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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

miniannl1

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 25. Juli 2006, 12:47

schwanger ! und muss umziehen, da der vater das kind nicht will

hallo, ich bin in einer situation und bräuchte dringend rat, ich bin zum 2. mal schwanger von meinem mann, da aber unsere beziehung seit längerem nicht gut läuft will er das kind nicht und hat mir angedroht auch keinen unterhalt zu bezahlen für mich eher verschenkt er alles und lebt sein leben. ich bin schon in der 13. woche schwanger und werde das kind auch bekommen. da er aber schon immer sehr geizig mit haushaltsgeld war konnte ich mir nicht zur seite legen und habe alles in die familie gesteckt, ich will mir nun eine wohnung nehmen aber ich weiss noch nicht einmal von was ich die erste miete bezahlen soll, wer kann mir helfen wo bekomme ich denn etwas her, zur info ich bin in seinem betrieb angestellt und verdiene 300 euro, aber das wird er mir dann auch nicht mehr bezahlen.

[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 25. Juli 2006, 12:57

RE: schwanger ! und muss umziehen, da der vater das kind nicht will

Hallo Minianni

Herzlich willkommen hier im Forum.
Und herzlichen Glückwunsch ;-)

Wenn ich es richtig verstanden habe, seit Ihr verheiratet?
Dann hast Du, wenn Ihr Euch trennt Anspruch auf einen Teil des Hausrates, etc.

Auch wird Dein Noch Dir und auch den Kindern zum Unterhalt verpflichtet sein, ob er will oder nicht.

Zhalt er nicht, oder er kann nicht zahlen, hast Du Anspruch auf Hartz4, und für die Kinder auf Unterhaltsvorschuss.

Bevor Du Hartz 4 beantragst (die übernehmen dann auch Mietkosten, sofern die Wohnung angemessen ist), mußt Du jedoch den Dir evtl. zustehenden Unterhalt einfordern.

Heißt, Du wirst wohl nicht drumherum kommen, Dir einen Anwalt zu nehmen.
Bis dann die Unterhaltsfrage geklärt ist, wird auch Hartz4 gezahlt, die holen sich dann, sofern Vater zahlen kann/muß das wieder, was sie vorgestreckt haben.

Hört sich wahrscheinlich für Dich nun kompliziert an, ist aber gar nicht soooo kompliziert.

Du müßtest also als erstes Dir einen Anwalt suchen, der Deine Ansprüche geltend macht.

Beim Grundsicherungsamt(früher Sozialamt) Deine Lage schildern, und eine Wohnung suchen, diese aber erst anmieten, nachdem Dir das Amt sein okay dazugegeben hat.

Und sobald Du dann nicht mehr mit Deinem Ex zusammenlebst, wirst Du, bis das das mit dem Unterhalt geregelt ist, Hartz 4 beziehen können.

Ohne Anwalt wirst Du aber kaum weiterkommen, wenn er sich so quer stellt.

Hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben, und wünsche Dir viel Glück.[addsig]

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