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8%

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2%

ja

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von mona84

AnjaB.

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Koblenz

Beruf: hat was mit EDV zu tun

1

Montag, 29. Mai 2006, 16:14

fiktives Vermögen ALG II

Hallo Ihr Lieben,

habe heute meinen Ablehnungsbescheid von der ARGE bekommen, denn mir wird "unterstellt", ein Vermögen von knapp 3.700 EUR zu besitzen, das über dem mir zustehenden Freibetrag liegt.

Was die ARGE mir da "theoretisch" vorrechnet mag zwar in deren Augen logisch sein, allerdings habe ich haarklein bei Antragstellung nachgewiesen, was ich mit meinem Geld gemacht habe (Z.B. wurde ein privates Darlehen zurückgezahlt und eine Küche davon gekauft, alles auf Kontoauszug etc. zu ersehen). Nun begründen die die Ablehnung u.a. damit, das Darlehensrückzahlungen nicht berücksichtig werden können.... wie dem auch sei und was die anerkennen oder nicht: das Geld was die mir vorrechnen zu haben, gibt es definitiv nicht mehr!

So langsam frage ich mich echt, was in den Köpfen bestimmter Mitarbeiter da vorgeht!!!! Habe seit Antragstellung jedesmall einen anderen SB gehabt - und jeder erzählt einem was anderes; diejenige die meinen Antrag angenommen hat war mit dem Nachweis was ich mit meinem Vermögen gemacht habe, zufrieden und sagte, das sei ja alles plausibel... und heute bekomme ich eine Ablehnung, weil ich angeblich noch von Geld leben kann, das mittlerweile als Mobiliar in meiner Küche steht - zumal ich ja noch so blöde war, die vollends selber zu finanzieren statt mir das Geld dafür später von der ARGE zu holen. Sowas wird nicht berücksichtigt, nein???????
HALLO, wo sind wir hier eigentlich???

Und wer bitte zeigt mir dann auf der ARGE, wie ich von "nicht vorhandenem" Vermögen demnächst mein Baby satt kriege, geschweige denn selber leben soll? Es ist in unserem schönen, deutschen Rechtsstaat also wirklich so, das man von Geld leben soll, das es nicht gibt, ja? Also wenn auf meinem Konto - klar ersichtlich - z.B. 1.000 EUR sind, muss ich davon leben als wärens 3.700, ja? Copperfield lässt grüssen.....

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage:
wenn ich nun mein Konto überziehen muss (was ja bald der Fall sein wird) um erstmal irgendwie leben zu können, muss dann die ARGE für die Überziehungszinsen aufkommen? Hat es Sinn, sich bei solchen hanebüchernen Sachen an irgendeinen höheren Vorgesetzten zu wenden, statt sich monatelang mit inkompetenten Mitarbeitern abgeben zu müssen (sorry, aber das ist bei meiner ARGE leider so; muss parallel zum ganzen noch den Kindsvater auf Betreuungsunterhalt für mich verklagen - was die diesbzgl. mit uns abziehen ist FILMREIF!!!). Ich weiß, ich weiß, ich will staatliche Leistungen haben und habe eine Mitwirkungspflicht. Ist ja auch o.k. und ich tue ja auch alles was ich kann, um dieser nachzukommen. Aber ich habe so langsam echt den Eindruck, der Willkür des jeweiligen Sachbearbeiters ausgesetzt zu sein...

So, hoffe der Erguss kommt jetzt hier nicht falsch rüber, aber ich bin echt entsetzt über das, was die mit einem abziehen! Ich habe immer gearbeitet (und werde das nach meiner Elternzeit sofort wieder tun). Wahrscheinlich ist das mein Fehler: wäre ich 20 und hätte noch keinen Tag im Leben gearbeitet stände ich besser da.... ist doch wahr.

Sorry das es so lang geworden ist, aber ich musste mir einfach mal Luft machen. Hat wer ähnliche Erfahrungen gemacht?[addsig]

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