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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 5. August 2006, 23:44

Hartz IV und Umzug

Hallo,

ich habe heute den Mietvertrag für eine neue größere Wohnung unterschrieben. Ich beziehe seit Dezember Hartz IV ( Trennung von meinem Mann ) und habe 2 kleine Kinder zu versorgen ( 5 und 1 Jahr alt ). Nun hat man mir heute telefonisch mitgeteilt, dass ich dieses vorher mit dem Job Center hätte besprechen müssen, bzw. die hätten mir den Umzug genehmigen müssen.
Dabei sehe ich da keinen Grund zu. Ich möchte gar nicht mehr Geld von denen háben als jetzt auch ( sonst hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben ). Den mit den jetzigen Einnahmen komme ich auch mit der neuen ca. 100 Euro teureren Wohnung klar mir machen nur die qm sorgen das wären bei 3 Personen nämlich knapp 100 qm. Aber ich könnte das doch alles von meinen bisherigen Leistungen ( Harzt IV - Berechnung f. d. jetzige Wohnung , Kindergeld und Unterhalt ) gut zahlen ( Erziehungsgeld habe ich extra nicht mit gerechnet, da es im nächsten Mai wegfällt ). Kann es da schwierigkeiten geben.
Für moch wäre die neue Wohnung natürlich auch vorteilhafter, da meine Eltern 2 Etagen tiefer wohnen und mir dadurch eine Arbeitssuche vorteilhafer erscheint, da ich für den Fall ( ich möchte wieder arbeiten gehen ) die Kinder gut versorgt wüsste.
Kann mir hier jemand genaueres sagen:

Jetzige Miete : 400 Euro + 101 Euro Nsph und 87 Strom - 73 qm
Neue Wohnung : 500 Euro + 75 Euro Gas und 75 Euro Strom

Zur Zeit bekomme ich 677,62 Hartz IV, 402,10 Unterhalt, 308 Kindergeld

Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen.

Annika

P.s. Muss ich das Amt eigentlich im Vorfeld darüber informieren, da in der neuen Wohnung nicht gemacht werden müsste außer eingezogen werden, ich will ja auch kein Geld für den Umzug etc. von denen oder kann ich einfach auf blöd machen und im nachhinein meine neue Adresse bekanntgeben ?

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Sonntag, 6. August 2006, 00:45

RE: Hartz IV und Umzug

Hallo Annika

Wenn Du über Hartz4 Gelder bekommst, solltest Du Dich auch mit Deinen Pflichten etwas auskennen.
Die neue Wohnung hättest Du vorher von Deinem Sachbearbeiter absegnen lassen müssen.
Und JA, Du musst das Amt im Vorfeld darüber informieren.
Je nach Sachbaerbeiter und Region können Dir prozentuale Gelder gestrichen werden.
Mir wurden schon einige Wohnungen durch Hartz4 NICHT bewilligt, da sie z.B. zu groß waren trotzdem sie billiger als meine jetzige Wohnung waren.

Hier mal ein Auszug (je nach Region anders ) :
Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen. Dazu können der Mietvertrag oder andere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. auch das letzte Mieterhöhungsschreiben.
Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der Senat hat am 17. Juni 2005 ein Rundschreiben zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen. Es tritt zum 1. Juli 2005 in Kraft (siehe unsere Dokumentation weiter unten).
Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro

Gruß Bantam[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 6. August 2006, 01:28

RE: Hartz IV und Umzug

Hallo,

Bantam hat recht.

Da Du Hartz 4 beziehst, solltest Du nicht nur Deine Rechte, sondern auch die Pflichten kennen......und die besagen, keine Wohnung ohne Zustimmung anmieten.


Und, auch wenn es hart klingt, zu Zeiten des I Netzes, muß niemand mehr stundenlang hinter Infos hinterrennen.

Ich würde schnellstmöglichst mich nun mit dem SB in Verbindung setzen.

Unter der Konstellation, muß das Amt weder Umzugs, Renovierungs. Kautionskosten o.ä. übernehmen.

Die Mehrbelastung...........nun ja......mußt Du denen erklären, wie Da das tragen willst............der alleinerziehendenzuschlag könnte Dir gestrichen werden, da Eltern im gleichen Haus wohnen, etc, etc.

Ich denke....da bedarf es ganz fix einen Termin bei Deinem SB....um größeren "Schaden" zu vermeiden.

Und vielleicht wird alles ganz verständlich für Dich abgewickelt.
Aber den Gang dorthin wirst Du machen müssen, und dem SB erklären, das Du es nicht wußtest etc.. Vielleicht hat er Verständnis, und drückt ein Auge zu, soweit er kann.
[addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 6. August 2006, 09:35

RE: Hartz IV und Umzug

Wieso sollte mir der Alleinerziehende Zuschlag gestrichen werden. Meine Eltern wohnung in einer eigenen Wohung 2 Etagen tiefer und würden halt wenn ich arbeiten gehen würde auf die Kinder achten und aufpassen. Ich verstehe die gesamte Gesetzteslage nicht, ich will doch gar nicht mehr Geld und den Umzug bekomme ich auch alleine hin. Mit dem was ich zur Zeit bekomme komme ich sehr gut aus. Man hat doch heutzutage freie WOhnungswahl und ich würde mir doch keine WOhnung nehmen die ich mir mit den jetzigen finanziellen Mitteln nicht leisten könnte.
Annika

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 6. August 2006, 10:28

RE: Hartz IV und Umzug

Hallo Annika

Wer das Geld gibt legt aber auch die Spielregeln fest. Du musst sie nicht verstehen aber Dich dran halten.
Wenn Du selber für Deinen Unterhalt arbeiten gehst kannst Du machen was Du willst.
Also schnell zur Arge und Schadensbegrenzung betreiben.

LG
Marie

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 6. August 2006, 10:35

RE: Hartz IV und Umzug

Ich verstehe die gesamte Gesetzteslage nicht,

Annika,

Wenn Du vom Staat Geld in Anspruch nimmst, hast Du auch dem Geldgeber gegenüber Pflichten, auch wenn Du oder wir oftmals mit der Gesetzeslage nicht ganz einverstanden sind.
Mit Hartz4 sind sämtliche Broschüren erschienen und es gibt zig Foren im Internet ( wie Aninjha schon schrieb ), wo Du Dich hättest informieren können. Es ist wie ein Arbeitsvertrag, den liest Du Dir sicher auch erstmal durch, bevor Du unterschreibst.
Wenn Du soviel Geld übrig hast, fragt sich der Staat natürlich, warum Du dann Gelder in Anspruch nimmst und KANN Deine Bezüge, Mietkosten kürzen.
JEDE Veränderung ist dem Amt unverzüglich mitzuteilen, da sich auch bei Umzug evtl. die Hartz4 Zuständigkeit ändert und wenn das Amt meint das Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, KANN es zu Geldkürzungen kommen.

Also ab zum Sachbearbeiter und ihm Deinen Umzug mitteilen.
Geuß Bantam

Gast

unregistriert

7

Sonntag, 6. August 2006, 10:52

RE: Hartz IV und Umzug

@Annika

Der Mehrbedarf für alleinerziehende wird gezahlt, da davon ausgegangen wird, das alleinerziehende öfter mal Mehrausgaben haben, wenn die Kinder betreut werden müssen (z.b. Du dringenden Arzttermin hast, o.ä.)......aus keinem anderen Grund gibt es den AE Zuschlag.

Sobald das jüngste Kind 7 ist verringert sich auch dieser Zuschlag, da man ein 7 jähriges Kind z.b. auch mit in die Arztpraxis nehmen kann, und dort mal u.U. während der Behandlung im Wartezimmer sitzen lassen kann.

Lebt man z.b. in einer WG (von mir aus mit wildfremden Leuten) wird dieser Zuschlag auch oftmals gestrichen, da davon ausgegangen wird, das die Mitbewohner auch mal das Kind hüten können.

Bei Dir ist es dann ja so, das Du gleiche Meldeadresse hast mit Deinen Eltern....und die ja nun tatsächlich auch aufpassen werden/wollen und können.

Wie nun Dein Sb entscheiden wird, kann ich natürlich nicht sagen, wollte Dir jedoch nur sagen, das Du evtl. nicht mit Geld rechnest, was Dir vielleicht gestrichen wird.

Was eine größere /teurere Wohnung angeht, ist es auch möglich, das Du drin wohnen bleiben darfst....jedoch hast Du nicht nur die Mehrmiete selbst zu übernehmen, sondern auch die Nebenkosten werden nur für eine 60 qm Wohnung entsprechend gezahlt.

Und evtl. Nebenkostennachzahlungen....da sieht es auch schlecht aus, diese zu bekommen.

Nichts desto trotz......wenn man eine Wohnung anmietet, muß man, vor Unterschreiben des Mietvertrages das okay einholen.

Und in der Regel wird man auch gefragt, woher man die Differenz zahlen will.....weil man eh nicht viel hat.

Und sage dann ja nicht: Meine Eltern übernehmen die Differenz.....denn dann geht der Schuss völlig nach hinten los.[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 6. August 2006, 10:58

RE: Hartz IV und Umzug

Nur weil ich sparsam lebe und mir dadurch eine etwas teurere WOhnung leisten könnte werde ich hier total angegriffen. Ich kann dadurch einer Arbeit nachgehen. In irgendeienr Form scheint das hier total unter zu gehen. Bin hier wohl als alleinerziehende Fehl am Platze weil ich für meinen Lebensunterhalt selber aufkommen möchte dieses aber aufgrund meiner jetzigen WOhnsituation nicht kann.
Annika

Gast

unregistriert

9

Sonntag, 6. August 2006, 11:07

RE: Hartz IV und Umzug

Hallo Annika

Es greift Dich hier niemand an.

Du hast um Rat gefragt, und hast Antworten bekommen.
Das Du Dich nicht korrekt gegenüber dem Amt verhalten hast, ist nicht unsere Schuld.

Sparsam leben ist ja gut und schön (ich selber bewohne auch eine 75 qm Wohnung, obwohl mir nur 60qm zustehen), jedoch kann das Amt auch helle Ohren bekommen, wenn man sehr sparsam lebt. Es könnten Vermutungen aufkommen, das Du anderweitig unterstützt wirst o.ä..

Du kannst tun und lassen was Du willst, wenn Du nicht mehr vom Staat abhängig bist.

Ansonsten hast Du Dich, wie jeder andere auch, an die Spielregeln zu halten, die sie aufstellen.

Egal nun, ob Du dadurch ein paar Stunden arbeiten gehen kannst, oder nicht. Trotzdem muß jeder Umzug vorher genehmigt werden.

Das ist klar unter den Hartz 4 Gesetzen so geregelt.

Da können weder ich, noch die anderen Schreiberinnen was dran drehen.[addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 7. August 2006, 16:48

RE: Hartz IV und Umzug

Hallo Romeo

ich habe Dein Posting für sich alleinig gesetzt, Du findest es nun hier:

http://www.alleinerziehend.net/index.php?module=pnForum&func=viewtopic&topic=2546&start=0[addsig]

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