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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 27. Juni 2006, 19:14

Schulbücher

Hallo an Alle,

ich dachte bis letzte Woche das die Schulbuchbestellung mir dieses Jahr mal kein Kopfzerbrechen verursachen würde. Leider wurde ich arg enttäuscht. Schulbücher werden offensichtlich in NRW nicht mehr bezuschusst. Hat jemand eine Erfahrung wie man sich bei den irren Ausgaben über Wasser hält?

3 Kinder am Schulanfang bedeuten in meinem Fall über 100 Euro. Wie soll das gehen?

LG Kess (die mal wieder nicht angemeldet ist)
:-?

inesk

unregistriert

2

Dienstag, 27. Juni 2006, 20:33

RE: Schulbücher

Hallo!

Hm, bei uns (Berlin) geht das ganz einfach - ich leg vor, dass mein Sohn Hartz IV bekommt und schon stellt uns die Schule die Bücher. Bei uns muss man nur nachweisen, dass mein ein geringes Einkommen hat, also irgendwas schriftliches vorlegen.

Liebe Grüße Ines

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 27. Juni 2006, 20:53

RE: Schulbücher

In NRW steht es auf jedem Bestellschein für die Schulbücher mit drauf.

Wortlaut aus unseren Schulen:
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lassen die Bescheinigung auf der Rückseite vom Sozialamt ausfüllen und reichen diese dann beim Schulamt der Stadt ein. Von dort wird dann der Eigenanteil übernommen.....

Selber zu tragen sind:
Grundschule 17,64 €
Sekundarstufe I 38,22 €
Sekundarstufe II 34,79 €
Förderzentrum Primärstufe 17,64 €
Förderzentrum Sekundarstufe I 38,22 €



LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 27. Juni 2006, 21:06

RE: Schulbücher

Hallo,

also ich habe ihr einen DownloadSeitentitel:Beihilfe Schulmaterial sollte der link nicht gehen. schaut einfach mal bei uns auf der seite
http://www.alleinerziehend-elmshorn.de da ist er zu finden.

Auf jedem falle ist es sicherlich ein Versuch wert es auch über die Arge zu probieren, auch wenn die im Ersten Moment dann abblocken.

[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 27. Juni 2006, 21:24

RE: Schulbücher

Halli Hallo,

das habe ich auch geglaubt. Leider falsch. Der Gesetzestext sagt aus das nur nach § .... Absatz ... es möglich ist. Dieser Zusatz bedeutet aber das man kurz vor der Rente stehen muss oder aber schwerbehindert sein muss um diese Beihilfe zu erhalten.

Ich frage mich wieviele Eltern von schulpflichtigen Kindern dazu gehören. :-x

LG Kess

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 27. Juni 2006, 23:28

RE: Schulbücher

Hallo Kess,

ist doch einfach die Rechnung.

Vor Hartz 4 (Sozialhilfe) war der regelsatz geringer, und die einmaligen ZUgaben des Staates höher.

Heute ist der Regelsatz höher(und daraus soll angespart werden), und die einmaligen hilfen fallen weg.

Heißt für Dich; Seit 2005 keinerlei Unterstützung für Schulmaterialien, dafür seit 2005 höhere Regelleistung.

Und sorry.....machbar........, ohne das deshalb 15 Tage nur Nudeln zu essen gibt.

Das die gesetze umgeschlagen sind, wird auch Dir bekannt sein............schliesslich hattest DU zumindest 2004/2005 mehr Geld auf Konto.

Und spätestens da, hättest Du Dich informieren können/müssen, wieso und weshalb.

PS: Oftmals kann man Bücher gebraucht kaufen, von den Klassenvorgängern.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 28. Juni 2006, 10:21

RE: Schulbücher

Hallo,

Ich beziehe erst seit diesem Jahr Hilfe. Woher soll man so was dann wissen.
Kess

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 28. Juni 2006, 10:32

RE: Schulbücher

Hallo Kess,

es ist allgemein bekannt, das Hartz 4 Empfänger keine Sonderleistungen mehr erhalten, wie es sie früher zu Sozialhilfezeiten scheinbar gab.

Wie das früher war, weiß ich auch nicht, ich bekomme auch erst seit einem Jahr Hilfe.

Aber versuche es doch so, wie Minniemaus oben schrieb übers Schulamt.

Ob das geht, weiß ich nicht, meine kleine geht noch nicht zur Schule.

[addsig]

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