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von mona84

michelchen

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 6. Juni 2006, 17:55

Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern im Alter von 5 und 12 Jahren und beziehe sog. Hartz 4-Leistungen zum Lebensunterhalt. Mein 5jähriger Sohn geht in den Kindergarten. Das Arbeitsamt will mich zwingen, eine Arbeit als Produktionshelferin im Schichtdienst anzunehmen. Ich würde mittlerweise fast jede Arbeit annehmen, weiß aber nicht, wo ich meine Kinder am späten Nachmittag oder abend unterbringen kann. Ich wohne in einer Kleinststadt und es gibt so gut wie keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Kann mich das Arbeitsamt zwingen, eine Arbeit mit Schichtdienst anzunehmen.

Danke

Marion :-? [addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 6. Juni 2006, 18:14

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Dann soll das Arbeitsamt Dir doch einfach mal ein paar Vorschläge unterbreiten, wo deine Kinder bleiben sollen. Was für ein Schwachsinn..!!

Du bist nicht dazu verpflichtet Jobs anzunehmen, die mit der Kinderbetreuung nicht zu vereinbaren sind. Und wenn es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt, dann gibt es keine Betreuungsmöglichkeiten.

Hier ein Tip:
Hamburger Arbeitslosentelefonhilfe
für HH: 0800/ 111 0 444

außerhalb: 040/ 22 75 74 73

Gruß Zwergenmama

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 6. Juni 2006, 20:52

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Wie wäre es denn Vater der Kinder auh mit einzuspannen? Machen verheirate eltern auch so!

werner

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 16

Danksagungen: 44

4

Dienstag, 6. Juni 2006, 22:18

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo Marion,

wende Dich an das Jugendamt. Fürsorgepflicht für Kleinstkinder geht bestimmt vor Arbeitspflicht, wobei es Dir aber genauso passieren kann, dass sie eine Betreuung für Deine Kinder finden können.
Du bist aber nicht verpflichtet jedwegige Betreuung Deiner Kids gutzuheißen-anzunehmen, vorallendingen sollte auch eine Bezahlung derselben gesichert sein.

Liebe Grüße
Gabriela[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 7. Juni 2006, 00:15

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo michelchen,

in unserem derzeitigen Gesetz steht es in etwa so, das man nicht verpflichtet ist, jede Tätigkeit anzunehmen, wenn die Erziehumg des Kindes drunter leiden würde.

Betreuung durch Kindergarten, oder evtl. Tagesmutter ist durchaus zumutbar.

In wiefern da eine nicht zumutbarkeit bei Schichtdienst liegt, denke, das ist etwas abhängig von der persönlichen Situation, dem Kind und den anderen Faktoren in Eurem Lebensumfeld.

Wie Zwergenmama schon riet, würde ich auch erstmal die am Amt fragen, woher die Betreuung nehmen, bis spät abends?

Ob Du sie bei denen vorbei bringen könntest? ;-)

Andersherum.......beim JA nachfragen, wie es mit Tagesmüttern aussieht.

Handelt es sich bei Dir um einen 1€ Job, den Dir die Arge zuweist?
Dann würde noch evtl. helfen, sich schleunigst nen Minijob aus dem Ärmel zu zaubern, und damit aufmaschieren, der dann ja vom Stundenaufwand durchaus vorteilhafter für Dich und Deine Kinder sein dürfte.[addsig]

michelchen

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 7. Juni 2006, 15:39

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo und vielen Dank!
So richtig geholfen haben mir die Antworten leider eher nur aufbauend. Ich kenne keine Tagesmutter, die auch nachts arbeitet und meine Kinder woanders schlafen lassen, obwohl sie gerade mal so eben aus einem riesen Spannungsfeld raus sind, ist wohl auch keine Möglichkeit. Aber wahrscheinlich ist meine Situation ja Zeitgeist. Allen Lippenbekenntnissen unserer "Super-Mutti-Familienministerin" zum Trotz :-x

Der Tip, den Vater einzuspannen geht ja wohl mehr in die Richtung Realsatire. Im Übrigen klappt das bei Verheirateten auch eher selten, zumal der Familienstand ja wohl auch sekundär ist ...!

Dennoch, vielen Dank und Grüße

Marion[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 7. Juni 2006, 15:52

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo Marion,

leider klappt es nicht oft, den Vater mit einzuspannen, aber wäre vielleicht nicht völlig undenkbar.

Aber okay, das kann man als aussenstehender natürlich nicht beurteilen, da man Eure Verhältnisse nicht kennt.

Also ich kann Dir wie oben schon erwähnt nur raten, nicht vorschnell zu kündigen.

Du bist ja noch in Elternzeit. Warum denkst Du da schon an Kündigung?
Du kannst noch 1,5 jahre zusätzlich nehmen, und dann hast Du doch Zeit, Dir noch Gedanken zu machen.

Während der Elternzeit darfst Du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Vielleicht wäre das ein Ansatz für Dich?

Während der Elternzeit woanders arbeiten, vielleicht mit der Option, ganz dort arbeiten zu können?

Dann kannst Du Deinen Job zu Ende der Elternzeit immer noch kündigen, und hast evtl. gleich was anderes in der Tasche, was mit den Betreuungszeiten des Kindergartens übereinstimmt?

Ich weiß nicht, was, ausser Tipps oder aufbauender Ratschläge Du erwartet hast?

:-?

Natürlich kann niemand Dich zwingen, einen Job auszuüben, wo Du Deine Kinder nicht mehr siehst, oder ordentlich betreut weißt.

Aber während der Elternzeit zu kündigen, würde ich nach wie vor von abraten.

Und wenn kündigen, dann nur mit Absprache des Amtes.[addsig]

michelchen

Anfänger

Beiträge:

8

Mittwoch, 7. Juni 2006, 16:07

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo Aninjha,

wieso kündigen? Und, ist die Elternzeit nicht 3 Jahre? Ich bin sog. Hartz 4-Empfängerin, wie ja schon in meiner Frage beschrieben. Ich bin nicht in einem Arbeitsverhältnis, dass ich kündigen könnte!

Was ich mir genau an Antworten erhofft habe, kann ich so genau natürlich auch nicht sagen. Vielleicht eher "greifbarer", leider habe ich nicht soviel Zeit, Geld und Nerven für Versuche. Ich bin damit beschäftigt, mich und meine beiden Kinder einigermassen gut durch dieses Leben zu bringen. Neben einem Kindesvater, der sich um den Unterhalt drückt, was aber das "Amt" nicht daran hindert, mir den Unterhalt von meiner "Grundsicherung" abzuziehen. Neben einer Wohnungssuche, die lt. dem "Amt" nicht zu groß ist. Eine Wohngemeinschaft hat das "Amt" kurz und knapp zu einer Bedarfsgemeinschaft erklärt usw. Sorry, aber mir wäre es hilfreich gewesen, wenn ich erfahren hätte, dass es im SGB III. eine Passage gegeben hätte, die schlichtweg Alleinerziehenden mit kleinen Kindern nicht erlaubt, Schichtarbeit aufzuzwingen - oder soetwas wie eine Durchführungsverordnung. Wo kann ich das nachlesen, dass mich niemand dazu zwingen kann, einen Job auszuüben, wo ich meine Kinder nicht mehr sehe bzw. keine ordentliche Betreuung habe?

Grüße

Marion[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 7. Juni 2006, 16:23

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo Marion,

sorry, aber da Du schriebst, Du seiest in Elternzeit, mußte ich davon ausgehen, das Du Arbeit hast.

Denn in Elternzeit befinden sich nur Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und aufgrud der Erziehung des Kindes Elternzeit beanspruchen.

Da hattes Du Dich also leider etwas falsch ausgedrückt.

Da hättest Du sagen müssen, das Du derzeit keinen Job hast, und aufgrund des Alters des Kindes noch nicht arbeiten mußt.

Was das arbeiten nach dem 3. Lebensjahr angeht, sieht es so aus:

Das jede Arbeit zumutbar ist, wenn die Erziehung der Kinder nicht drunter leidet.

Ab dem 3. Lebensjahr hast Du einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, und während das Kind dort betreut ist, kann Dir jede Arbeit zugemutet werden.

Wenn der Vater derzeit keinen Kindsunterhalt zahlt, kannst Du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Jedoch wird auch das als Einkommen der Kinder in der Hartz 4 Berechnung abgezogen.

Was das Problem der WG angeht....in wie weit wurde das als Bedarfsgemeinschaft angesehen?

Da ist es, je nach dem, mit wem Du zusammenlebst, evtl. wirklich gerechtfertigt.

Auch, wenn Du mit jemandem zusammenlebst, hast Du keinen Anspruch mehr auf den Mehrbedarf der alleinerziehenden.

Lebst Du als WG noch mit dem Vater der Kinder unter einem Dach, hast Du auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Um Dir weiterhelfen zu können, wären etwas eindeutigere Fakten und Informationen nötig.

Und wie gesagt:
In Elternzeit befindest Du Dich nicht, da Du kein Arbeitsverhältnis hast.

Alleine so Kleinigkeiten können missverständnisse aufwerfen.

[addsig]

michelchen

Anfänger

Beiträge:

10

Mittwoch, 7. Juni 2006, 16:59

RE: Hartz4, alleinerziehend und Schichtarbeit

Hallo Aninjha,

um irgendjemanden weiterhelfen zu können, ist richtig lesen besonders wichtig. Denn Menschen, die lesen können, sind einfach im Vorteil. Wo habe ich geschrieben das ich in Elternzeit bin? Lies Dir doch noch mal meine Einstiegsfrage durch und dann kannst Du ja vielleicht nochmal antworten.

Nochmal: Mir geht es ausschliesslich darum, ob einem alleinerziehenden Menschen mit Kleinkindern Schichtarbeit zugemuten werden kann!!!

Was fangen wir mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz an, wenn es nicht genug Kindergartenplätze gibt? Klar, klagen! Was mache ich mit einem schulpflichtigen Kind? Vor allem in den Ferien?

Du scheinst in einer "heilen Welt" zu leben. Es gibt genug Kindergartenplätze, Ganztagsschulen ( und für Schichtarbeiterinnen auch noch nachts ), verständnisvolle "Amtsmenschen", ohne Widerspruch Unterhaltzahlende Jugendämter ... und vor allem der Vater der Kinder, der mit der Mutter der Kinder unter einem Dach lebt ( was bei mir glücklicherweise nicht der Fall ist ) zahlt auch ganz brav den Unterhalt!

Wenn Du magst, tue Dir selbst den Gefallen und lies meine Einstiegsfrage. Und wenn Du dann immer noch der Meinung bist, ich habe geschrieben, ich bin in Elternzeit, gebe ich Dir mit Deinen Beiträgen gerne recht. Du bis die erste und einzige, die das Thema Elternzeit ins Gespräch gebracht hast. Also, bitte keine schulmeisterlichern Vorwürfe!

Grüße

Marion

Grüße auch an Zwergenmama[addsig]

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