RE: Brauche mal einen Rat für ALGII Thema Zu große und zu teure Wohnung
hallo mona,
will hier noch eben kurz was abladen, ich hoffe du liest das noch.
Kosten für Miete und Heizung
Für Miete und Heizung werden die tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Was „angemessen ist, wir jeweils vor Ort definiert. In Erlangen gelten derzeit 300 bis 330 € Miete (inkl. Nebenkosten), zzgl. 40 € für Heizkosten für einen Single-Haushalt als angemessen.
Falls die Unterkunftskosten nicht angemessen (zu hoch) sind, müssen diese trotzdem für eine Übergangszeit so lange gezahlt werden, wie es dem Antragsteller nicht möglich oder zuzumuten ist (z.B. wegen Erkrankung) die Kosten zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Vor Anmietung einer (günstigeren) Wohnung unbedingt die Zusicherung des kommunalen Trägers einholen, welcher dann auch Mietkautionen, Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen muss, wenn eine Aufforderung zur Kostensenkung erteilt wurde.
Kosten:
Energie, Kabel-gebühren, GEZ und Telefon-anschluss
Aufwendungen für Energie sind in der Regelleistung enthalten. Kabelgebühren gehören grundsätzlich nicht zum notwendigen Bedarf, es sei denn, der Hilfesuchende findet auf dem Wohnungsmarkt keine angemessene Wohnung ohne Kabelanschluss. Der Personenkreis der von den Rundfunk- und Fernsehgebühren Befreiten soll auf die ALG II- Empfänger erweitert werden.