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von mona84

blacksvan

unregistriert

1

Sonntag, 28. Mai 2006, 11:09

Unterhaltsnachzahlung- Abtretungserklärung wegen Hartz IV?

Hallo
ich bin allein sorgeberechtigte Mutter eines 16jährigen Kindes, welcher in der 9. Klasse ist und ich beziehe Alg II also Hartz IV. Nach langem Kämpfen für das Jugendamt, wie sie einen selbstständigen Vater berechnen sollen, habe ich endlich den Bescheid für eine Unterhaltsnachzahlung seit März 2006. Von diesem Geld wollte ich meinem Sohn Jugendzimmermöbel kaufen und einmal richtig einkleiden. Nun bekomme ich einen Brief vom Jugendamt (Vormundschaft) dass ich ins Jobcenter gehen soll und eine Abtretungserklärung unterschreiben muss. Nun meine Frage: Wofür ist die Abtretungserklärung, muss ich sie unterschreiben oder wie kann ich dagegen vorgehen, dass mir das Geld für meinen Sohn weggenommen wird?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
lg Angy[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Sonntag, 28. Mai 2006, 11:32

RE: Unterhaltsnachzahlung- Abtretungserklärung wegen Hartz IV?

Hy Angy

So wie ich es verstanden habe...
Da Du und Dein Sohn Hartz 4 Gelder beziehen, wird Dir die nachträgliche Unterhaltszahlung auf die kommenden Hartz 4 Leistungen abgezogen, evtl. bleibt Euch ein kleiner Freibetrag.
Dazu musst Du sowieso die Änderung des Unterhaltsgeldes dem Jobcenter mitteilen, da er für die Zukunft mit berechnet wird.
Tipp: Mach keine Anschaffungen von dem Geld, sonst musst Du dem Jobcenter alles zurückzahlen.
Warte bis Du die Änderungsbescheide hast und sehen kannst ob Euch was übrig bleibt.
Jugendzimmer und Kleidung musst Du dann auf Flohmärkten, Ebay, Zeitungen besorgen, anders wirst Du es kaum mit dem monatl. Hatz4 Geld schaffen.

Gruß bantam[addsig]

leoni

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Jessen

Beruf: Hausfrau

3

Sonntag, 28. Mai 2006, 11:50

RE: Unterhaltsnachzahlung- Abtretungserklärung wegen Hartz IV?

hallo angy,

du kannst dich auch im vorfeld mal hier erkundigen

Telefonische Beratung zur neuen Grundsicherung erhalten Sie bei:
Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0180 - 10 12 012 (8 bis 18 Uhr, zum Ortstarif)
Hotline des Bundesministeriums für Arbeit: 01805 - 676712 (8 bis 20 Uhr, 12 Cent pro Minute)
die zweite finden meinen bekannten am besten, bis jetzt waren die auskünfte immer gut und alle waren gut "gerüstet", wenn es streitigkeiten gab.

in vielen städten gibt es soziale Möbelhöfe (heißt bei uns so), dort gibt es auch preiswerte möbel, an- und verkauf und was bantam schon erwähnt hat.

lg leoni[addsig]

blacksvan

unregistriert

4

Montag, 18. Februar 2008, 15:11

RE: Unterhaltsnachzahlung- Abtretungserklärung wegen Hartz IV?

Also mein Sohn hatte mehr als das Hartz IV Geld als Unterhalt vom Vater, im Internet steht normalerweise ist er dadurch gar kein Hartz IV Empfänger mit einem Kindesunterhalt von 476,- euro monatlich, da der Vater selbstständig ist und gut verdient. 1. wurde das ganze Unterhaltsgeld auf mich angerechnet bzw. abgezogen, so dass mein Sohn mit 16 Jahren schon mein Leben bezahlen musste 2. wurde ihm zusätzlich auch noch die Unterhaltsnachzahlung weggenommen dank Hartz IV.
Wo ist die Gerechtigkeit?
3. Ich hatte bis Sept07 eine ABM Stelle vom Jobcenter nach 1 Jahr beendet, weil die Firma keine Arbeitslosenhilfebeiträge bezahlt hat, steht uns nun nicht ALG I zu sondern wieder ALG II - gegen solche Verbrechen macht niemand etwas. Wozu war ich dann ein Jahr pünktlich arbeiten? Klar für die Allgemeinheit. Kein Problem, nun will ich mich selbstständig machen und statt mir zu helfen dabei (sage nur allg. Auskunftspfllicht) macht das Jobcenter das ganze Gegenteil. Mein Sohn ist nun 18, Schulprobehalbjahr nicht bestanden und willkommen im Hartz IV System.
Nun braucht auch der Vater nichts mehr zu bezahlen.[addsig]

bärlin

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

5

Dienstag, 19. Februar 2008, 14:16

RE: Unterhaltsnachzahlung- Abtretungserklärung wegen Hartz IV?

hi. der unterhalt wird als einkommen von harz abgezogen. wird kein unterhlat gezahlt, wird der unterhaltsvorschuß abgezogen. endet der, wird wieder alh2 aufgestockt. der unterhalt ist aber eine "latente" größe, der eigentlich ins harz4 einberechnet werden muß. die einberechnung ruht nur bzw. wird staatlich vorgeschossen. kommt eine rückzahlung, will der staat das geld. du wirst leider nichts machen können. wäre besser gewesen, du hättest dich vielleicht "privat" mit dem vater einigen können. so ist das geld futsch.

alles gute, trotzdem ! matti[addsig]

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