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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 24. Dezember 2005, 11:08

Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo,

Nun haben wir eine schöne Bescherrung heute schon bekommen, die Arge hat mir einen Netten Brief geschrieben:

Sie möchte 1.494.00 ¤ zurück haben, da ich in der Zeit vom 1.01.2005 bis 31.12.2005 diese zuviel erhalten haben soll. Weil in dieser Zeit auch für meine Kleine Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde; das sie wohl nicht mit gerechnet haben, aber von mir immer mit Angegeben wurde :-O

Aber das schöne kommt noch, nun wollen die mir den Betrag in Raten Abziehen und zwar 30% v.100 von meinen Regelsatz.......

Zeit mich zu dieser Sache zu Äussern habe ich nun bis zum 7.1. 2006........ und wie ich mich Äussern werde; ich werde es meiner Anwältin übergeben.... :-D , denn ich habe nun wirklich die Faken Dicke... :evil:

[addsig]

Daniela

Anfänger

Beiträge:

2

Samstag, 24. Dezember 2005, 11:38

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo Udo
aber nichts wie ab zur Anwältin. Lass das nicht mit dir machen. Wenn die nicht richtig lesen können ----- selbst schuld.
Allein der Zeitpunkt, den Brief zu versenden, ist eine absolute Frechheit.
Na ja, das will wohl ein Sachbearbeiter noch seinen Kopf retten.
Wünsche dir Kraft und eine Schöne Weihnachte, natürlich auch deiner Tochter.
Grüße von Daniela mit Tochter Sandra.

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 24. Dezember 2005, 14:00

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo alle.....

Allso es geht weiter mit der Bescherrung durch die Arge,,,,, nun haben sie mir die rückwirkenden Leistungsbescheide zu gesand. Wurden ebend noch v. Postboten nach gereicht........... dem Nach hätte mir in 1 Halbjahr 700 Euro pro Monat zu gestanden und im 2 halbjahr 685,-- Euro.....

Für mich ist das nun wirklich nicht mehr ein Schönes Weihnachtsfest, denn das heißt für mich das ich einige sachen streichen muß..und darunter sind dann auch die Fahrten die ich eigentlich machen muß damit meine Kleine Ergo, KG und Logo erhalten kann...

Schönen Dank sag ich da nur an die ARGE elmshorn für dieses Weihnachtsgeschneck..

:-x :-x [addsig]

Gast

unregistriert

4

Samstag, 24. Dezember 2005, 14:10

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

... meine Kleine Ergo,KG und Logo erhalten kann ...

Hallo Udo,
und das wird sie mit Sicherheit auch weiterhin ! Kennen uns zwar - noch - nicht persönlich, aber ich denke nicht, daß Du die Fahrten streichen wirst.
Wir finden Mittel und Wege, daß unsere Kinder die Förderung erhalten, die sie benötigen.
Nicht umsonst gibt es "eine Klagewelle" bei den Sozialgerichten.
Wünsche euch ein frohes Weihnachten und ein friedvolles Neues Jahr.
LG
Christine http://kids.ag.vu
*dieschonwiedermalvergessenhatsichanzumelden*

trinity2673

unregistriert

5

Samstag, 24. Dezember 2005, 15:42

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo Doreen und Udo,

die Arge darf das Geld nicht von euch zurückfordern, wenn die Unterlagen alle eingereicht waren.

Hier mal ein Urteil dazu.

Die arbeitslose Frau hatte Arbeitslosenhilfe beantragt und dabei auch das Einkommen ihres Lebensgefährten korrekt angegeben. Im Bewilligungsbescheid übersah die Arbeitsagentur diese anzurechnenden Einkünfte jedoch und zahlte mehr als 4000 Euro zu viel. Ein Zimmermädchen darf demnach 4000 Euro behalten, die ihr zu viel an Arbeitslosenhilfe bezahlt wurden.

Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30.04.2004, Az.: L 8 AL 18/03

Das Gericht entschied, dass die Bundesagentur keine überzogenen Anforderungen an die Mitwirkungspflichten eines Arbeitslosen stellen könne. Habe dieser bei Antragstellung alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß gemacht, sei er nur verpflichtet, den Bescheid inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Behörde könne nicht erwarten, dass ein Arbeitsloser mit Hilfe genereller Erläuterungen in einem Merkblatt Fehler aufspüre.

Außerdem
Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistung verbraucht hat. (§ 45 ABS. 2 SGB X)

Die Behörde kann nur dann einen rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsakt für die Vergangenheit zurücknehmen, wenn der Leistungsbezieher

...den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 SGB X)

...der Verwaltungsakt auf angaben beruhen, die der Begünstigte vorsätzlich oder grogb fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat. (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB X)

...er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X)


Also ab zum Anwalt. Die ARGE kann das nur für die Zukunft anders machen, aber nicht zurückfordern.

Habt ihr schon mal versucht die Fahrten für die Kleine bei ihrem „Einkommen“ als Einkommensbereinigung geltend zu machen?
Bei meinem Sohn wird jetzt vom „Einkommen“ (Unterhalt und Kindergeld) alles an Versicherungen abgezogen, was ihm zusteht.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies in eurem Fall auch funktioniert, zumal die Sachen bestimmt über den Kinderarzt auf Rezepte laufen.

Liebe Grüße und nur nicht Weihnachten vermiesen lassen!!!

Anne [addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

6

Samstag, 24. Dezember 2005, 15:51

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo Udo,

Du siehst, Du brauchst nicht mehr zu suchen, Anne hat Dir das schon geschickt. Ich wünsche Dir und Deiner Kleinen ein besinnliches Weihnachtsfest

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

7

Samstag, 24. Dezember 2005, 17:08

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Hallo Anne,

Danke für deine Antwort, das brauche ich nun erst mal nicht zu suchen. Sicherlich haben die bisher auch einiges immer das für Doreen war nicht mit berücksichtigt; mit der Begründung das es da keine anrechnungen für gibt...... sogar den mehr bedarf der Hilfeempfänger zu gesprochen wird, wenn sie 50 % und behinderten ausweishaben; wird hier bei der ARGE Elmshorn nicht Berücksichtigt.

Na ja, das wird ich auch gleich alles mit machen lassen von meiner Änwältin......

Aber nun haben wir erst mal hier gleich Bescherrung. :lol:

[addsig]

Gast

unregistriert

8

Samstag, 21. Januar 2006, 01:07

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Bei mier ist das gleiche passiert.ca 6.000 ¤ zu viel.
Und bei jeden antrag haben wier es schriflich geschrieben was wier kriegen.Und noch einen kopie dabeigelegt.Jetzt hat es angefangen zwar habe ich den widderspruch gelegt aber.
Der Amt hat angefangen ab Januar 100 ¤ jeden monat von ALG II abzuziehen

Gast

unregistriert

9

Samstag, 21. Januar 2006, 12:09

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Halo Gast....

also das ist natürlich mehr als bei mir. Doch habe ich gegen diesen Bescheid wiederspruch eingelegt und werde auch Klagen. Denn das kann nicht sein das Arge die Fehler der Mitarbeiter auf die Betroffenen abwälzt, zu dem haben sie bei mir das auch schrieftlich eingeräum; das sie ein Fehler gemacht haben.

Auf jedemfalle aber solltest Du dir auch bei einen Anwalt rat holen und den gegebenenfalls auch die sache übergeben, du bekommst Prozeßkostenhilfe dafür......

[addsig]

Zwergenmama

Anfänger

Beiträge:

10

Samstag, 21. Januar 2006, 16:40

RE: Schöne Bescherrung durch Arge

Ob die ARGE von Dir zurück verlangen kann, weiß ich leider nicht.

Was ich aber zu 100 % sagen kann- sie dürfen es Dir definitiv nicht von Deinem Unterstützungssatz wegkürzen.
Die Sätze werden nämlich ausschließlich in Bezug auf das Euch zustehende Existenzminimum berechnet.
Und da kann und darf keiner ran.
Wenn Sie es doch tun, kannst Du das Geld bei der ARGE einklagen.

Im Klartext- Sie können es vielleicht von Dir einfordern, hierzu muß die ARGE jedoch einen anderen Weg wählen.
Und wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden.

Du solltest Dich an die Arbeitslosen-Telephonhilfe hier in Hamburg wenden.
Die sind fit in derartigen Fragen und begleiten Dich auch auf`s Sozialgericht.

Tel.: 040/ 22 75 74 778 Mo - Fr 9.00 bis 21.00 Uhr

Gurß von Stephanie[addsig]

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