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von mona84

Nicole73

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 13. Dezember 2005, 16:45

Einladung vom Jobcenter

Hallo!

Bin Alleinerziehend und beziehe mit meiner Tochter (sie ist seit Sep.05 3Jahre) ALGII. Von April bis August habe ich 8 Std im Monat gearbeitet; an WE wo eine Freundin auf meine Kleine aufgepasst hat.
Ab Februar nächsten Jahres habe ich erneut ein Angebot für 20 Std im Monat. Nun schrieb mich das Jobcenter an und plante mich für einen Termin nächste Woche ein um mit mir über meine "berufliche Situation" zu sprechen. Auf der zweiten Seite kann man angeben daß man den Termin aus bestimmten Gründen, wie: -Aufnahme einer Tätigkeit (hier wollen sie auch gleich wissen ob mehr, oder weniger als 15 Std./wtl.); -arbeitsunfähigeit; -oder sonstigem Grund; nicht wahrnimmt.
Meine Kleine geht noch nicht lange in den Kiga. Aufgrund der neuen Arbeitssituation ab Februar fing ich schon an ihren Schlafrhythmus zu ändern (sie ist mittags meist noch sehr müde, lege sie aber nicht mehr hin, dafür abends früher); sie hat einen Ganztagsplatz, geht aber bisher nur an zwei Tagen bis halb zwei, da sie sonst zu mitgenommen ist.
Bei dem Angebot des 20 Std-Jobs hätte ich flexible Arbeitszeiten, bekäme für diese Zeit ein Auto und könnte problemlos Job und Kind vorerst unter einen Hut bekommen. Sobald die Kleine älter wird natürlich auch mehr Std.
Das Amt hatte ich noch nicht informiert, da die Unterschrift des Arbeitsvertrages für im Laufe dieser Woche geplant war.
Meine Frage ist nun: kann man mich als Alleinerziehende dazu zwingen einen Job anzunehmen mit einer bestimmten Anzahl an Stunden wöchentlich?
Ich mache mir ganz schön Gedanken, obwohl ich andere in meinem Umfeld sehe, die gar nicht daran denken arbeiten zu gehn! Wie machen die das? Werden sie nicht angeschrieben?
Falls irgendjemand zu meiner Frage eine Antwort hat, bzw. selbst Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Angeblich soll es ja nun auch so sein, daß zwischen den Bundesländern keine Unterschiede mehr gemacht würden, bezüglich ALG II Empfängern..... angeblich

So, mit freundlichen Grüßen

Nicole

[addsig]

Andreas

unregistriert

2

Dienstag, 13. Dezember 2005, 18:40

RE: Einladung vom Jobcenter

Hallo Nicole

Mach Dir nicht so viele Gedanken, es wird sich warscheinlich um die übliche "Überprüfung" handeln, bestimmt steht da mit auf dem Schreiben das Du die Nachweise über Eigenbemühungen mitbringen sollst, und Du hast ja welche.
Ausserdem scheint der Job wie für Dich maßgeschneidert, und sowas kann Dir das Jobcenter bestimmt nicht anbieten.
Beschreib Deine Situation und alles müsste gut werden.

LG Andreas[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 13. Dezember 2005, 21:09

RE: Einladung vom Jobcenter

Möchte hier mal auch was dazu sagen ! Meine jüngste war keine 3 Jahre alt als ich mich trennte. Kindergartenplatz bekam ich gerade weil ich mich soeben getrennt habe und zwar Ganztagkindergartenplatz für beide Kinder (also damals 3 und 5 Jahre alt). 3 Monaten nach meine Trennung bekam ich schon eine Einladung vom sog. Jobcenter vom Sozialamt. Hatte aus eigene Kraft schon eine Arbeitsstelle gefunden. Fakt ist: Wenn das Kind betreut wird, dann wird von einem auch erwartet für diese Zeit eine Arbeit aufzunehmen (auch ganztag!!!!). Wenn man keine Betreuung hat: Ruhig mit Kinder hin!

Musste damals aus Geldmangel aus der Wohnung ausziehen, d.h. ohne Möbel natürlich. Befand mich in eine unmöblierte Wohnung, ohne Tapeten, ohne Heizung (wurde 2 Monaten später installiert, nach x-Telefonate und Besuche beim Sozialamt - war ja noch Winter!!), ohne Teppich, usw. Hatte mir selbst 2 Matratzen organisiert und wer mir jetzt sagt: Warum bist Du nicht zum Sozialamt gegangen? ICH WAR DA!!! Bekam tatsächlich vom Möbellager 1 Campingtisch (die ganz kleinen) und 2 Campingstühle (es war zu dem Zeitpunkt kein Küchentisch und Stühle da). Schrank bekam ich auch genehmigt: 6-türig (leider passte er nirgends in die Wohnung rein). Ich könnte endlos weitererzählen....
Ich musste arbeiten gehen und zwar den ganzen Tag. Mir blieb nichts anderes übrig als schon um Punkt 7 Uhr am Kindergarten zu stehen und kurz vor 17 Uhr beide wieder abzuholen. Ach ja: Unterhaltvorschuß ist voll draufgegangen (Kindergarten wird ja einem nicht geschenkt!!).
Und man muss sich wirklich eine Dicke Haut zulegen, aber niemals aufgeben.
Mit 1-2 Kinder NUR hat man schlechte Karten wenn man ablehnt, die wollen einem doch ganz "loswerden". Warum wir in diese Situation geraten sind und ob wir vorher voll gearbeitet haben und auch Steuern bezahlt haben ist unwichtig.
Du musst Dir schon was anderes überlegen als: Kind noch müde usw... Es ist ja nicht deren Kind.
Und pass auf was du genau machst. Hatte also den Arbeitsplatz gefunden, allerdings wurde ich erst am 15. des nächsten Monats bezahlt. Tja, Sozialamt informiert - Geld sofort weg! Für mich hiess es von meinem 1. Gehalt 2x Miete zu bezahlen + 2x Strom.

Ich habe selbst sehr viele gesehen die in meine Umgebung mit nur 1 Kind nicht arbeiten gegangen sind. Vielleicht sind wir einfach zu ehrlich. Wie sind gesunde und jungen Frauen rausreden können, weiss ich nicht.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

4

Dienstag, 13. Dezember 2005, 21:11

RE: Einladung vom Jobcenter

Hallo Nicole,

Anspruch auf ALG II hast Du nur, wenn Du zwischen 15 und 65 jahre alt und erwerbsfähig bist. Erwerbsfähig bist Du, wenn Du unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann; unerheblich für den Erwerbsfähigkeits-Status ist, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist – z.B. wegen der Erziehung eines unter dreijährigen Kindes. Als erwerbsfähig ist also bereits derjenige anzusehen, der die Voraussetzungen einer vollen Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) nicht erfüllt. Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (Zeitraum von länger als 6 Monaten) außerstande ist, mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Rechnung sieht hier vermutlich folgendermassen aus: 5 x 3 Std täglich = 15 Stunden wöchentlich.
Die geregelte Erziehung eines Kindes darf aber durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht gefährdet sein, von daher sind Deine Bedenken zunächst erst mal unbegründet.

Grüße

Frank[addsig]

Nicole73

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 12:49

RE: Einladung vom Jobcenter

Vielleicht mach ich mich wirklich zu verrückt, aber man hört und liest so viel. Und manchmal denke ich, gerade die, die sich wirklich bemühen werden erst Recht schlechter behandelt. Meine ich Allgemein.
Danke schonmal für Eure Antworten!
Werde die Einladung mit dem höflichen Hinweis auf meine baldige Stelle ablehnen, mal schaun was passiert :-)
Nicole

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