RE: Hartz IV und Umzug
@Annika
Der Mehrbedarf für alleinerziehende wird gezahlt, da davon ausgegangen wird, das alleinerziehende öfter mal Mehrausgaben haben, wenn die Kinder betreut werden müssen (z.b. Du dringenden Arzttermin hast, o.ä.)......aus keinem anderen Grund gibt es den AE Zuschlag.
Sobald das jüngste Kind 7 ist verringert sich auch dieser Zuschlag, da man ein 7 jähriges Kind z.b. auch mit in die Arztpraxis nehmen kann, und dort mal u.U. während der Behandlung im Wartezimmer sitzen lassen kann.
Lebt man z.b. in einer WG (von mir aus mit wildfremden Leuten) wird dieser Zuschlag auch oftmals gestrichen, da davon ausgegangen wird, das die Mitbewohner auch mal das Kind hüten können.
Bei Dir ist es dann ja so, das Du gleiche Meldeadresse hast mit Deinen Eltern....und die ja nun tatsächlich auch aufpassen werden/wollen und können.
Wie nun Dein Sb entscheiden wird, kann ich natürlich nicht sagen, wollte Dir jedoch nur sagen, das Du evtl. nicht mit Geld rechnest, was Dir vielleicht gestrichen wird.
Was eine größere /teurere Wohnung angeht, ist es auch möglich, das Du drin wohnen bleiben darfst....jedoch hast Du nicht nur die Mehrmiete selbst zu übernehmen, sondern auch die Nebenkosten werden nur für eine 60 qm Wohnung entsprechend gezahlt.
Und evtl. Nebenkostennachzahlungen....da sieht es auch schlecht aus, diese zu bekommen.
Nichts desto trotz......wenn man eine Wohnung anmietet, muß man, vor Unterschreiben des Mietvertrages das okay einholen.
Und in der Regel wird man auch gefragt, woher man die Differenz zahlen will.....weil man eh nicht viel hat.
Und sage dann ja nicht: Meine Eltern übernehmen die Differenz.....denn dann geht der Schuss völlig nach hinten los.[addsig]