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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 17. April 2006, 12:22

Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Hallo zusammen,

ich bin schwanger und bekomme zur Zeit ALG2. Am 01.09. werden ich zu meinem Freund (Kindsvater) ziehen und mich deshalb zum 30.08. von ALG2 abmelden. Ab 05.09. würde mein Mutterschutz anfangen...jetzt meine Frage : Zahlt die Krankenkasse Mutterschutzgeld und bin ich überhaupt noch krankenversichert (Mutterschutzzeit und Erziehungsurlaub) :-?


Vielen Dank im Vorraus :-)

Gast

unregistriert

2

Montag, 17. April 2006, 13:57

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Hallo,

Mutterschaftsgeld steht nur Arbeitnehmerinnen zu......somit hast Du keinen Anspruch auf solches.
Es gibt eine einnmalige "Mutterschaftszahlung" in Höhe von etwa 200€, manche KK zahlen auch noch ein Entbindungsgeld.
Also diese Punkte bitte bei der KK anfragen.

Versichert bist Du, wenn Du kein Hartz 4 mehr bekommst, NICHT über Deinen Freund....Du wirst Deine KK selber zahlen müssen.

Es ist zwar so, das Arbeitnehmerinnen die KK während der Elternzeit(früher Erziehungsurlaub) bezahlt bekommen......

Da Du jedoch keinen Arbeitgeber hast, gehst Du ja auch nicht in Elternzeit.....also wirst Du auch nach der Entbindung die Beiträge selber zahlen müssen.

Gruß Aninjha

UteH

Moderator

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3

Montag, 17. April 2006, 15:57

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Hallo Gast,

bitte setz irgendeinen Nick unter dein Posting.
Ich würde mich schnellstmöglich bei der Krankenkasse erkundigen.
Soweit ich weiss ist man während des Bezugs von Erziehungsgeld,wenn man vorher pflichtversichert war unter bestimmten Voraussetzungen weiter beitragsfrei Versichert.

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 17. April 2006, 18:13

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Zitat von »UteH«

Hallo Gast,


Soweit ich weiss ist man während des Bezugs von Erziehungsgeld,wenn man vorher pflichtversichert war unter bestimmten Voraussetzungen weiter beitragsfrei Versichert.

Liebe Grüsse

Ute


Hallo Ute,
seit 2001 gilt folgendes:
Freiwillig Versicherte ohne Arbeitsverhältnis bezahlen im Erziehungsurlaub einen Mindestbeitrag von 140,- DM.

Freiwillig Versicherte müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ausnahmslos Beiträge zahlen.

Da der Gast sich freiwillig versichern muß, sobald sie kein Hartz 4 mehr bekommt, greift, das sie selber weiter zahlen muß.

[addsig]

UteH

Moderator

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5

Montag, 17. April 2006, 20:24

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Hallo,
@Aninjha das Gast in der Zeit bis sie Erziehungsgeld bekommt nicht pflichtversichert ist,hatte ich schon verstanden :-D
Ich würde aber auf alle Fälle bei der KK anrufen,vielleicht gibt es ja irgendwelche Ausnahmeregelungen.Nachfragen schadet nie ;-)

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 17. April 2006, 22:18

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Eine sehr einfache Regelung dafür gibt es auf de Standesamt! Die ist vom Gesetzgeber genau dafür gedacht, es ist keine "trickreiche" Ausnutzung!

werner

UteH

Moderator

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7

Dienstag, 18. April 2006, 09:04

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Ach Werner,

wer nutzt hier wenn aus :-?
Die 2 sollen also heiraten,damit sie versichert ist,ganz ehrlich wie armeselig ist das denn....


Gruss

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 18. April 2006, 10:12

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Und ein gemeinsames Kind haben, dass ie auch wohl gemeinschaftlich erziehen wollen, deshalb der Zusammenzug!

werner

UteH

Moderator

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9

Dienstag, 18. April 2006, 16:46

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Hallo Werner,

das Kind ist auch ohne Heirat beim Vater mitversichert :-D
Ich glaube die Zeiten wo Mann und Frau nur wegen gemeinsamer Kinder geheiratet haben,früher Heiraten mussten sind zum Glück vorbei.
Ein Kind kann man auch super gemeinschaftlich erziehen ohne Trauschein.

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

10

Dienstag, 18. April 2006, 20:27

RE: Mutterschutzgeld bei ALG2 ?

Und eine Hochzeit aus finanziellen Überlegungen her (die sich auf jeden Fall rentieret/Familienkrankenversicherung, Steuerklasse 3), Werner, wäre doch nach Jahren eh zum scheitern verurteilt.
Und da würde sich die Maus wieder im Schwanz beissen, da Gaestin dann in einigen Jahren hier posten würde...habe damals nur geheiratet, weil Werner es riet.....was bekomme ich nun an nachehelichenunterhalt.........denn der steht mir doch auf Teufel komm raus zu, oder?

Sorry, der Beitrag war nicht ganz ernst gemeint.....also bitte nicht wegen der finanziellen Sicherheit heiraten.......denn nach einer Scheidung wäre die auch wieder weg. :-O <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Aninjha, 18.04.2006, 20:29 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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