Freitag, 25. Mai 2012, 19:00 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat fĂĽr Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Anna* (Heute, 18:43)

Schmiddi (Heute, 18:15)

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Markus007

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 18. Oktober 2005, 10:59

Wohnungsgeld

Hallo jetzt habe ich auch mal hierzu eine frage.

Was kann passieren wenn die Wohnung für die EX komplett bezahlt wird aber Ihr neuer Freund sagen wir mal jede Nacht bei Ihr schläft und aber auch sonst die Zeit bei Ihr verbringt. Ich muss dazu sagen das er seine eigene Wohnung besitzt aber nach der arbeit zu ihr geht und morgens wieder zur arbeit.am wochenende ist er die meiste zeit durchgehend bei ihr!

wer kann mir da mal sagen was hier passieren kann???[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 18. Oktober 2005, 11:40

RE: Wohnungsgeld

Ähm, was sollte denn passieren?Es ist doch nicht verboten, jemanden über Nacht bei sich zu haben......selbst wenn die Wohnung bezahlt wird...........[addsig]

Markus007

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 18. Oktober 2005, 11:49

RE: Wohnungsgeld

Ja daher eben die Frage!!
Manche sagen 6 Wochen durchgehend ist kein Prolem da passiert nichts ein Tag Pause dann wieder 6 Wochen usw.
Andere sagen es können kürzungen erfolgen usw. weil wenn der Partner der dort zwar nicht gemeldet ist jede Nacht dort ist eine ja sagen wir halbe eheähnliche Gemeinschaft vorliegt bzw. das so ausgelegt werden kann und nur durch klagen man eventuell recht bekommt.

Mich interessiert wer mit sowas selbst erfahrungen gesammelt hat![addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 18. Oktober 2005, 11:53

RE: Wohnungsgeld

Hallo,
möchte auch mal was dazu sagen...
man darf Besuch haben bis zu 3 monaten unangemeldet,danach sollte man sich anmelden...mit dem Besuch meine ich auch die Freundin oder der Freund
Aber was mich interessieren würde warum machst du´dir da all zuviele Kopfzerbrechen?

Markus007

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 18. Oktober 2005, 11:59

RE: Wohnungsgeld

ja dazu habe ich ein forum bei sorgerecht!!!!
ja das mit den 3 monaten wenn die Wohnung komplett bezahlt wird ist glaube ich nicht so. wie gesagt ich weiĂź es nicht daher auch hier die frage!!![addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 18. Oktober 2005, 12:55

RE: Wohnungsgeld

Sehe ich das nun richtig(habe gerade mal den anderen Thread von Dir gelesen), das Du eventuell Deine Ex anschwärzen willst, weil ihr neuer ständig dort übernachtet?

Da rate ich Dir nur von ab........das wäre eine obermiese Tour, die niemandem was bringt, ausser Dir vielleicht genugtuung.........zu leiden hätten im Endeffekt wieder die Kinder, die Du doch magst![addsig]

Markus007

Anfänger

Beiträge:

7

Dienstag, 18. Oktober 2005, 13:54

RE: Wohnungsgeld

nein das würde ich nicht machen weil dort die kinder leben!!! ganz im gegenteil sie hat mich darauf angesprochen. also mir geht es nicht darum ich komme mit ihrem "neuen" ganz gut klar das was ich in dem anderen thread geschrieben habe was ich eigentlich möchte usw. habe ich offen angesprochen daher ist dies für mich absolut kein problem![addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 18. Oktober 2005, 13:57

RE: Wohnungsgeld

Hallo Markus,

selbst wenn es so ist das der neue ständi bei ihr ist,was hättest du davon-muss da Silvershadow(wie in vielen Sachen)reecht geben.
MIr scheint das du es nicht verknusen kannst das sie glĂĽcklich ist.
Sei doch froh das alles bezahlt wird und nicht event.noch forderungen auf dich zukommen.
Mir scheint es nur gekränkte Eitelkeit zu sein das du verlassen wurdest.

Biggi

Markus007

Anfänger

Beiträge:

9

Dienstag, 18. Oktober 2005, 14:11

RE: Wohnungsgeld

Nein, Nein,

dann wurde das hier jetzt vollkommen falsch verstanden. Meine Frage ist ja nur das ich wissen möchte was kann hier passieren!! Ich sagte doch nicht das ich dagegen etwas unternehmen möchte. Bin doch selbst wieder glücklich in einer neuen Beziehung. Alleine was ich dafür getan habe damit Sie nicht alles benötigen. Wir wohnten vorher in einem Haus ausser dem Sofa und Tisch und der Einbauküche ist mir nichts geblieben habe alles mitgegeben damit es Ihnen gut geht. Hätte auch sagen können das ist meins Sie soll es beantragen. Nein für mich ist nur die Frage wichtig was kann passieren wenn es rauskommen sollte!!!!
[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 400 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

9 Mitglieder und 391 Besucher

Anna*, Chaosnudel, jea, Karli, Mila79, Moni42, robeki, Schmiddi, Steffen40