RE: schwanger ! und muss umziehen, da der vater das kind nicht will
Hallo Minianni
Herzlich willkommen hier im Forum.
Und herzlichen Glückwunsch ;-)
Wenn ich es richtig verstanden habe, seit Ihr verheiratet?
Dann hast Du, wenn Ihr Euch trennt Anspruch auf einen Teil des Hausrates, etc.
Auch wird Dein Noch Dir und auch den Kindern zum Unterhalt verpflichtet sein, ob er will oder nicht.
Zhalt er nicht, oder er kann nicht zahlen, hast Du Anspruch auf Hartz4, und für die Kinder auf Unterhaltsvorschuss.
Bevor Du Hartz 4 beantragst (die übernehmen dann auch Mietkosten, sofern die Wohnung angemessen ist), mußt Du jedoch den Dir evtl. zustehenden Unterhalt einfordern.
Heißt, Du wirst wohl nicht drumherum kommen, Dir einen Anwalt zu nehmen.
Bis dann die Unterhaltsfrage geklärt ist, wird auch Hartz4 gezahlt, die holen sich dann, sofern Vater zahlen kann/muß das wieder, was sie vorgestreckt haben.
Hört sich wahrscheinlich für Dich nun kompliziert an, ist aber gar nicht soooo kompliziert.
Du müßtest also als erstes Dir einen Anwalt suchen, der Deine Ansprüche geltend macht.
Beim Grundsicherungsamt(früher Sozialamt) Deine Lage schildern, und eine Wohnung suchen, diese aber erst anmieten, nachdem Dir das Amt sein okay dazugegeben hat.
Und sobald Du dann nicht mehr mit Deinem Ex zusammenlebst, wirst Du, bis das das mit dem Unterhalt geregelt ist, Hartz 4 beziehen können.
Ohne Anwalt wirst Du aber kaum weiterkommen, wenn er sich so quer stellt.
Hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben, und wünsche Dir viel Glück.[addsig]