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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 26. Juli 2006, 13:44

Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo,

da meine Bekannte sich mit dem Thema überhaupt nicht auskennt, hat sie mich beschäftigt sich etwas kundig zu machen. Ich hoffe hier wird mir ein wenig geholfen.

Die Situation sieh so aus:

Sie lebt noch mit dem Vater des Kindes (4 Jahre alt) in einer Wohnung. Sie sind nicht verheiratet. Er wird demnächst ausziehen. Dann möchte sie in der Wohnung (etwa 80 qm 500 Euro warm inkl. allen Kosten) alleine mit ihrem Kind wohnen bleiben.

Sie hat zur Zeit einen Teilzeitjob in dem sie etwa 970 Euro brutto bzw. 800 Euro, nebenbei noch einen 400 Euro Job in dem sie etwa 150 Euro im Schnitt verdient.

Nun zu meinen Fragen:

1. Hat Sie Anspruch auf ergänzendes Hartz IV?
2. Ist es besser Hartz IV zu beantragen oder nur Wohngeld?
3. Wie sollte der Mietvertrag aufgeschlüsselt sein? (Lieber die Heizung höher oder niedriger ansetzen, da sie soweit ich weiß nicht mitgezahlt wird oder?)
4. Ab wann kann sie die Anträge stellen? Sobald der ehemalige Lebensgefährte ausgezogen ist oder jetzt schon? Sie weiß aber noch nicht wann er genau auszieht...
5. Gibt es vielleicht sonst noch irgentwelche Anträge die sie stellen kann um an etwas mehr Geld zu gelangen?

Vielen Dank für die nette Hilfe

Mfg
Chris

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 26. Juli 2006, 13:56

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo Chris,
1. Hat Sie Anspruch auf ergänzendes Hartz IV?
Das wäre nicht unbedingt ausgeschlossen.
Nutze dazu doch mal den Hartz4 Rechner, den Du hier findest http://www.lilienkelch.de/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html

Allerdings wird es bei ihrem Verdienst(netto?) wohl eher wenig sein.

2. Ist es besser Hartz IV zu beantragen oder nur Wohngeld?

Pauschal, da sie in der großen Wohnung wohnen bleiben will, würde ich ihr empfehlen, nicht ergänzend Hartz 4 zu beantragen. Denn dort könnte von ihr verlangt werden, in eine angemessene Wohnung (60qm) zu ziehen.

4. Ab wann kann sie die Anträge stellen? Sobald der ehemalige Lebensgefährte ausgezogen ist oder jetzt schon? Sie weiß aber noch nicht wann er genau auszieht...
Solange er noch dort wohnt, muß er für sie aufkommen, und sie hat keinen Anspruch auf ergänzend Hartz4, und im Wohngeldantrag würde auch sein Einkommen mit berechnet. Also lieber warten, bis er ausgezogen/umgemeldet ist.


Hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben.

Ansonsten weiterfragen ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 29. Juli 2006, 01:36

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Ich habe die Info folgendermaßen erhalten:
Man muß erst ergänzendes Hartz4 beantragen und erst wenn der Antrag abelehnt wird, kann man Wohngeld beantragen
LG Jette

Gast

unregistriert

4

Samstag, 29. Juli 2006, 08:01

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo Jette,

die Info ist wohl eher falsch.
Da auch Eigenheimbesitzer die arbeiten, Wohngeld erhalten können, und andere arbeitende.....wäre es unsinnig, wenn jeder erst einen Antrag auf ALG2 stellen müßte, bevor man Wohngeld beantragen kann.
[addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 29. Juli 2006, 12:20

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo Aninjha !

Ich bin Hausbesitzerin und arbeite in teilzeit. Da mein Gehalt für mich und meine 3 Kinder nicht reicht, mußte ich ergänzend Harz4 beantragen, so die Info vom Amt!
Vor der Hartzt 4 Reform habe ich auch Wohngeld bekommen. Falls Du weitere Infos hast wäre ich dankbar, möchte nämlich dringend weg aus den Fängen des Arbeitsamtes.

LG Jette

Gast

unregistriert

6

Samstag, 29. Juli 2006, 13:18

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo Jette,

teste mal bitte den ALG2 Rechner hier auf der Seite.

Der berechnet namlich auch, ob Dir evtl. Kinderzuschlag und Wohngeld zustünden.

Würde beides nicht greifen, bzw. immer noch zu wenig sein, müßtest Du klar den Hartz 4 Antrag stellen.

Aber eigentlich gilt halt so:

Erst Wohngeld und/oder Kinderzuschlag.......würde das nicht reichen, dann ergänzend Hartz 4

Vielleicht findest Du auch dort entsprechende Infos:http://www.bmvbs.de/dokumente/,-916591/Artikel/dokument.htm

Denke mir, das es besser und strebsam ist, aus Hartz 4 rauszukommen[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 2. August 2006, 10:50

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Ergänzendes Sozialgeld wird sie nur erhalten, wenn sie in einer "angemessenen" Wohnung lebt. Diese angemessene Wohnung liegt in HH z.B. bei 55 qm/ 409 € inklusive.
Ich würde mal sagen, Deine Bekannte beantragt Wohngeld. Das wird sie nämlich auf jeden Fall erhalten und muß sich nicht mit der ARGE rumärgern.

Gruß Zwergenmama

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 3. August 2006, 22:51

RE: Alleinerziehend - Teilzeitjob - ergänzendes Hartz IV

Hallo Zwergenmama,

es gibt auch durchaus Fälle, wo Eigenheimbesitzer ergänzend Hartz 4 bekommen, und nicht zum Verkauf gewzungen werden.

Das sind dann allerdings Einzelfallsentscheidungen, die die Sachbearbeiter überprüfen und entscheiden müssen.

Jedenfalls ist die Aussage so:

Zitat von »anonymuos«


Ergänzendes Sozialgeld wird sie nur erhalten, wenn sie in einer "angemessenen" Wohnung lebt.


nicht ganz korrekt, ohne näheres zu wissen.[addsig]

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