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8%

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nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 8. Juni 2006, 18:00

studentin und schwanger

bin studentin im 2.semester und mittlerweile im 7.monat schwanger.
ich werde alleine leben und bekomme unterhaltsvorschuss ( 127euro), kindergeld und die ersten zwei jahre erziehungsgeld ( 300euro).
noch sind meine eltern unterhaltspflichtig: ich bekomme also kein bafög, aber 300 euro unterhalt ( bin 23jahre).
die ersten zwei jahre, in denen erziehungsgled gezahlt wird, komme ich also sehr gut über die runden, nehme auch erstmal zwei urlaubssemester.
wenn ich aber weiter studiere und das erziehungsgeld fällt weg:
was dann?
zahle für meine wohnung ca.350euro warm.
bin in einem bachelorstudiengang und werde es schon so nur schwer schaffen, mit kind zu studieren, aber noch ein nebenjob ist komplett unmöglich!
nun ein paar fragen dazu:
wie lange sind meine eltern für mich unterhaltspflichtig?
da sie zuviel verdienen, bekomme ich weder bafög noch andere gelder.
kann ich sozialhilfe oder alg2 beantragen?
geht ja eigentlich nicht, da ich als studentin bafög-berechtigt bin?
wäre dankbar für ein paar ratschläge!
gruß, lene.

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 8. Juni 2006, 18:57

RE: studentin und schwanger

Erstmals ist für 3 Jahre der Vater deines Kindes zu vollem Unterhalt verpflichtet!

werner

P.S.

Es "lohnt" sich vor allem auch emotional die Beziehung doch tragfähig zu machen.

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

3

Donnerstag, 8. Juni 2006, 20:30

RE: studentin und schwanger

Hallo lene,

werner hat es schon angesprochen, Du hast eigentlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 Jahre alt ist. Da Du aber Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen musst, gehe ich davon aus, dass der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist.
Unterhaltspflichtig sind Deine Eltern bis zu Deinem 27. Lebensjahr.
ALG II, da hast Du keinen Anspruch drauf, weil Du dem Arbeitsmarkt als Studentin nicht zur Verfügung stehst. Aber Dein Kind könnte Anspruch auf staatliche Transferleistungen (z.B. Sozialgeld) haben. Du kannst aber einen Antrag auf Wohngeld stellen, das müsste Dir zustehen. Du solltest mal bei der ASTA an Eurer Uni nachfragen, da gibt es meistens sogar spezielle Beratungen für Alleinerziehende.
Du solltest unbedingt zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft für Dein Kind einrichten lassen. Das ist schon jetzt vor der Geburt des Kindes möglich. Das Jugendamt unterstützt Dich dann bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Dein Kind. Die Beistandschaft ist nicht zu verwechseln mit einer Vormundschaft. Du lkannst die Beistandschaft jederzeit wieder rückgängig machen. Außerdem solltest Du dich bemühen Deinbe Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Auch wenn der Vater jetzt vielleicht nicht zahlungsfähig ist, das kann sich ja im Laufe der Zeit ändern. Außerdem ist der Vater verpflichtret sich um den Unterhalt zu bemühen. Im Extremfall muss er seine Bemühungen sogar nachweisen (Vorlage von Bewerbungsschreiben). Falls er ebenfalls Student ist, dann wird er ja irgendwann auch einmal mit dem Studium fertig sein. Spätestens dann sollte er leistungsfähig sein. Du kannst zum Amtsgericht gehen und Dir dort einen sogenannten Antrag auf Beratungshilfe holen. Mit diesem Schein kannst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen und Dich beraten lassen bezüglich Deiner Unterhaltsansprüche. Die Beratung kostet dann 10 Euro. Sollte ein Prozess notwendig kannst Du dann auch Prozesskostenhilfe beantragen.
In Deutschland ist es nicht möglich Unterhalt für die Vergangenheit zu fordern. Unterhalt kannst Du erst fordern, wenn Du jemanden unter Verzug gesetzt hast. Das bedeutet, Du musst eine bestimmte Summe fordern oder aber den Kindesvater zur Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse auffordern. Ab diesem Stichtag, an dem Du jemanden unter Verzug gesetzt hast, kannst Du Unterhalt fordern. Also eventuell später nach einem möglichen Prozess rückwirkend bis zu diesem Datum.
Ich wünsche Dir alles Gute. Wenn Du Hilfe brauchst, Alleinerziehend.net e.V. verfügt über ein großes Spendenreservoir mit Babyklamotten, Kinderkleidung und Kinderspielzeug. Melde Dich dann einfach mal.

Liebe Grüße

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 8. Juni 2006, 20:41

RE: studentin und schwanger

Hallo,

soweit ich informiert bin, besteht trotzdem der Anspruch auf ALG II, trotz Studium, da gibt es eine Ausnahmeregelung.

Gruß, Romy

Cristina

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 8. Juni 2006, 20:42

RE: studentin und schwanger

Hallo Lene,

Frank hat eigentlich schon alle Möglichkeiten, die Du hast aufgezählt. Ich habe auch zur Zeit meiner Schwangerschaft studiert. Drei Wochen nach der Geburt besuchte ich wieder die Vorlesungen und nahm meinen Sohn jeden Tag mit. Bis zu dem 1. Geburttag meines Kindes ging es auch ohne Probleme......kann ich Dir nur empfehlen, da das Kind die meiste Zeit nur schläft.
Jetzt ist mein Sohn im Kindergarten, aber hin und wieder nehme ich ihn mit an die FH.

Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Studium.

Cristina
[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 8. Juni 2006, 23:03

RE: studentin und schwanger

vielen dank für die tipps!
also, alg2 kann ich wohl beantragen, wenn ich urlaubssemester nehme: das habe ich eh erstmal vor, zumindest 1jahr.
wenn die zeit mit erziehungsgeld vorbei ist, hoffe ich mal auf wohngeld, ansonsten sind es ja dann nur noch 2 jahre bis meine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ich bafög beantragen kann.
der vater des kindes ist ebenfalls noch student und ich rechne mir keine großen hoffnungen aus, dass er nach dem studium unbedingt einen beruf ergreifen möchte.......
aber o.k., mit unterhaltsvorschuss müsste das auch gehen, werde auch demnächst beim jugendamt wegen der beistandschaft vorbei gehen.

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 8. Juni 2006, 23:28

RE: studentin und schwanger

Hallo Gast,

wegen der Beistandschaft wäre sinnvoll, da Unterhaltsvorschuss ja maximal 72 Monate gezahlt wird.

Und spätestens dann schaut das Kind dumm in die Röhre, und Du wahrscheinlich auch.

Zudem hat Vater Pflichten....also mal studieren und dann dumm zu Hause sitzen ist nicht.

da werden die ihm (hoffentlich) schon Beine machen.

Wohngeld und Hartz 4 zusammen geht nicht. Entweder bekommt man das eine, oder das andere.

Wie Cristina oben schon erwähnte. solltest Du versuchen, trotz Kind das Studium zügig zu durchlaufen, denn wennst später mal in den Hartz 4 Mühlen sitzt, kannst auch trotz Studium Du in irgendwelche Jobs gegleidert werden.

Versuche also, Dein Dir möglichstes, Deine Ziele zu erlangen und anzustreben.

Viel Glück und Erfolg dabei wünsche ich dir........[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 9. Juni 2006, 12:31

RE: studentin und schwanger

@ aninjha

"der Vater hat Pflichten..."

Mütter auch! Ich denke die Erziehung und Betreung EINES gesunden Einzekindes ist KEIN Vollzeitjob. Wer das behauptet kennt nicht das Leben von Hausfrauen mit 3, 4 oder 5 Kindern samt betreuten Großvater und Garten zur Verbesserung des Speiseplanes!

werner.

Das Leben ist leichter geworden, stimmt! Sowohl für die Industriearbeit der Väter als auch Hausfrauen durch Küchen-, Wasch- und Nähmaschine, Gasherd, Zentralheizung, Kühlschrank, Verfügbarkeit preiswerter Kleidung, convinience-food usw.

Gast

unregistriert

9

Freitag, 9. Juni 2006, 14:12

RE: studentin und schwanger

Hallo Werner,
das Mütter auch Pflichten haben, ist logisch.
Ich habe das mit der Beistandschaft auch nur angemerkt, da die Gästin erwähnte, das Vater wohl nach dem Studium nicht arbeiten werden wird wollen :-? .


Das das Leben leichter geworden ist als früher, streitet, denke ich mal niemand ab.
Jedoch habe ich vor noch gar nicht allzulanger Zeit einen Bericht gesehen, der im Prinzip besagte, das die Mütter von heute weniger Zeit für sich haben, als früher.

Die Ansprüche der Gesellschaft an die Mütter sind gewachsen, die Anforderungen an die Mütter, die Ansprüche der Kinder, es gibt nicht mehr den Zusammenhalt der Familien, wo Oma und Opa immer greifbar waren, und die Kinder mal beaufsichtigten, bzw. beschäftigten.

Alles in allem sagte dieser Bericht, das Mütter heute knapp 2 Stunden weniger Zeit haben, als früher, trotz(oder halt wegen) technischer Weiterentwicklung.

Aber so eine Diskussion schweift vom Thhema ab, wäre aber vielleicht mal als eigener Thread zu ergreifen :-?

Auch Du als Gast, Werner, darfst neue Threads hier eröffnen :-) [addsig]

Gast

unregistriert

10

Freitag, 9. Juni 2006, 14:52

RE: studentin und schwanger

also, auch wenn das natürlich nicht meine fragestellung war und man das vielleicht an anderer stelle weiter diskutieren könnte:
bin im 2.semester eines bachelor-studiengangs ungewollt schwanger geworden. bachelor bedeutet in meinem fall: ich habe eine 42-stunden woche, am wochenende muss ich projekte machen ( z.b. 10stunden fotografieren). es gilt strikte anwesenheitspflicht und die meisten vorlesungen beginnen um 9uhr und meist bin ich erst gegen 22uhr abends wieder zu hause.
da ich es bei diesem pensum nur manchmal schaffe zu jobben, bin ich mit einem unterhalt meiner eltern (300euro) und kindergeld (150 euro) ausgekommen. pro monat fallen auslagen für foto, papier etc. von etwa 150euro an. dann noch miete, nebenkosten, telefon: ca.250 euro.bleiben 50 euro fürs leben und essen im monat.
da ich mir dieses studium aber selbst ausgesucht habe ( foto-journalismus), konnte ich gut damit leben, mal 2wochen nur toast zu essen oder mit freunden zusammen zu legen, wenn mal wieder kein geld für essen da war.
mit einem kind geht das natürlich nicht!
leider ist es auch nicht möglich, zügig zu studieren, da ich dann eh jedes semester durch 2 teilen muss, um überhaupt die vormittags seminare zu schaffen.
natürlich muss es kein vollzeitjob sein, EIN kind zu erziehen und allen menschen, die dazu noch ein haus versorgen, einen kranken vater etc, verdienen meinen vollsten respekt. aber ein studium ohne geld, mit kind und einem vater des kindes, der lieber den kopf in den sand steckt als sich um irgendetwas zu bemühen, ist das leben halt auch kein zuckerschlecken!
trotzdem habe ich schon ganz andere situationen durchgestanden und werde mich und das kind schon gut über die runden bringen. spätestens in 4 jahren kann ich ja dann mal bafög beantragen, da meine eltern dann nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
im übrigen meinte mein eigeneer vater, ich solle ihn vielleicht doch auf unterhalt verklagen, dann könne er das wenigstens irgendwie von der steuer absetzen.
soweit sind wir also jetzt.

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