RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit
Hallo Marion,
sorry, aber da Du schriebst, Du seiest in Elternzeit, mußte ich davon ausgehen, das Du Arbeit hast.
Denn in Elternzeit befinden sich nur Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und aufgrud der Erziehung des Kindes Elternzeit beanspruchen.
Da hattes Du Dich also leider etwas falsch ausgedrückt.
Da hättest Du sagen müssen, das Du derzeit keinen Job hast, und aufgrund des Alters des Kindes noch nicht arbeiten mußt.
Was das arbeiten nach dem 3. Lebensjahr angeht, sieht es so aus:
Das jede Arbeit zumutbar ist, wenn die Erziehung der Kinder nicht drunter leidet.
Ab dem 3. Lebensjahr hast Du einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, und während das Kind dort betreut ist, kann Dir jede Arbeit zugemutet werden.
Wenn der Vater derzeit keinen Kindsunterhalt zahlt, kannst Du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Jedoch wird auch das als Einkommen der Kinder in der Hartz 4 Berechnung abgezogen.
Was das Problem der WG angeht....in wie weit wurde das als Bedarfsgemeinschaft angesehen?
Da ist es, je nach dem, mit wem Du zusammenlebst, evtl. wirklich gerechtfertigt.
Auch, wenn Du mit jemandem zusammenlebst, hast Du keinen Anspruch mehr auf den Mehrbedarf der alleinerziehenden.
Lebst Du als WG noch mit dem Vater der Kinder unter einem Dach, hast Du auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Um Dir weiterhelfen zu können, wären etwas eindeutigere Fakten und Informationen nötig.
Und wie gesagt:
In Elternzeit befindest Du Dich nicht, da Du kein Arbeitsverhältnis hast.
Alleine so Kleinigkeiten können missverständnisse aufwerfen.
[addsig]