Gibt es eine Regelung ab wann einem Kind ein eigenes Kinderzimmer zusteht.
Hallo Doris,
ich beziehe Ablg. II und wurde vom Arbeitsamt aufgefordert, mir eine neue Wohnung zu suchen, da meine auch zu groß und zu teuer sei (75qm - 450€ kalt).
Zustehen würden mir 60qm bzw. 2 Zimmer bis max. 360€ kalt.
Ich bin alleinerziehend und habe einen 10-jährigen Sohn. Also rief ich beim Wohnungsamt an, um mich über einen WBS zu erkundigen. Dass mir nur 60qm zustehen würden, sagte auch der Mitarbeiter des Wohnungsamtes. Als ich meinte, dass ich doch nicht wie ein Ehepaar mit meinem Sohn in einem Schlafzimmer schlafen könne bzw. er ein eigenes Zimmer braucht, meine der "nette" Mitarbeiter des Wohnungsamtes, dass ich im Wohnzimmer schlafen könne oder mir halt eine 60qm große 3-Zimmer-Wohnung suchen solle...na toll, dachte ich mir.
Nun bin ich persönlich zum Wohnungsamt und hatte wohl das "Glück" mit einer Mitarbeiterin zu sprechen, die mich darauf hinwies, dass mir als Alleinerziehende mit einem Kind ab 6 Jahren ein weiterer Raum bzw. 15 qm mehr zustehen!!! Also 3 Zimmer max. 75qm!!! Sie hat mir darüber auch gleich einen WBS ausgestellt.
Tja, ich bin mal gespannt, was das Arbeitsamt dazu sagen wird! Schließlich dürfte deren Aufforderung, mir eine neue Whg. zu suchen jedenfalls hinsichtlich der Wohnungsgröße damit hinfällig sein! Dementsprechend müsste doch aber auch die mir zustehende Miethöhe höher als 360€ sein!
Grundsätzlich Anspruch auf einen weiteren Raum bzw. 15 qm zusätzlich haben: Schwangere ab dem 4. Monat, Alleinerziehende mit Kind ab 6. Jahre, junge Ehe ohne Kind (die Kinder planen), Rollstuhlfahrer, Blinde, zur Betreuung pflegebedürftiger Angehörige
Langer Rede, kurzer Sinn... dies nun auf deinen Fall angewandt, müsste dir doch auch ein Zimmer (15qm) mehr zustehen als Personen vorhanden?!
Gruß
Melanie