Hallo Ihr,
klar wird das ggf. nur gemacht, dass der Staat Geld spart. Ganz sicher nicht um AEs zu entlasten.
Allerdings kann ein Vater der Unterhalt zahlt und nicht verheiratet ist zwar nicht die Lstkl. 3 haben, jedoch die Zahlungen steuerlich absetzen, das geht. ( wurde mir von einem Finanzbeamten erklärt)
nur weil der Staat kein geld oder bock hat alleinerziehende finanziell zu unterstützen
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Der staat ist die allgemeinheit und ich persönlich finde schon, dass das eher Aufgabe des Vaters wäre, wie der allgemeinheit - vor allem wenn der Vater kann.....
Ich denke mal das du es jetzt für ne super sache findest das du zur zeit probleme mit dein ex hast,da versteh ich das du ihn wünscht das er auch für dich zahlen soll.Aber versuch es doch mal Sachlich zu sehen und dann kommst selbst du darauf das das nicht im sinne der Frauen ist so wie es vielleicht dargesstellt wird.Denn unser Staat ist genauso egoistisch wie wir wenn nicht noch schlimmer.
Sachlich gesehn hat ein Kind nun mal 2 Eltern. Beide haben Verantwortung. Nich eheliche Kinder sind ehelichen in Bezug auf Umgang gleichgestellt. ABER:
Eheliche Kinder benötigen die Betreuung der erziehnden bis zum 8ten Lebensjahr min.. Daher auch der Unterhaltsansprum.....
Wieso brauch nicht eheliche dies Aufmerksamkeit und Betreuung nur bis zum 3ten Lebensjahr?

Kann mir das jemand nachvollziehbar erklären?
Wie wurde mir mal gesagt: Der Gesetz
geber is männlich
Grüße
Saskia