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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:40

hartz beschluss unter 25

Hallo,
ich würde gern wisse da ich alg 2 empfänger bin und alleinerziehend und auch schwanger abe rauch unter 25 jahre obd e rbschluss dieser unter 25 zurück zu eltern auch für mich gilt als alleinerziehdne mutter.
ich habe immer zwischendurch gearbeitet u sogar aussendienst gemacht, hbe meienn abschluss nacheholt u bin nun schwanger 5 monat.
da ich shcon einen eigenen haushalt hatte u habe stelklkt sich mir nun die farge ob man mir die wohnung nehmen kann als alg 2 empfänger da ich ja unter 25 bin ..gilt diese regel auch für mütter unter 25?

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 7. Juni 2006, 19:49

RE: hartz beschluss unter 25

Hallo Gast,

wenn Du Deine eigene Wohnung vor dem 17.02.06 schon hattest, darfst Du sie auch weiterhin behalten, mußt also nicht zurück ins Elternhaus.

Ich gehe nun davon aus, das Du Deine eigene Wohnung solange hast?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 7. Juni 2006, 20:46

RE: hartz beschluss unter 25

ja hab die wohnung seit 06/2002. aber hatte bevor der beschluss kam meien gekündigt u wollte umziehen daher die frage.

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 7. Juni 2006, 21:01

RE: hartz beschluss unter 25

Da Du aber doch vorher Deine eigene Wohnung hattest, gilt das neue Gesetz für Dich eh nicht mehr.

Also kannst Dich entspannt zurücklehnen.....oder bist Du wieder zu Deinen Eltern gezogen in den letzten Monaten?[addsig]

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