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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

momo

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 18. September 2006, 17:07

darf Beistandschaft von Einkünften berichten?

Hallo,

wer kann mir helfen,

also ich bin Alleinerziehend habe für mein Kind eine Beistandschaft vom Jugendamt der für mein Sohn alles in die Wege leitet damit er auch schön Unterhalt von seinem Vater bekommt der nicht zahlen möchte!

Also habe vor ein Paar tagen erfahren das der Mann von der Beistandschaft ein Paar Infos meiner Sachbeaerbeiterin mitgeteilt hat, daß ich auch evtl. Unterhalt bekäme.
Daraufhin hat natürlich die Arge sofort reagiert und wollte irgendwelche Kontoauszüge.

Meine Frage dürfte der von der Beistandschaft einfach irgendwelche vermutungen nachgehen und sich mit der Arge in Verbindung setzten?? :-?

Für welchen zeitraum darf denn die Arge Kontoauszüge haben gibt es da festgesetzte gesetztliche Zeiten? :-?


Liebe Grüße MOMO<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: momo, 18.09.2006, 05:09 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 18. September 2006, 20:29

RE: darf Beistandschaft von Einkünften berichten?

Willst du doppelt kassieren?

Teile den Zuständigen alles mit, trete die Ansprüche die mit der Beistandschaft für dich geltend gemacht werden an die ARGe ab, dann gibt es keine Zahlungsterminprobleme oder Rükzahlungsforderungen.

Grundsätzlich gilt:

Sozialhilfe, ALG2 gibt es für jeden, wir blöd, doof oder egoistisch er sich auch in die Situation der Notlage gebracht hat ( Extrembeispiel: Als Frau sich 4 kurzfristige Liebhaber suchen und vom Ehemann "rausgeschmissen" worden, sein alleiniges Haus, als Hauptverdiener fristlos wegen Suff am arbeitsplatz vor Kundschaft entlassen, anderes Beispiel ).

Alles egal, es gibt ALG unter der Bedingung das keine andere leale Möglichkeit der Not abzuhelfen existiert, dazu gehört auch Vemögensverbrauch, evtl. sofortige Beleihung, und Realiisierung aller zustehender Unterhaltsansprüche.

Gast

unregistriert

3

Montag, 18. September 2006, 20:38

RE: darf Beistandschaft von Einkünften berichten?

Zitat von »momo«



Für welchen zeitraum darf denn die Arge Kontoauszüge haben gibt es da festgesetzte gesetztliche Zeiten? :-?


Liebe Grüße MOMO<!-- editby --><em>editiert von: momo, 18.09.2006, 05:09 Uhr</em><!-- end editby -->


In der Regel dürfen die Kontoauszüge für den Zeitraum der letzten 3-6 Monate einsehen.
Bei Verdacht auf mißbrauch von Leistungen auch länger.[addsig]

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