Da ich jegliche Abhängigkeit vom Kindsvater vermeiden möchte, hoffe ich, dass ich für meine BerufsPAUSE einen Anspruch auf ALG II habe !
Viele Grüße,
Sandra
Hallo Sandra,
Du wirst einen Anspruch auf ALG 2 haben, wenn der Vater Eures kindes finanziell nicht in der Lage ist, Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Heißt:
Für Euer Kind muß er zahlen, und für Dich Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr, sofern Du nicht arbeitest, und keinerlei Vermögen besitzt.
Bevor jedoch Anspruch auf Hartz 4 besteht, wirst Du ermitteln (lassen) müssen, ob nicht der Vater dieAnsprüche begleichen kann.
Heißt: Du wirst nicht ohne was da stehen, aber Deine Ansprüche gelten erst mal KV gegenüber.
Das hat dann gar nichts damit zu tun, ob Du abhängig sein willst von ihm oder nicht.
Du betreust schliesslich das gemeinsame Kind!!!!
Dem Vater bleibt ein Selbstbehalt, und was er drüber verdient, wird er zahlen müssen.
Verdient er zu wenig, wirst Du Hartz 4 bekommen.
Aber erstlinig gilt:
Er ist der Vater, und Du die Mutter....erst wird überprüft, ob er zahlen kann.
Und es ist keine Schande, finanziell vorrübergehend vom Vater das Geld zu bekommen, wenn er leistungsfhig ist.
Ihr tragt beide Verantwortung für Euer kind.
Schlimmer wäre es, Vater schonen zu wollen, wie Du es scheinbar möchtest, und der Steuerzahler soll löhnen, und die Allgemeinheit zahlen.
Das geht so aber nicht.
Mit Anträge auf Hartz 4 wirst Du zur Auskunft verpflichtet, welche ansprüche Du hast, und diese auch geltend zu machen, sprich, den Dir zustehenden Betreuungsunterhalt.
[addsig]