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von mona84

melanie_s

unregistriert

1

Samstag, 19. November 2005, 15:45

Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo ihr Lieben,

ich bin jetzt total verunsichert. Seit 17.11. bin ich rein theoretisch im Mutterschutz.
Mein Frauenarzt hat mir nun einen gelben Schein fĂĽr die Krankenkasse gegeben. Darauf steht der mutmaĂźliche Entbindungstermin und der beginn der Mutterschutzfrist.

Da ich nun aber Arbeitslosengeld Eins bekomme. WeiĂź ich ĂĽberhaupt nicht was ich tun soll.
laut Merkblatt bekommen Arbeitslose (ALG1) 13 Euro Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld von der Krankenkasse... Das wäre aber dann in jedem Fall wesentlich weniger als ich durch das ALG1 bekäme.
Davon könnte ich in keinem Fall überleben. 17 Euro Krankentagegeld netto... und jetzt sind es 22 Euro ALG1 pro Tag...

Bin ich verpflichtet jetzt schon in Mutterschutz zu gehen??
Und falls ja, wie kann ich von 17 Euro am Tag ĂĽberleben mit zwei Kindern???[addsig]

trinity2673

unregistriert

2

Samstag, 19. November 2005, 16:06

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

also, ich habe das alles vor der reform jan2005 erlebt...ich sag jetzt mal wie das bei mir war, kann aber nicht sagen, ob das jetzt noch genau so zutrifft. vielleicht kann das ein anderer mal bestätigen, der jetzt erfahrung damit gemacht hat.

@ saskia
weiĂźt du, ob es noch so ist???

ich habe in der zeit des mutterschutzes krankentagegeld in höhe des arbeitslosengeldes bekommen. d.h. genau den gleichen endbertag, nur von einer anderen stelle.

wie gesagt, das war in 2003.

liebe grĂĽsse anne :-D [addsig]

trinity2673

unregistriert

3

Samstag, 19. November 2005, 16:52

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

habe noch mal gegoogelt

hier eine adresse, die sagen eigentlich das, was ich auch erlebt habe



hoffe es hilft weiter...

liebe grĂĽsse anne[addsig]

melanie_s

unregistriert

4

Mittwoch, 23. November 2005, 19:58

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

schade, dass sich hier keine auskennt... :-( [addsig]

trinity2673

unregistriert

5

Mittwoch, 23. November 2005, 20:56

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo,

sorry habe eben gesehen, dass ich oben im posting die Adresse vergessen habe. bei eltern.de habe ich es gefunden.
Die schreiben dort:
Zitat:
Und wenn ich arbeitslos bin?
Sind Sie arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosenbezuges, das Sie vor Beginn der Schutzfrist bezogen haben - wenn an dem Tag, an dem die Schutzfrist beginnt, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

LG [addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

6

Donnerstag, 24. November 2005, 09:53

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo melanie,

ich zitiere mal: "Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I...gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig gekündigt worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den die Versichterte vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbinduing erhalten hat." (aus: Mutterschutzgesetz, Leitfaden zum Mutterschutz, BMFSFJ)
Den gelben Schein musst du an die Krankenkasse und ans Arbeitsamt weiterleiten. Soweit ich weiss, zahlt die Krankenkasse die ¤ 13,- am Tag, das dir darüber hinaus Zustehende wird vom Arbeitsamt aufgestockt. Das letztere weiss ich aber nicht 100%, frag einfach bei den entsprechenden Stellen nach.

Gruss
tinka.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: tinka, 23.11.2005, 21:53 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

melanie_s

unregistriert

7

Donnerstag, 24. November 2005, 20:03

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Habe heute den Aufhebungsbescheid vom A-Amt bekommen... mir ist schon ganz schlecht...
muss morgen dann unbedingt dort hin um alles zu klären, sonst wird das ein frostiger dezember.. die haben mir grad mal für den dezember 400 euro überwiesen...
hab richtig angst[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

8

Donnerstag, 24. November 2005, 22:16

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo melanie,

nun lass mal den Kopf nicht hängen. Das ist erstmal einer dieser schönen bürokratischen Automatismen, du bist im Mutterschutz und kannst deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, also gibts den Aufhebungsbescheid. Das wird sich klären, nimm Verbindung mit der Krankenkasse und dem Arbeitsamt auf, nur nicht verzagen!

Gruss
tinka[addsig]

melanie_s

unregistriert

9

Donnerstag, 24. November 2005, 22:24

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo Tinka,
die MĂĽhlen der BĂĽrokratie mahlen langsam....
Heute ist schon der 24.11.
Nur noch wenige Tage bis zum Ersten. Und mein Vermieter schert sich nicht sehr viel darum, wenn die Ämter nicht in die Gänge kommen.
Ich zweifle stark daran, dass es noch rechtzeitig klappen wird.
[addsig]

trinity2673

unregistriert

10

Donnerstag, 24. November 2005, 22:29

RE: Mutterschaftsgeld bei ALG EINS!

Hallo Melanie,

ganauso ist es. tinka hat völlig recht.
wende dich einfach an deine krankenkasse, von dort müsste sofort die übernahme der monatlichen zahlungen erfolgen. bei mir ging das völlig unproblematisch. ich habe den aufhebungsbescheid bekommen und paar tage später den bescheid meiner krankenkasse und das geld ist geflossen.

also kopf hoch.

liebe grĂĽsse anne[addsig]

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