Freitag, 25. Mai 2012, 19:57 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Anna* (Heute, 18:43)

Schmiddi (Heute, 18:15)

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 3. Februar 2006, 15:17

Was für Gelder kann ich beantragen?

Hallo.

Hab mich vor kurzen vom Vater meines Sohnes getrennt. Wohne im Moment noch bei meinen Eltern, bis wir eine Wohnung gefunden haben.

Ich arbeite ganztags und verdien ca. 950-1000€ netto. kindergeld und uv.

Wohngeld werde ich dann auch beantragen. Die Kostenübernahme für die Krippe läuft schon. (Krippe kostet 330€im Monat).

was kann ich noch beantragen?

Neben einer Wohnung muss noch ein Auto bezahlt werden. Wohne ca. 30km von der Arbeit entfernt.

Kann ich GEZ-Befreiung beantragen?


Danke für die Hilfe.

Melanie

Gast

unregistriert

2

Freitag, 3. Februar 2006, 21:05

RE: Was für Gelder kann ich beantragen?

Hallo Melanie,

von der GEZ wird man nur befreit, wenn man Hartz 4 bekommt, also das ist dann schon mal nix....

Es gibt noch einen Kinderzuschlag, vielleicht würdest Du den ja bekommen, wobei ich denke, das Du da auch schon mit Deinem Einkommen , KG und Kindsunterhalt drüber liegst.

Hier gibt es einen Arbeitslosengeld2 Rechner, unten links schau mal.....der berechnet auch, ob man evtl. den Kinderzuschlag noch erhält.

Gruß

Aninjha

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 5. Februar 2006, 00:52

RE: Was für Gelder kann ich beantragen?

gehe mal zum jugendamt, evtl. steht dir eine ermäßigung bei dem krippenplatz zu...

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 5. Februar 2006, 00:53

RE: Was für Gelder kann ich beantragen?

ups - haste schon... dann ist ausgeschöpft.
sorry

Gast

unregistriert

5

Montag, 6. Februar 2006, 11:15

RE: Was für Gelder kann ich beantragen?

Wenn es Wohngeld gibt, kann man sich den Erhalt bescheinigen lassen und mit denm Antrag bei der GEZ einreichen.
Also nicht nur mit Hartz 4,- steht auf jeden Fall in der Anleitung auf der Seite der GEZ.

Gast

unregistriert

6

Montag, 6. Februar 2006, 12:13

RE: Was für Gelder kann ich beantragen?

Hm.....wo steht denn das da?
Brauche wohl eine Brille:-(

Folgende Befreiungsvorraussetzungen müssen gegeben sein:

(Von der GEZ Seite abkopiert):

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Sozialhilfebescheid


Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung


Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.


Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen


Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid


Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG


a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes


behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes


Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVG


Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG


Da steht nix, von Empfänger von Wohngeld.Dann würden ja kaum noch welche Gebührenpflichtig sein ;-)

Aninjha

Zur Zeit sind neben Ihnen 432 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

9 Mitglieder und 423 Besucher

airam, bellalu, DieMudda, Hannafee, jea, Karli, Lijana, Moni42, Steffen40