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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 8. Februar 2006, 07:36

SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo, mein Ehemann hat sich frisch von mir getrennt, wir haben einen kleinen SOhn und ich bekomme in knapp 8 Wochen mein zweites Kind von ihm. Ich will mir jetzt schnell eine neue Wohnung suchen und weiß überhaupt nicht was ich alles für Anträge stellen muss, da ich nur Kindergeld habe. Meine Schwiegereltern würden mir erstmal Geld leihen damit ich den Start für eine kleine Wohnung hinbekomme. Mein Mann verdient netto knapp 1200 Euro. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Schön wäre auch wenn ich wüßte wo ich das beantragen muss.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Mittwoch, 8. Februar 2006, 08:43

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo,

es hört sich so an, als ob du Anspruch auf staatliche Transferleistungen hast, die Du auch umgehend beantragen solltest. Ich weiß nicht, ob Du vorher gearbeitet hast und bis wann, aber vermutlich hast Du Anspruch auf ALG II. Das kannst Du bei der ARGE beantragen. Du erhältst einen Grundbedarf von 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost). Für deinen Sohn erhältst Du Sozialgeld in Höhe von 207 Euro West (199 Euro Ost). Ausserdem hast Du Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. (pro Kind unter 16 Jahre 12 %, bei 2 Kinden unter 16 Jahren oder 1 Kind unter 7 Jahren 36% der Regelleistung). Ein Mehrbedarf für Schwangere wird ab Beginn des 1. Tages der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt und endet mit dem Tag der Entbindung.
Für eine angemessene Wohnung erhältst Du ebenfalls Geld, ausserdem für Heizkosten. Das Geld wird mit dem ALG II ausgezahlt. Zusätzlich hast Du Anspruch auf:
Erstausstattung für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
Erstausstattung für Bekleidung
Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
Ab der Geburt hast Du Anspruch auf Kindesunterhalt. Du kannst beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen (jederzeit aufkündbar). Das Jugendamt wird Dich dann bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche unterstützen. Du selbst hast gegenüber dem Kindesvater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis mindestens zum 3. Lebensjahr des noch ungeborenen Kindes.
Dass Du Kindergeld erhältst dürftst Du ja von Deinem ersten Sohn her wissen, für das 2. Kind kannst Du ab dem Tag der Entbindung Kindergeld bei der Familienkasse des Arbeitsamtes beantragen.
Ab der Geburt steht Dir auch Erziehungsgeld zu. Du kannst zwischen 2 jährigem Bezug (300 Euro) oder einjährigem Bezug wählen (450 Euro, Budget Regelung). Eventuelle Kindergartenbeiträge für Deinen Sohn können vom Jugendamt übernommen werden.
Jetzt habe ich eine ganze Menge an möglichen Leistungen aufgezählt, abschliessend noch mal der Hinweis, wann Du was erhältst und was wo angerechnet wird. Alle Unterhaltszahlungen sowie Kindergeld werden Dir beispielsweise beim eventuellen Bezug von ALG II angerechnet (also abgezogen). Das Erziehungsgeld wird <b>nicht</b> auf das ALG II angerechnet, das hast Du in jedem Fall zusätzlich.
Ich wünsche Dir alles Gute

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 8. Februar 2006, 09:13

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Frank

sei nicht so voreilig mit Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung.

Es ist nicht ihre erste Wohnung, also auch keine Erstausstattung.

Da wird das Amt eher gar nichts geben!!!

Zudem würde man sie eh erst darauf verweisen, das der bisherige Hausstand geteilt werden müsse, und sie wegen der Kinder Waschmaschiene etc. bekäme.

Also das ist äußerst unwahrscheinlich, das sie für die Wohnungsausstattung etwas erhält.

Gruß

Aninjha

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

4

Mittwoch, 8. Februar 2006, 09:38

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Aninjha,

es ist richtig, ich habe wohl auch das Wort "Ehemann" überlesen. Der Anspruch auf eventuelle Leistungen bleibt aber eventuell dennoch, weil sich nicht der gesamte Hausrat teilen lässt. Der oben genannte Betreuungsunterhalt wird in diesem Fall ersetzt duch Trennungs- und später Nachscheidungsunterhalt. Wenn kein Bedarf für eine Erstausstattung in einem Bereich besteht wird natürlich auch keine einmalige Leistung erbracht werden können, aber die Situation "Trennung/Scheidung" ist geradezu typisch für die Notwendigkeit einer Erstausstattung.

Grüße

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 8. Februar 2006, 09:48

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Frank,

und trotzdem weigern sich Ämter, einmalige finanzielle Leistungen zu geben.
Da es per Gesetz heißt: Erstausstattung der Wohnung, wird dieses damit dfiniert, das man das erste mal einen Hausstand gründet.

Also das liegt da schon ein bisschen am Sachbearbeiter.

Aber der Gast hier bekommt ja noch Unterstützung von den Schwiegereltern, denke, dann wird es schon laufen für sie.

Gruß

Aninjha

Gast

unregistriert

6

Montag, 13. Februar 2006, 00:03

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Ich habe am Dienstag einen termin bei der Arge meine Frage weiß jemand wielange es in etwa dauert bis der ALGII Antrag durch ist und Leistungen erbracht werden?

Gast

unregistriert

7

Montag, 13. Februar 2006, 07:51

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Gast,

also bei mir hat es ab Antragstellung (mit Vorlage aller benötigten Unterlagen) bis zur ersten Zahlung 4 Tage gedauert.

Die Arge wird nachhaken, ob Dein Noch Mann Dir auch Unterhalt zahlen kann(was bei 1200 netto aber nicht möglich).

Gut wäre es, wenn Du bei Antragstellung Verdienstbescheinigungen Deines Noch mitbringen könntest.
So ist es wahrscheinlich, das auch der Aspekt von denen sofort so akzeptiert wird.

Bei mir war es jedenfalls der Fall.

Für die Kinder will die Arge in der Regel, das der KU tituliert ist, das kann Dein Noch kostenlos beim JA machen lassen, da die Berechnung des KU bei seinem Verdienst ja auch nicht so schwer ist.

Tipp: Bevor Du zu dem Termin gehst, hole Dir kurz die Formulare ab (heute), dann kannst Du Morgen sofort alle notwendigen Unterlagen mit einreichen, was natürlich alles schneller macht.

Gruß

Aninjha[addsig]

Gast

unregistriert

8

Montag, 13. Februar 2006, 08:07

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Danke für die Antwort ich hab den ALGII Antrag fast ausgefüllt aber was muss ich noch alles mit hinnehmen? Lg Nicky

Gast

unregistriert

9

Montag, 13. Februar 2006, 08:15

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Frank ich hab ein paar Fragen zum Thema ALGII, Wohngeld und Anträgen und wollte fragen ob Sie mir dabei helfen könnten? Lieben Gruß nicky

Gast

unregistriert

10

Montag, 13. Februar 2006, 08:19

RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?

Hallo Nicky,

das steht eigentlich auf den Zetteln dabei.
Das ist eine Menge, was die benötigen.

Mietvertrag(erstmal den der jetzigen Wohnung), sämtliche Unterlagen Deiner Versicherungen,
evtl. bereits Adresse eines Anwaltes oh je, ich weiß nicht mehr, was das alles so war.

Eigentlich gibt es dafür einen extra Zettel, wo alles drauf steht.

vielleicht fällt dem einen oder anderen ja ein, was noch benötigt wird.

[addsig]

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