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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 8. Juli 2006, 00:31

Dringend komeptente Hilfe benötigt !

Kurz zu mir:

- alleinstehend und erziehend
- ledig und nie mit dem Kindsvater zusammen gelebt (jeder eigene Wohnung)
- angestellt und ab 01.08.2006 für 1 Jahr im Erziehungsurlaub, danach wieder im gleichen Job (in dieser Zeit kein Gehalt vom AG)

WAS kann ich beantragen:

- ALG II (auch wenn ich ab 01.08.2007 wieder in meinem gleichen Job tätig werde)
- Betreuungsunterhalt gem. § 1615 BGB gegen Kindsvater ( auch wenn wir nie zusammen gelebt haben) ???

Da ich jegliche Abhängigkeit vom Kindsvater vermeiden möchte, hoffe ich, dass ich für meine BerufsPAUSE einen Anspruch auf ALG II habe ! Kann mir jemand sagen, ob dem so ist. Ich fange am 01.08.2007 wieder beim gleichen AG an (keine Kündigung während meiner Erziehungszeit => ruhendes Arbeitsverhältnis).

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße,
Sandra

Gast

unregistriert

2

Samstag, 8. Juli 2006, 00:59

RE: Dringend komeptente Hilfe benötigt !

Zitat von »Anonymous«



Da ich jegliche Abhängigkeit vom Kindsvater vermeiden möchte, hoffe ich, dass ich für meine BerufsPAUSE einen Anspruch auf ALG II habe !
Viele Grüße,
Sandra


Hallo Sandra,
Du wirst einen Anspruch auf ALG 2 haben, wenn der Vater Eures kindes finanziell nicht in der Lage ist, Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Heißt:
Für Euer Kind muß er zahlen, und für Dich Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr, sofern Du nicht arbeitest, und keinerlei Vermögen besitzt.

Bevor jedoch Anspruch auf Hartz 4 besteht, wirst Du ermitteln (lassen) müssen, ob nicht der Vater dieAnsprüche begleichen kann.

Heißt: Du wirst nicht ohne was da stehen, aber Deine Ansprüche gelten erst mal KV gegenüber.

Das hat dann gar nichts damit zu tun, ob Du abhängig sein willst von ihm oder nicht.

Du betreust schliesslich das gemeinsame Kind!!!!

Dem Vater bleibt ein Selbstbehalt, und was er drüber verdient, wird er zahlen müssen.

Verdient er zu wenig, wirst Du Hartz 4 bekommen.

Aber erstlinig gilt:

Er ist der Vater, und Du die Mutter....erst wird überprüft, ob er zahlen kann.

Und es ist keine Schande, finanziell vorrübergehend vom Vater das Geld zu bekommen, wenn er leistungsfhig ist.

Ihr tragt beide Verantwortung für Euer kind.

Schlimmer wäre es, Vater schonen zu wollen, wie Du es scheinbar möchtest, und der Steuerzahler soll löhnen, und die Allgemeinheit zahlen.

Das geht so aber nicht.

Mit Anträge auf Hartz 4 wirst Du zur Auskunft verpflichtet, welche ansprüche Du hast, und diese auch geltend zu machen, sprich, den Dir zustehenden Betreuungsunterhalt.

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 8. Juli 2006, 18:28

RE: Dringend komeptente Hilfe benötigt !

Hallo Sandra,

denke bitte auch daran Erziehungsgeld zu beantragen und auch einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, denn gerade der Antrag auf Kindergeld zieht sich zur Zeit in die Länge. Er wird zwar rückwirkend bezahlt, aber gerade hier im Forum hatte jemand schon seit über 4 Monaten auf den Kindergeldbescheid gewartet....am besten direkt nach der Geburt Antrag stellen.

LG
die Minniemaus

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