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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 11. Februar 2006, 15:24

Einrichtungskosten im Nachhinein

Nun ja, auch nach sorgfältigem Lesen drängt sich mir wieder eine Frage auf.
In der Schwangerschaft hatte ich (ALG II-Empfängerin) mich mal bei der Stadt erkundigt, ob ich evtl. einen Einrichtungs-und Erstausstattungszuschuß beantragen kann. Die Dame teilte mir mit, dies könnte ich erst nach der Geburt,
ich solle mich dann mal melden.
Tja, die Ratenzahlung für diese Ausstattung läuft und läuft bis Juni...
Nun ist meine Tochter 10 Wochen alt, kann ich denn jetzt immer noch Gelder im Nachhinein beantragen?
Welche aussergewöhnlichen finanz. Hilfen gibt es sonst? Und wo?
Freue mich auf Antwort,
Anna :-)

Gast

unregistriert

2

Samstag, 11. Februar 2006, 17:27

RE: Einrichtungskosten im Nachhinein

Hallo Anna,

also erst einmal ist der Vater des Kindes dazu verpflichtet, die Erstausstattung für den Säugling zu zahlen.

Wieso bist Du nicht an ihn ran getreten?

Jetzt im nachhinein?

Was willst Du denn beantragen?[addsig]

steff32

Anfänger

Beiträge:

3

Samstag, 11. Februar 2006, 20:38

RE: Einrichtungskosten im Nachhinein

Hallo Anna,

leider kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen, warst du vorher nicht bei einer Beratung(Pro Familiea).Füher konnte mann noch fast alles Beantragen, heute nur noch in bestimmten Situationen.

Hast du ein Mehrbedarf bekommen als du Schwanger warst?????

Gruss Steff
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: steff32, 11.02.2006, 08:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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