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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 22. November 2004, 22:42

Staatliche Förderung

Hallo ihr lieben, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Ich lebe mit meiner 4 jährigen tochter alleine und habe nun von meinem opa eine eigentumswohnung überschrieben bekommen. Die wohnung ist so nicht beziehbar und muß von grund auf renoviert werden.
Kann ich mich irgendwo hin wenden um günstig geld zu leihen, oder stehen mir noch andere hilfen zu?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 23. November 2004, 00:14

RE: Staatliche Förderung

hallo

nimm ein darlehen auf und zieh ein ihr bekommt dann die Zinsen

liebe grüße

saskia


Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

3

Dienstag, 23. November 2004, 11:40

RE: Staatliche Förderung

Hallo,

die Frage kann Dir schlecht beantwortet werden, denn dazu bräuchte es einige Informationen mehr. Ist die Wohnung belastet? Beziehst Du irgendwelche staatlichen Hilfen?

Liebe Grüße Marion[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 23. November 2004, 20:35

RE: Staatliche Förderung

Nein die Wohnung ist nicht belastet und ich gehe arbeiten.
Kommen halt grad so um die Runden. Und kann mir kein Geld mit
vielen Zinsen aufnehmen.
Muß aber einiges reinstecken und da es meins ist würd ich ja schon gern was draus machen.

LG Claudia

Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

5

Mittwoch, 24. November 2004, 09:00

RE: Staatliche Förderung

Hallo Claudia,

hast Du einen Bausparvertrag? Wenn ja, lässt sich damit die Renovierung finanzieren. Als nächste Möglichkeit bietet sich vielleicht eine Hypothek auf die Wohnung an. Hier ein paar Stellen, wo Du Dir erst einmal Tips holen kannst:

Bei einer gebrauchten Immobilie ist oft eine Renovierung nötig. Worauf Sie dabei achten sollten, steht zum Beispiel in einer Broschüre des BHW ("Altbau modernisieren", kostenlos erhältlich in allen Servicecentern). Bei den Ver-braucherzentralen gibt es den Ratgeber "Die Eigentumswohnung", 9,20 Euro.

LG Marion[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 24. November 2004, 09:42

RE: Staatliche Förderung

Hallo Claudia,

derzeit bekommst du Darlehen zu einem Zins von unter 5%. Wenn du so ein Darlehen hast und in der Wohnung lebst, hast du einen Anspruch auf "Mietzuschuss" auch bei einem selbstgenutzten Eigenheim. Das ist der einzige Weg, der mir einfällt.

Die frag wäre auch noch gewesen ob ihr nicht noch etwas machen hättet können dass du eine Eigenheimzulage bekommst, da es ja wohl deine erste immobilie ist. Die Eigeheimzulage soll ja gestrichen werden. Schau mal ob du da was machen kannst. Die würdest du ggf. noch bekommen auch wenn du nächstes jahr erst einziehst wegen Renovierung.

Liebe Grüße
Saskia[addsig]

Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

7

Mittwoch, 24. November 2004, 10:44

RE: Staatliche Förderung

Hallo Saskia,

soweit ich weiß, gibt es bei geerbten oder überschriebenen Wohnraum keine Eigenheimzulage, sie hätte dann die Wohnung kaufen müssen. Sie kann halt nur mit der Bank sprechen, da die Wohnung nicht belastet ist, eine Hypothek aufzunehmen, oder es mit einem Bausparvertrag lösen. Sie könnte allerdings, ihrem Opa für einen Betrag die Wohung abkaufen, dann würde sie bis zum 31.12.04 noch in den Genuss der Eigenheimzulage kommen.

Fördergrundbetrag
- Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, erhalten Sie eine einheitliche
Grundförderung bis zu 1.250 ¤ jährlich – und das 8 Jahre lang.

- Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen
werden. Ehegatten können die Zulage grundsätzlich für insgesamt 2 Objekte
beantragen.

- Die Auszahlung erfolgt erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
und danach jeweils jährlich am 15. März durch das Finanzamt.

Kinderzulage

- Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag erhalten, zahlt der Staat zusätzlich pro Jahr 800 ¤ – ebenfalls
über den Zeitraum von 8 Jahren.

- Macht bei einer Familie mit 2 Kindern, die sich ein neues Haus bauen möchte,
insgesamt 22.800 ¤, die der Staat als Eigenheimzulage dazu schießt.

Voraussetzung

- Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte darf im Jahr der Beantragung und im Vorjahr
zusammen 70.000 ¤ bei Alleinstehenden und 140.000 ¤ bei Verheirateten nicht
übersteigen.

- Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag erhalten, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um insgesamt
30.000 ¤


LG Marion<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 24.11.2004, 10:53 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

8

Mittwoch, 24. November 2004, 10:52

RE: Staatliche Förderung

Hallo Marion,

jein, sie kann prüfen lassen ob man nicht noch einen Kaufvertrag machen kann mit einem niederen Betrag..... Wäre zu prüfen ob das noch machbar wäre.

Aber letztendlich kann sie, wie gesagt, die Wohnung beleihen und ggf. Wohngeld beantragen. Es gibt auch Fonds für günstige Darlehen bei bestimmten Sanierungen. Hierzu müßte aber die Bank beraten.

Prüfen würde ich es auf alle Fälle. Ein guter Steuerberater wäre sich hilfreich, die sind da fit.

Gruß

Saskia
[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 24. November 2004, 15:23

RE: Staatliche Förderung

Hallo!
Über die Eigenheimzulage hab ich mich heut grad beim Finazamt erkundigt.
Wie schon geschriebne worde müßte ich die Wohnung käulich erworben haben, ist aber nicht so und mein opa lebt auch nicht mehr.
Und dann gibt es bei Renovierungarbeiten keine Eigenheimzulage.
Müßte mir das Geld eben so leihen und echt mal schauen wie das mit dem Wohngeld läuft.

Danke euch das ihr so viel geschrieben habt ;-)
Claudia

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