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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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2%

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Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 6. April 2006, 15:43

Trennung, aber als WG in einem Haus! ALG II....???Und nun??

Hallo,
wir haben uns im Dezember 2005 getrennt. Das Haus, indem wir zusammen wohnen gehört meinem Ex-Freund (nicht verheiratet, Vater beider Kinder).
Aus finanziellen Gründen, ist es uns beiden nicht möglich eigene Wohnungen zu finanzieren- verkaufen will er das Haus nicht!
Leben in getrennten Zimmern mit einer Gemeinschaftsküche und Wohnraum. Ich habe im Prinzip mit den Kindern 3 1/2 Zimmer zur Verfügung!!
Würde lieber heute als morgen ausziehen, ist aber nicht möglich, da ich auch noch arbeitssuchend bin...Allles mist!!

Heute war ich bei der ARGE um einen Antrag auf ALG II zu beantragen.
sie sagten mir, jetzt brauche ich einen Untermietvertrag von ihm, was ja logisch ist.
Habe ich überhaupt eine Chance, daß ich Unterstützung erhalte oder wie läuft das jetzt?
unterhalt für die Kinder bekomme ich nicht, da er zuviel Schulden abtragen muss...
Leihe mir im Moment geld von verwandten u. Freunden, was ja kein dauerzustand sein soll..

Wer kennt so einen fall? ich würde mich sehr über Antworten freuen, da ich im Moment sehr ratlos bin....
gruss von Kiki :-) :-?

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

2

Donnerstag, 6. April 2006, 17:51

RE: Trennung, aber als WG in einem Haus! ALG II....???Und nun??

Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 6. April 2006, 19:03

RE: Trennung, aber als WG in einem Haus! ALG II....???Und nun??

Hallo Feuervogel,

Unterhaltsvorschuss dürfte schwer werden, da es ja heißt:

Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.

Ich vermute auch, das das Amt sich quer stellen wird, und wirklich hier konkrete Beweise des nicht zusammenlebens, also als nur WG gegeben sein müssen.

Hat der Vater zu viele Schulden, müßte er womöglich Insolvenz beantragen, um KU sichern zu können.

Ist eine verdammt vertrackte Situation.

Kiki, wende Deine Frage mal an folgendes Forum, da sitzen Sachbearbeiter und ne Menge kompetenter Leute, die Dir sicherlich den einen oder anderen Rat geben können.

http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi?az=list&forum=DCForumID11&conf=DCConfID2
[addsig]

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