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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 27. April 2006, 21:07

Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo

Wenn mann ALG II beantragt, wird der angemessene Wohnraumbedarf (Zimmeranzahl / bzw. qm ) von der Anzahl der Personen abhängig gemacht. Meiner Meinung nach ist es nicht fair, denn es ist doch ein Unterschied ob ein Ehepaar mit 2 Kindern eine Wohnung bezieht oder ein/e Alleinerziehende/r mit drei Kindern.
Gibt es eine Regelung ab wann einem Kind ein eigenes Kinderzimmer zusteht. ( zum Beisspiel wenn es sich um einen großen Altersunterschied und /oder Bruder und Schwester handelt?
Lebe mit meinen 3 Kindern 2 Jungs ( fast 13 und fast 16) und mit meiner
Tochter (6) in 4 ZKB und 99 qm für 500 Euro kalt. Wurde als zu groß und zu teuer eingestuft.
Ich würde dagegen gerne Widerspruch einlegen - wenn es Sinn macht und ich mich auf Urteile stützen könnte.

Liebe Grüße Doris



Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 27. April 2006, 21:21

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Doris,

nicht die Zimmeranzahl ist entscheidend, sondern die zustehende QM Zahl und der festgelegte Mietpreis.

Es wird durchaus gesagt, bei 2 Kindern und 1 Erwachsenen reichen 3 ZKB.
Wie man das aufteilt(Mutter könnte ja auch im WZ auf Couch schlafen)sei jedem selbst überlassen.

Einem Single stehen 45 qm zu, jeder weiteren Person 15......macht bei Euch also 90qm......zu einem Preis von (liegt an eurem Mietspiegel). Wenn die Wohnung dann 4 Zimmer hat, oder 5, und im finanziellen Rahmen fällt....spielt es keine Rolle, wie viele Zimmer die Wohnung hat.

Davon abgesehen, wenn ich mich an meine Schulzeit zurückerinner, hatten die wenigsten Mitschüler/Freunde eigen Zimmer, und es ging auch.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 27. April 2006, 21:54

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo,
vielleicht findet sich in der Umgebung eine 4 Zimmer Wohnung die vom qm her kleiner ist als deine jetzige. Ich verstehe es wenn die beiden großen nicht mit der kleinen fast 10 Jahre jüngeren Schwester in einem Zimmer wohnen möchten.
Lg Angela

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

4

Freitag, 28. April 2006, 08:50

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Doris,

die Sätze sind wie Aninjha schon schreibt festgelegt,für euch 90 qm und den bei euch geltenden Mietspiegel.Bei deinen Jungs würde das Amt sagen Altersunterschied nicht so gross und du brauchst kein eigenen Schlafzimmer du kannst auch im Wohnzimmer auf der Couch schlafen.Ich musste mir als Kind ein Zimmer mit meiner Schwester teilen und fand das total Doof.Gerade als ich ins Teeniealter kam keinerlei Rückzugsmöglichkeiten,da gab es dauernd Stress.
Eine rechtliche Handhabe hast du leider nicht.


Liebe Grüsse

Ute[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 28. April 2006, 16:46

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Zitat von »Anonymous«

Gibt es eine Regelung ab wann einem Kind ein eigenes Kinderzimmer zusteht.


Hallo Doris,

ich beziehe Ablg. II und wurde vom Arbeitsamt aufgefordert, mir eine neue Wohnung zu suchen, da meine auch zu groß und zu teuer sei (75qm - 450€ kalt).

Zustehen würden mir 60qm bzw. 2 Zimmer bis max. 360€ kalt.

Ich bin alleinerziehend und habe einen 10-jährigen Sohn. Also rief ich beim Wohnungsamt an, um mich über einen WBS zu erkundigen. Dass mir nur 60qm zustehen würden, sagte auch der Mitarbeiter des Wohnungsamtes. Als ich meinte, dass ich doch nicht wie ein Ehepaar mit meinem Sohn in einem Schlafzimmer schlafen könne bzw. er ein eigenes Zimmer braucht, meine der "nette" Mitarbeiter des Wohnungsamtes, dass ich im Wohnzimmer schlafen könne oder mir halt eine 60qm große 3-Zimmer-Wohnung suchen solle...na toll, dachte ich mir.

Nun bin ich persönlich zum Wohnungsamt und hatte wohl das "Glück" mit einer Mitarbeiterin zu sprechen, die mich darauf hinwies, dass mir als Alleinerziehende mit einem Kind ab 6 Jahren ein weiterer Raum bzw. 15 qm mehr zustehen!!! Also 3 Zimmer max. 75qm!!! Sie hat mir darüber auch gleich einen WBS ausgestellt.

Tja, ich bin mal gespannt, was das Arbeitsamt dazu sagen wird! Schließlich dürfte deren Aufforderung, mir eine neue Whg. zu suchen jedenfalls hinsichtlich der Wohnungsgröße damit hinfällig sein! Dementsprechend müsste doch aber auch die mir zustehende Miethöhe höher als 360€ sein!

Grundsätzlich Anspruch auf einen weiteren Raum bzw. 15 qm zusätzlich haben: Schwangere ab dem 4. Monat, Alleinerziehende mit Kind ab 6. Jahre, junge Ehe ohne Kind (die Kinder planen), Rollstuhlfahrer, Blinde, zur Betreuung pflegebedürftiger Angehörige

Langer Rede, kurzer Sinn... dies nun auf deinen Fall angewandt, müsste dir doch auch ein Zimmer (15qm) mehr zustehen als Personen vorhanden?!

Gruß

Melanie

Gast

unregistriert

6

Freitag, 28. April 2006, 19:22

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Melanie,

an einen WBS Schein zu kommen, für eine größere Wohnung, heißt nicht, das die Arge dieser zustimmt.

Ich lebe auch mit 1 Kind auf 73 qm.....

Den WBS Schein bekam ich auch ohne Probleme, aber die Mehrkosten übernimmt das Amt nicht.
Die trage ich selber.

Natürlich kann Doris, wenn sie die Mehrkosten übernimmt, und ihr SB nix dagegen hat, eine größere/teurere Wohnung anmieten.

Jedoch darf man hier nicht das WBS Amt und Arge durcheinanderschmeissen.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 28. April 2006, 22:58

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Aninjha,

aber auf welcher Basis berechnet denn die Arge die sogenannten "angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung???

Das heißt also, dass z.B. alle Alleinerziehenden mit schulpflichtigem Kind, die vorher vom Sozialamt ihr Wohnung bezahlt bekommen haben, in eine kleinere, billigere Wohnung umziehen müssen??? :-?

Sorry, aber ich kann das alles nicht nachvollziehen. Entweder haben gewisse Personengruppen einen Mehrbedarf oder halt eben nicht. Ich dachte die Arge bezieht sich als Richtwert bzgl. Wohnungsgröße/Kosten auf die Regeln der ehemaligen Sozialhilfe?!

Wo ich wohne, ist es so gut wie unmöglich eine bezahlbare Wohnung zu finden. Selbst das Wohnungsamt kann mir nicht weiterhelfen. Tja, dann werden ich wohl auf den Mehrkosten von 90€/Monat sitzen bleiben... das Geld reicht eh schon vorne und hinten nicht aus und alle Reserven aus besseren Tagen sind bereits aufgebraucht...

Das ist für mich ziemliches Neuland, da ich Gott sei Dank vor meiner Arbeitslosigkeit immer in "Lohn und Brot" stand und mit den "Brüdern" vom Amt nichts zu tun hatte... Jedenfalls finde ich das alles einfach völlig frustrierend und fühle mich jetzt wie ein Mensch zweiter Klasse! :-(

Gruß

Melanie

Gast

unregistriert

8

Freitag, 28. April 2006, 23:47

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Also WBS bekommen auch nicht Hartz 4 Empfänger.........auf gewisse Wohnungen sogar nur welche mir bestimmten Einkommen(Beamte z.b.)
Also.......wenn man auch einen WBS Schein hat für Wohnung x........heißt es nicht, das es von der Arge nach Sozialgesetzbuch unterstützt wird.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Genauso gut wie eine geschieden Mutter nach Unterhaltsrecht bis zum 8 Lebensjahr des jüngsten zu Hause bleiben kann......ist sie aber auf Stütze vom Staat angewiesen(weil Ex nicht gebug verdient) greift das nicht mehr.

Also:

WBS heißt nicht, Schein bekommen, weil man zu wenig Einkommen hat(manchmal hat man sogar zu viel)...aber WBS bekommen heißt absolut nicht, das die Arge die Kosten übernimmt, und der Wohnung, wegen unangemessener Größe übernimmt.

Das sind alles "selbstständige " Gesetze

WBS Wohnungsbaugesetz
Unterhaltsgesetz
Sozialgesetzbuch


Hartz 4 empfänger..........obliegen dem Sozialgesetzbuch.....ob wbs hin oder her.....ob Familienrecht sagt......interessiert da nicht[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

9

Samstag, 29. April 2006, 09:27

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Melanie.....

Sieh es am besten so.
Egal was Du für Scheine Du besitzt, Die ARGE zahlt nur das was die ARGE festlegt.

Ich habe auch einen WBS Schein für 70 qm.
ABER die ARGE hat in unserem Stadtteil festgelegt...2 Personen dürfen nur 55 qm bewohnen wo die Mietkosten incl. Wasser und Betriebskosten 409 Euro nicht übersteigen darf.
Im nächsten Stadtteil werden von der ARGE 60 qm bewilligt.
Und je nach Sacharbeiter wird hart korrekt danach gehandelt oder er räumt Dir eine Prozentuale "Freiheit" ein.

Was meinst Du was hier in Hamburg los ist, da viele Hartz4 empfänger umziehen müssen, Ihr Umfeld, Kinder ihre Freunde, Schule, KIGA verlassen müssen.

Erst wenn Du kein Hartz4 mehr erhälst kannst Du Dich frei bewegen und Dir nach dem WBS Schein eine Wohnung suchen, sofern Du sie bezahlen kannst.[addsig]

Gast

unregistriert

10

Samstag, 29. April 2006, 10:09

RE: Anpsruch auf eigenes Kinderzimmer?

Hallo Aninjha,
hallo bantam,

danke für eure Antworten! Jetzt weiß ich wenigstens, dass ein weiterer "Kampf" in diese Richtung zwecklos ist. :-(

Meine jetzige Wohnung ist mir persönlich ja auch zu teuer... damals als sich sie mit meinem Partner zusammen bezogen habe, war es ok. Problem ist halt, dass es hier in meiner Stadt einfach kaum bezahlbare Wohnungen gibt, egal ob 2 oder 3 Zimmer-Whg. Ich suche jetzt schon seit einem Jahr erfolglos nach einer passenden Bleibe...

Mal ne andere Frage... Würde die ARGE denn für die Umzugskosten aufkommen???

Gruß

Melanie

P.S.
Diese Community ist übrigens echt klasse und sehr informativ!!! Schön, dass ich euch "gefunden" habe! ;-)

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