Freitag, 25. Mai 2012, 19:03 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Anna* (Heute, 18:43)

Schmiddi (Heute, 18:15)

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

delphine0077

unregistriert

1

Montag, 23. August 2004, 12:08

Unterhaltsvorschuß ja oder nein

Hallo leute
Habe folgendes Problem bin vor kurzen mit meinen neuen Partner zusammen gezogen.Jetzt meint die Unterhaltsvorschußkasse das meinen Kind kein Unterhaltvorschuß mehr zuseht.Da wir aber wenn wir kein uvs bekommen unter den Sozialsatz fallen bin ich zum Sozialamt gegangen und die sind der Meinung,das mir uvs zusteht und ich es gefällig beantragen soll.Jetzt wissen wir nicht was wir machen sollen der eine sagt so der andere wiederum so.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Montag, 23. August 2004, 12:45

RE: Unterhaltsvorschuß ja oder nein

Hallo,

leider hast Du nicht geschrieben wie alt Dein Kind ist. Unterhaltsvorschuss ist unabhängig von Deinem sonstigen Einkommen, er wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bezahlt, sofern der barunterhaltspflichtige seinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind nicht, oder nur unregelmäßig nachkommt. Unterhaltsvorschuss kann nur maximal 72 Monate lang bezogen werden. Es ist eine Vorschussleistung, das heisst, dass natürlich von Seiten des Amtes versucht wird das Geld selbst wieder beim barunterhaltspflichtigen Elternteil einzufordern.

Grüße aus Herborn

Frank

Gast

unregistriert

3

Montag, 23. August 2004, 21:51

RE: Unterhaltsvorschuß ja oder nein

Hallo frank
Mein Sohn ist fünf gewordenund bekommt seit letztes jahr juni UVS da ich seitdem erst getrennt lebe.

refa

unregistriert

4

Dienstag, 24. August 2004, 18:23

RE: Unterhaltsvorschuß ja oder nein

Hallo delphine,
das mit dem UVG ist so eine sache. Offensichtlich wird hier entweder bundesland abhaengig oder sogar von amt zu amt unterschiedlich verfahren.
In berlin habe ich bis jetzt noch nicht gehoert das jemand kein geld nach uvg bekommt nur weil er mit einem partner zusammen wohnt. Die strengsten regelungen habe ich mal aus bayern erfahren, hier wird teilweise nicht nach uvg gezahlt wenn der vater auslaender ist.
das gesetz selbst ist an dieser stelle etwas unklar.
Aber du must erst mal sehen wie du an geld kommst.
Liegst du unter dem sozSatz muss dir das soz amt sofort zahlen unabhaengig von wem du noch irgendwann einmal was bekommst. Fuer alleinerziehende gibt es dafuer eine extra sozialamtsstelle der jugendaemter (zumindest in berlin). Diese werden aber zum januar mit ALG II aufgeloest.
Wenn dir die uvg kasse nichts geben will so verlange einen bescheid darueber. Diesen koennen sie dir sofort ausdrucken weil es vorgefertigte schreiben sind. Jedes amt ob soz oder wohngeld etc. will naemlich solche belege von dir sehen. Ansonsten sollen die damen vom amt das unter sich klaeren. Außerdem beim wohngeldamt wohngeld beantragen. das kann in einigen faellen ueber der sozhilfe liegen.
Bei allem was du machst, im Januar wird alles anders :-).
tschues rené

Zur Zeit sind neben Ihnen 444 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

10 Mitglieder und 434 Besucher

airam, Anna*, Chaosnudel, Hannafee, jea, Karli, Mila79, Moni42, robeki, Steffen40