RE: Staatliche Förderung
Hallo Saskia,
soweit ich weiß, gibt es bei geerbten oder überschriebenen Wohnraum keine Eigenheimzulage, sie hätte dann die Wohnung kaufen müssen. Sie kann halt nur mit der Bank sprechen, da die Wohnung nicht belastet ist, eine Hypothek aufzunehmen, oder es mit einem Bausparvertrag lösen. Sie könnte allerdings, ihrem Opa für einen Betrag die Wohung abkaufen, dann würde sie bis zum 31.12.04 noch in den Genuss der Eigenheimzulage kommen.
Fördergrundbetrag
- Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, erhalten Sie eine einheitliche
Grundförderung bis zu 1.250 ¤ jährlich – und das 8 Jahre lang.
- Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen
werden. Ehegatten können die Zulage grundsätzlich für insgesamt 2 Objekte
beantragen.
- Die Auszahlung erfolgt erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
und danach jeweils jährlich am 15. März durch das Finanzamt.
Kinderzulage
- Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag erhalten, zahlt der Staat zusätzlich pro Jahr 800 ¤ – ebenfalls
über den Zeitraum von 8 Jahren.
- Macht bei einer Familie mit 2 Kindern, die sich ein neues Haus bauen möchte,
insgesamt 22.800 ¤, die der Staat als Eigenheimzulage dazu schießt.
Voraussetzung
- Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte darf im Jahr der Beantragung und im Vorjahr
zusammen 70.000 ¤ bei Alleinstehenden und 140.000 ¤ bei Verheirateten nicht
übersteigen.
- Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag erhalten, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um insgesamt
30.000 ¤
LG Marion<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 24.11.2004, 10:53 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]