schwanger

erkundigt euch doch mal beim AA, Sozialamt, Caritas usw.

Gast

unregistriert

3

Freitag, 14. Oktober 2005, 12:55

RE: hartz4 und schwanger

Hallo
Wenn das Baby da ist,dann bekommt ihr etwas mehr an ALG2 .Ja und vom Erziehungsgeld kann man ja auch noch was holen.
Ansonsten gbit es wenn einmalige beihilfen ZB bei porfamilia die Erstaustattung.Aber da mußt dich bei euch erkundigen.
gruß delphine

manu

Anfänger

Beiträge:

4

Freitag, 14. Oktober 2005, 17:16

RE: hartz4 und schwanger

nur aufpassen,mit dem erziehungsgeld, da :"erziehungsgeld" eine einkommensart ist,bei minderjährigen.....und gegebenenfalls auf deine person der überschuß "übertragen " wird.
solltest du das erziehungsgeld ,einen teil,davon als "überschuß " übertragen bekommen,kannst du das anfechten! mit der begründung das nicht steuerpflichtige einnahmen einer pflegeperson für leistungen der grundpflege und der hauswirtschaftlichen versorgung herangezogen werden darf. desweiteren ist es auch mit im konflikt ( wie kindergeld und KU )das geschrieben steht das nicht steuerpflichtige/sozialpflichtige "einnahmen/einkommen" nicht ALS "einkommen" anzusehen ist..........[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

5

Freitag, 14. Oktober 2005, 17:44

RE: hartz4 und schwanger

Hallo Gast (schon wieder einer, welcher isses wohl :roll: )

die Aussage von manu stimmt insoweit nicht, als dass Erziehungsgeld immer obendrauf gezahlt wird und nicht als Einkommen beim ALG II gilt. Kindergeld wird abgezogen, Erziehungsgeld (¤ 300,- für längstens 2 Jahre) gibts extra.
Wenn ihr beide ALG II-Empfänger seid, bekommt ihr nach der Geburt des Kindes für dieses ¤ 207,- dazu, auch eure Wohnung darf etwas größer und teurer sein.
Ihr könnt auch eine Babyerstausstattung, einen Kinderwagen und ein Kinderbett als einmalige Beihilfen beantragen. Du selbst kannst Schwangerschaftsbekleidung beantragen. Außerdem gibt es noch die "Mutter-Kind-Stiftung". Bei einem Wohlfahrtsverband an deinem Wohnort (Caritas, Diakonie, profa u.ä.) kannst du einen Antrag stellen und erhälst einen einmaligen Zuschuss für Babyausstattung.

Liebe Grüße
tinka[addsig]

manu

Anfänger

Beiträge:

6

Freitag, 14. Oktober 2005, 17:54

RE: hartz4 und schwanger

liebe tinka............da bist du anscheinend nicht so gut informiert! :
Alles was nicht vorhanden ist und zur Sicherstellung eines Menschenwürdigen Lebens und Herstellung des soziokulturellen Existensminimums notwendig sind (im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB I ) sind Erstbeschaffungen und daher zu bewilligen.

Der Begriff Erstaustattungsbedarfe ist unter der individuellen Situation des Leistungsberechtigten weit auszulegen ( im Sinne von §§ 2 Abs. 2 SGB I , § 30 SGB I ) :

== Erstaustattung ist alles was nicht in der Wohnung vorhanden ist

== Erstaustattung besteht nicht nur einmal und dann nie wieder im Leben , sondern
immer wenn Grundausstattung aus besonderen Gründen notwendig ist :

- zB. Nach Trennung vom Partner , wenn Hausrat fehlt............um ein Beispiel zu nennen....
[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

7

Freitag, 14. Oktober 2005, 17:58

RE: hartz4 und schwanger

Liebe manu,

ich habe ja geschrieben, dass und was sie beantragen kann. Weitergehende Sachen werden zumindest in unserem Landkreis und der für uns zuständigen Sozialgerichtsbarkeit nicht bewilligt. Ich schließe aber aus deinen Ausführungen, dass dies bei dir anders ist bzw. dass du es vor dem Sozialgericht erfolgreich eingeklagt hast. Wenn ja, würde mich interessieren, was dir genau bewilligt wurde und an welchem Gericht das war.
Danke und Gruß
tinka[addsig]

manu

Anfänger

Beiträge:

8

Freitag, 14. Oktober 2005, 18:03

RE: hartz4 und schwanger

hi tinka.................... mein verfahren läuft noch ,da ich ich herrn schoeller angeschlossen habe mit querrverweis .herr schoeller hat seit letztem jahr ein verfahren beim verfassungsgericht bewirkt in bezug auf hartz4 und derem allgemeinem verfassungsverstoss.
dseweiteren habe ich eine gute anwältin für sozialrecht...die mich in diesem u.a. auch darauf hinstiess............desweiteren habe ich angeklagt das leibliche kinder "schlechter" gestellt werden bei der AA als adoptierte/pflegekinder. ;-) [addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

9

Freitag, 14. Oktober 2005, 18:08

RE: hartz4 und schwanger

Hallo manu,

Herr Schoeller sagt mir ehrlich gesagt nichts. Handelt es sich bei diesem Verfahren ausdrücklich um die Erstausstattung nach der Geburt eines Kindes oder ist das ein eher allgemeines Verfahren bzgl. Hartz 4?

tinka[addsig]

manu

Anfänger

Beiträge:

10

Freitag, 14. Oktober 2005, 18:23

RE: hartz4 und schwanger

hallo tinka
allgemeine verfahren mit ihren gesetzwidrigkeiten und - verstöße.bezüglich der erstausstattung wird jeder gute rechtsanwalt dich darauf hinweisen..........was geht und was nicht!!!!..............denn: solange die AA in nürnberg ihren zw.AA eine strafe von 60.000 euro aufbrummt,wird wohl kein mitarbeiter unsereinem daraufhinweisen was deren RECHT ist,im hinblick auf die erstausstattung.. gibt es genug gerichtliche entscheidungen..........anhand der tatsache das viele hartz4 empfänger sich nicht trauen ,sich weiter zu bilden.und recherchieren............,werden sie zum unwissenden spielball der nation!
;-) <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: manu, 14.10.2005, 06:27 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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