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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

manchmal

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2%

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Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Angi45

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Wuppertal

Beruf: Angestellte

1

Samstag, 15. Oktober 2005, 13:37

Selbstbehalt des Naturalunterhalt leistenden und des Barunterhaltspflichtigem

Habe mich mit dem Thema auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass der Barpflichtige, berufstätige einen Selbstbehalt von 890 Euro gez. vorgeschrieben zzgl. Fahrtkosten geltend machen kann. Derjenige, der die Kinder betreut bekommt, wenn er berufstätig ist auch einen kleinen Selbstbehalt, der aber wie in meinem Fall nur max. 770 Euro beträgt( Grundbetrag 345,-- plus Mietanteil + Selbstbehalt vom Einkommen), Das ist doch wohl total ungerecht!!
Ich denke dagegen mĂĽsste man(frau) sich wehren, denn ich beanspruche fĂĽr mich den gleichen Selbstbehalt als betreuendes Elternteil.
Wie seht Ihr das?[addsig]

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