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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 4. Juni 2006, 12:48

zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

hallo
und zwar habe ich ein problem wie viele andere und weiß einfach nicht weiter.ich möchte mit meinem freund zusammenziehen.ich habe bereits eine wohnung,in der er sich in 6 von 7 tagen aufhält (normal bei verliebten oder?).ich bekomme hilfe von der arge,er arbeitet,verdient aber nicht soviel(800-1000 euro),dass er sich leisten könnte für mich zu sorgen,aber sobald ich sagen würde,dass er bei mir wohnt,würden meine leistungen wegfallen oder wie wird das berechnet?noch wohnen wir nicht zusammen,aber mir werden bereits hausdurchsuchungen angedroht .was passiert da?gehen die davon aus,wenn seine unterhose rumliegt,dass wir eine eäG sind?

vielen dank im voraus

Merle

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 4. Juni 2006, 13:03

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

Hallo!

Verstehe Dien Problem nicht wirklich- er ist 6-7 Tage und wohnt bei Dir, da ist es normal das sein Einkommen zu Deinem angerechnet wird.

Erkläre mir mal bitte was Ihr nun seid- Du schreibst Ihr seid verliebt, seit 6-7 Tagen die Woche in Deiner Wohnung. Das ist denke ich für jeden der das liest eine eheähnliche Gemeinschaft. Du beziehst damit zuviel Geld, denn wie oben schon erwähnt müßte in Eurem Fall sein Einkommen mit angerechnet werden.

Kopfschüttelnde Grüße
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 4. Juni 2006, 15:01

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

Hallo unbekannter Gast,

hier gibt es einen ALGII-online-Rechner....setz doch mal alle deine "Zahlen" inkl. dem Einkommen deines Freundes mit ein....dann kannst du überschauen, inwieweit dir Leistungen gekürzt würden....

LG
die Minniemaus

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

4

Sonntag, 4. Juni 2006, 17:17

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

Hallo unbekannte Gästin,
ich kann Deine Sorge verstehen, wenn man noch nicht so lange zusammen ist, möchte man nicht gleich dem Partner "auf der Tasche liegen", zumal er, wie Du schreibst, ja selbst nicht so viel hat. Außerdem kann es ja gerade in der Anfangszeit auch schnell wieder vorbei sein mit der Beziehung und dann steht man da und kann sehen, wo man das Geld zum Leben herbekommt.
Ich habe mal gelesen, daß man von eheähnlicher Gemeinschaft (d.h. wo ein Partner für den anderen sorgt, auch oder vor allem finanziell) erst bei einer sog. gefestigten Beziehung, d.h. nach Ablauf von etwa drei Jahren ausgehen kann. Aber da mußt Du Dich nochmal schlau machen.
Ansonsten sollte man sich als Alleinerziehender (bei aller Verliebtheit) schon gründlich überlegen, ob man mit jemandem zusammenzieht, denn dann fällt auch die Steuerklasse II weg...
Gruß
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 4. Juni 2006, 18:38

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

danke für eure antworten,werde dann mit meiner sachbearbeiterin offen reden.
liebe grüsse

und merle er ist zwar oft bei mir,aber er wohnt hier nicht,seine anmeldung ist nicht bei mir und seine sachen auch nicht. und ich weiß beim besten willen nichtt wie wir nur von seinem gehalt über die runden kommen sollten

Merle

Anfänger

Beiträge:

6

Sonntag, 4. Juni 2006, 19:41

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

Hallo Gast!

Klar ist der Wohnsitz nicht bei Dir- das hatte ich genauso verstanden. Hm....frage mich wenn man 6- 7 Tage bei jemand anderen ist und da keine Sachen haben soll...naja mir auch wurscht.

Ab August glaube ich war das hat das alles ehr ein Ende- dann kommen die nämlich raus und machen sich selbst ein Bild. Und das sie Dir damit drohen sagt auch alles.
Damit ist jeglicher Kommentar dahin....

Es sagte auch keiner das Ihr nur von seinem Gehalt leben sollt- es wird angerechnet und wenn er so wenig verdient werdet Ihr noch was bekommen. Das ist auch gar nicht das Problem dabei- les Dir bitte mal Dein Posting richtig durch dann verstehst Du was ich Dir sagen möchte.

Gruß
[addsig]

Gast

unregistriert

7

Sonntag, 4. Juni 2006, 19:52

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

die 6 tage die woche war übertrieben,er ist halt oft da,wenn er mal nich arbeitet.wir kennen uns knapp ein halbes jahr,da kann kaum die rede von einer eäG sein.warum sollten die sachen hier sein?oder ist ne zahnbürste schon umzug für dich?ich versteh nicht warum du dich da so fest dranklammerst und aufregst.ich werde mich selbst erkundigen wie das berechnet wird und somit mir die kontrollen vom hals schaffen.

vielen dank für deine zeit
mfg
tanja

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 4. Juni 2006, 19:57

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

zusätzlich möchte ich hier erwähnen,dass ich die leistungen nicht bekomme,weil ich nicht arbeite und mir ein schönes leben mache,sondern weil ich mit meiner ausbildung mein lebensunterhalt nicht selbst tragen kann.ich sitze nicht faul rum,sondern steh jeden morgen auf,geh zur schule oder praktikumsstelle,komme abends nach hause und lerne.

Merle

Anfänger

Beiträge:

9

Sonntag, 4. Juni 2006, 19:57

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

Hallo!

Ich klammere mich nicht daran- aber das kann es nicht sein- 6-7 Tage die Woche bei einem zu leben während man selbst Hilfe bezieht.
Warum mich das aufregt? Weil es Betrug ist darum.

Aber einen Verdacht scheint es ja zu geben- sonst hätte man Dir nicht gesagt das man Dir einen Besuch abstatten wird.

Und nochwas: Wäre ratsam erst zu lesen und dann zu schreiben- von Umzug habe ich nichts geschrieben.

Gruß [addsig]

Gast

unregistriert

10

Sonntag, 4. Juni 2006, 19:59

RE: zusammenziehen,wohnungsdurchsuchung

ich habe noch nie jm. betrogen und tue es nicht!!!!!!!!der verdacht kam aus einem völlig anderem grund.und zwar wegen meinem ex.es wurde vermutet,dass er wieder hier lebt ok????
mfg

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