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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 14. Mai 2006, 16:43

Schwarzarbeitender Ex mit Neufrau macht mich Pleite!?

Hallo, ich bin neu in diesem Forum und erhoffe mir hier, den einen oder anderen guten Ratschlag, bzw. Hinweis.
Seit ca. 1 1/2 Jahren bin ich von meinem "Noch-Ehemann" getrennt, da er eine Andere hat.
Er ist seit Jahren arbeitslos und bezieht seit August 2005 ALG II, trotz riesigem Eigenheim etc. - da er (trotz seiner Bandscheibenvorfälle :-)) schwarz arbeitet und sich und seine 2 Kinder aus erster Ehe so sehr gut finanziert.
Für unseren gemeinsamen Sohn (5) bezahlt er keinen Unterhalt. Ich bekomme UHV.
Vor 4 Wochen ging es los: ich mußte diesen Mann über meine Familienversiche-rung mitversichern - gesetzlich so vorgeschrieben - da er vom Landkreis
"ausgemustert" wurde. Konnte ich nicht verhindern!
Nun ein weiteres Schreiben der "Arbeitsgemeinschaft": Prüfung, ob ich als "Unter-
halspflichtiger" für seine Sozialhilfe zuständig bin, bzw. anteilmäßig.
Ich arbeite seit 20 Jahren halbtags im öffentl. Dienst (netto ca. 1.100,-- E) und das Geld reicht man gerade, für mich und meinen Sohn und unsere Wohnung auszukommen. Ich stehe mit meiner Wohnung, bzw. Haus zur ideellen Hälfte im Grundbuchamt. (Habe ich vor meiner Ehe von meinem Vater geerbt). Für die andere Hälfte zahle ich 350,-- kalt (plus mind. 350,- E Nebenkosten).

Nun zur Frage:
Soll ich von vornherein gegen o.g. Überprüfung Widerspruch einlegen oder kann mir ohnehin "nichts passieren"?? Soll ich "das" Haus ansprechen?
Wie würdet ihr Euch verhalten. Oder soll ich der AG meine finanzielle Lage erläutern?
Über schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß: Petra.

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 14. Mai 2006, 19:28

RE: Schwarzarbeitender Ex mit Neufrau macht mich Pleite!?

Hallo Petra,

Du befindest Dich nun in der Situation, in der sich Millionen Männer befinden.....

Die Arge überprüft natürlich, ob Du ihm nicht Unterhalt leisten kannst, bevor sie ihn bezahlt (so ist es auch immer, wenn Noch Frau zum Amt geht, und Hartz 4 beantragt.)

Also eigentlich eine ganz normale Sache, nur empfinden sie als viele nicht normal, weil hier nun die Noch Frau zu Angaben gebeten wird.

Bei einem Einkommen von 1100€ wirst Du wohl nicht für ihn zahlen müssen, um Dich erstmal "grob" zu beruhigen.

Bist Du vom Amt angeschrieben worden, oder von seinem Anwalt?

An Deiner Stelle würde ich die Lohnzettel dort vorlegen, und ich vermute, damit wird die Sache auch gegessen sein.

Da Ihr noch verheiratet seit, bist Du ihm zum Trennungunterhalt verpflichtet, also somit nutzt ein Widerspruch nichts, sondern einfach mal kooperativ die Unterlagen einreichen.

Du hast Deinem Noch Mann gegenüber einen Selbstbehalt von 1050-1100€, von daher kann Dir eigentlich nichts passieren.

Wie gesagt.....einfachster Weg. Nehme Deine Lohnnachweise mit, gehe zum Amt, und zeige, das Du nicht leistungsfähig bist.

Sollte wider erwarten die etwas anderes meinen, dann hilft nur der Gang zum Anwalt.
Das Haus hat mit Unterhaltszahlungen nichts zu tun, da Unterhalt aus laufenden Einnahmen gezahlt werden muß.

Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.[addsig]

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