RE: SOzialhilfe, Wohngeld, Unterhalt?
Hallo,
es hört sich so an, als ob du Anspruch auf staatliche Transferleistungen hast, die Du auch umgehend beantragen solltest. Ich weiß nicht, ob Du vorher gearbeitet hast und bis wann, aber vermutlich hast Du Anspruch auf ALG II. Das kannst Du bei der ARGE beantragen. Du erhältst einen Grundbedarf von 345 Euro (West) bzw. 331 Euro (Ost). Für deinen Sohn erhältst Du Sozialgeld in Höhe von 207 Euro West (199 Euro Ost). Ausserdem hast Du Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende. (pro Kind unter 16 Jahre 12 %, bei 2 Kinden unter 16 Jahren oder 1 Kind unter 7 Jahren 36% der Regelleistung). Ein Mehrbedarf für Schwangere wird ab Beginn des 1. Tages der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt und endet mit dem Tag der Entbindung.
Für eine angemessene Wohnung erhältst Du ebenfalls Geld, ausserdem für Heizkosten. Das Geld wird mit dem ALG II ausgezahlt. Zusätzlich hast Du Anspruch auf:
Erstausstattung für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
Erstausstattung für Bekleidung
Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt
Ab der Geburt hast Du Anspruch auf Kindesunterhalt. Du kannst beim Jugendamt eine sogenannte Beistandschaft beantragen (jederzeit aufkündbar). Das Jugendamt wird Dich dann bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche unterstützen. Du selbst hast gegenüber dem Kindesvater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis mindestens zum 3. Lebensjahr des noch ungeborenen Kindes.
Dass Du Kindergeld erhältst dürftst Du ja von Deinem ersten Sohn her wissen, für das 2. Kind kannst Du ab dem Tag der Entbindung Kindergeld bei der Familienkasse des Arbeitsamtes beantragen.
Ab der Geburt steht Dir auch Erziehungsgeld zu. Du kannst zwischen 2 jährigem Bezug (300 Euro) oder einjährigem Bezug wählen (450 Euro, Budget Regelung). Eventuelle Kindergartenbeiträge für Deinen Sohn können vom Jugendamt übernommen werden.
Jetzt habe ich eine ganze Menge an möglichen Leistungen aufgezählt, abschliessend noch mal der Hinweis, wann Du was erhältst und was wo angerechnet wird. Alle Unterhaltszahlungen sowie Kindergeld werden Dir beispielsweise beim eventuellen Bezug von ALG II angerechnet (also abgezogen). Das Erziehungsgeld wird <b>nicht</b> auf das ALG II angerechnet, das hast Du in jedem Fall zusätzlich.
Ich wünsche Dir alles Gute
Frank[addsig]