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von mona84

Hannelore

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 26. April 2006, 15:13

Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo,

ich ( 3 Kinder) beziehe zur Zeit AG 2.

Werde nächstes Jahr (auf Steuerkarte) ab Sommer wieder halbtags Arbeiten wenn die Kleine in der KG geht.

Wieviel 2 "muß" ich verdienen um kein AG2 mehr zu bekommen sondern sonst lieber Wohngeld dazu beantragen ?

Und wie ist das mit dem Kinderzuschlag?

Meine Große wird nächstes Jahr 12 Jahre und bekommt dann ja kein Unterhaltsvorschuß mehr übers Jugendamt,
muß ich dann wieder zumArbeitsamt und für sie Geld beantragen ?

Will nicht immer davon abhängig :-x sein !!

Hannelore [addsig]

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 16

Danksagungen: 44

2

Mittwoch, 26. April 2006, 20:20

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo Hannelore,

wenn Du nicht mehr abhängig von Hilfen sein möchtest, musst Du versuchen es selber auf die Reihe zu bekommen, sprich mehr arbeiten.
In Zeiten der Kürzung/Streichung sozialer Gerechtigkeit wird dies wohl das übliche Brot der Zukunft sein.
Liebe Grüße
Gabriela

PS: Nur meine persönliche Meinung

Hannelore

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 26. April 2006, 21:18

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo Gabriela,

ich weiß ja nicht wieviel Du arbeitest.
Ich und meine 3 Kinder bekommen keinen Unterhalt vom Vater der Kinder und ich habe auch keine Oma oder Tante wo ich die Kinder lassen kann.

Einen Ganztagskindergarten gibt es nicht und mit 2 lernschwachen Kinder muß sich wohl wenn keiner sonst da ist wohl die Mutter mit dem Lernen und Hausaufgaben machen beschäftigen.
Da ich jetzt schon am Wochende einen Nebenjob habe und die Kinder dann alleine lassen muß glaube ich nicht dass ich dann noch mehr arbeiten kann.

Oder vor dem 3/4 Job morgens noch zusätzlich Zeitungen austragen und die Kinder die halbe Nacht alleine lassen.

LG Hannelore


[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 26. April 2006, 22:13

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo Hannelore,

tja, genaugenommen müsstest du, um den Bedarf aller zu decken, 1500€ verdienen. kaum möglich ne?

Warum zahlt der KV keinen KU? Schon übers Gericht versucht? bevor das AA dir wa für die Kinder zahlen würde, wirst du aufgefordert werden den KU einzuklagen, kannste glauben.

erzähl doch mal etwas mehr.

Gruß, Romy

Gast

unregistriert

5

Samstag, 29. April 2006, 08:57

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo Romy,

na ja er zahlt zwar aber nur 127.-€ für alle 3 Kinder zusammen.
Zur Zeit bekommen die Kinder noch Unterhaltsvorschuß aber ja nur bis 12 Jahre oder 6 Jahre insgesammt oder ?
Womit ich dann wohl immer auf AL2 angewiesen bin.

Außerdem kassiert er noch ca. 2500.-€ Schwarzgeld dazu.

>Meine Anwältih sagte das es ihn das nächstes Jahr wenn ich wieder arbeitete gehe angetaten wird das anzugeben.

Mal sehen was dabei raus kommt !?

Wie ist das denn mit dem Kindergartenentgeld muß ich das bezahlen oder übernimmt das das Jungendamt.

Gruß Hannelore

Gast

unregistriert

6

Samstag, 29. April 2006, 09:09

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Hallo Hannelore,

das Kindergartengeld wird wohl eher vom JA übernommen.
Hier wird Dein Verdienst ermessen, aber da es sich abzeichnet, das Du nicht für alle zusammen(was in Deiner Lage verständlich ist)genug verdienen wirst, werden diese Kosten wohl vom JA übernommen.
Was das Amt nicht übernimmt, sind Kosten, z.b. für Mittagessen, da Du dieses dann im Prinzip ja zu Hause einsparst.[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

7

Samstag, 29. April 2006, 09:31

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Am Besten direkt beim Jugendamt nachfragen, es wird je nach Bundesland entschieden. Hier bei uns übernimmt das Jugendamt KEINE Kosten für den Kindergarten.[addsig]

Gast

unregistriert

8

Samstag, 29. April 2006, 09:43

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Liegt man aber unter einem gewissen Satz an Einkommen, (hier ALG2) ist auch die Übernahme der Kosten durch das Amt möglich.
Zumindest wenn man nachweisen kann, das das Kind betreut werden muß, wegen Arbeit.

Das Amt kann natürlich ablehnen, wenn Kind im KiGa ist, und Mutter zu Hause hockt.

Andersherum könnte man auch sagen, erhalten alleinerziehende ja einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung. Dieser Betrag dient ja, um evtl. höherausfallende Mehrkosten wegen Betreuung der Kinder(je kleiner das Kind, umso mehr Betreuung bedarf es)zu decken.

Habe bisher jedoch noch nie gehört, das eine ALG 2 Empfängerin den KiGa Platz aus dem Merbedarf zahlen sollte.[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

9

Samstag, 29. April 2006, 10:03

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Das Amt kann natürlich ablehnen, wenn Kind im KiGa ist, und Mutter zu Hause hockt.

Wo ist denn da die Logik ? Wenn Du bei Hartz4 dazu verdienst, bleiben Dir ja mind. 100 Euro MEHR im Monat, somit hättest Du mehr und könntest den Kigaplatz besser zahlen als wenn Du nur zu Hause hockst und weniger hast.

[addsig]

Gast

unregistriert

10

Samstag, 29. April 2006, 10:17

RE: Unterhaltsvorschuß nur bis 12 Jahre und dann ?

Weil dann die notwendigkeit gegeben ist, das Kind betreuen zu lassen.

Sitzt Mutter aber zu Hause, kann sie auch selber ihr Kind betreuen....das ist die Logik dieser Aussage.[addsig]

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