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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Sandra1974

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 25. September 2006, 07:56

Alleinerziehend... Definition?

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Wer weiss, wo man einen Gesetzestext findet, wo "alleinerziehend" definiert ist? Ich weiss zwar was bzw. wer alleinerziehend ist, aber ich bräuchte dringend eine gesetzliche Grundlage. Wer kann mir helfen?

Liebe Grüsse Sandra[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 25. September 2006, 08:19

RE: Alleinerziehend... Definition?

Hallo Sandra,

herzlich willkommen hier im Forum.

Wofür benötigst Du die Definition allleinerziehend? Für die Lohnsteuerklasse 2, für Berechnung von Hartz 4, oder für Beantragung von Unterhaltsvorschuss?

Ist nämlich für jedes der 3 Dinge anders definiert :roll: [addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 28. Februar 2007, 09:36

RE: Alleinerziehend... Definition?

Lieber Moderator,

auch ich habe diese Frage und in meinem Fall bezieht es sowohl auf Hart 4 als auch auf den Unterhaltsvorschuss. Gerne erläutere ich mein Problem weitergehend, oder hast Du einen Tip, wo ich die Gesetzestexte nachlesen kann ?

Lieben Gruß
Dennis Meier


Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 28. Februar 2007, 09:50

RE: Alleinerziehend... Definition?

Lieber Moderator,

um mein Problem doch nooch ein wenig konkreter zu schildern: Mein 4 jähriger Sohn lebt seit Nov 06 bei mir. Derzeit beziehe ich ALG2 und bekomme den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Allerdings wird mir auch postwendend 111,- abgezogen, als Unterhaltsvorschussleistung. Diesen UV erhalte ich aber von der Kindesmutter tatsächlich gar nicht, da wir uns damals darauf verständigt hatten. Muss ich diesen UV beantragen ? Auch wenn unser Sohn 8 - 12 Tage im Monat bei seiner Mutter ist ? Oder gelte ich in diesem Fall nicht mehr als alleinerziehnd aus Sicht von ALG 2 ?

In der Hoffnung auf eine schnelle Hilfe ...

Liebe Grüße
Dennis Meier

Lieben Gruß
Dennis Meier

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:35

RE: Alleinerziehend... Definition?

Hallo Dennis,

wenn ich das richtig verstehe.....:
Der Sohn lebt bei Dir, Mutter zahlt keinen Kindsunterhalt, und Unterhaltsvorschuss hast Du auch nicht beantragt?

Es ist so:
Dir steht entweder KU oder wenn Mutter nicht zahlen kann, Unterhaltsvorschuss zu. Das Hartz 4 Amt geht davon aus, das Du einen dieser beiden Leistungen bekommst. Mündliche Abmachungen zwischen mutter und Dir interessiert die nicht.

Die sehen nur: Soll er Unterhaltsvorschuss beantragen, das ist Geld, welches wir nicht aus unserer Kasse zahlen müssen.

Da Sohn erst 4 ist, würde ihm dieser auch zustehen, wenn Mutter nicht leistungsfähig ist.

Also um diese 111¤ (das ist die Summe, die die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde) zu erhalten, solltest Du Unterhaltsvorschuss beantragen, damit Dir die 111¤ nicht fehlen.

Hoffe, habe Dich richtig verstanden, und konnte Dir weiterhelfen.[addsig]

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 28. Februar 2007, 11:08

RE: Alleinerziehend... Definition?

vielen dank für die wirklich prompte antwort und deine hilfe. damit habe ich nicht gerechnet und bin um so erfreuter. ein dickes lob an euer engagement hier !!!

deine antworten habe ich soweit verstanden. weißt du auch wie es sich damit verhält, wenn wir es dem jobcenter so darstellen, dass er sich z.B. 10 Tage im Monat bei ihr aufhält . gelte ich dann immer noch als alleinerziehnd und erhalte somit den mehrbedarf für alleinerziehnde, oder fällt der dann weg ? wie ist das geregelt ? und hätte ich dann immer noch anspruch auf KU, oder kann sie diesen dann auch im rahmen ihrer betreuung quasi aufrechnen ?

ich hoffe ich habe micbh verständlioch genug ausgedrückt.

lieben gruss
dennis


Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 28. Februar 2007, 11:11

RE: Alleinerziehend... Definition?

um deine frage noch zu beantworten: unterhaltsvorschuss habe ich nicht beantragt, da ich die zarte pflanze der wieder heilenden beziehung nicht wieder gefährden wollte. in aller erster linie liegt es mir am herzen, dass unser sohn, trotz der trennung eine stabile beziehung zu uns beiden leben kann und da die mutter sehr sensibel und irrational auf bestimmte reize reagiert, bin ich bemüht kein weiteres feuer zu entfachen ....
dennis


Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 28. Februar 2007, 11:15

RE: Alleinerziehend... Definition?

Hallo Dennis,

also für das Amt zählst Du als alleinerziehend, solange Du mit niemanden anderen zusammenwohnst. Da ist es egal, ob Euer Sohn seine Mutter 5 mal oder 12 mal monatlich besucht.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast Du trotzdem, es sei denn, Ihr würdet die absolut 50/ Regelung treffen, was aber auch hieße, er müsse tatsächlich 50/50 betreut werden/leben. Dann würde sich das auch mit dem ALG 2 wiederum anders verhalten.

Wenn Du Unterhaltsvorschuss nicht beantragen willst, oder KU einfordern willst, dann mußt Du allerdings akzeptieren, das das Amt Dir die 111¤ auch abzieht, die Du Dir an anderer Stelle ja theoretisch holen könntest.[addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 28. Februar 2007, 11:58

RE: Alleinerziehend... Definition?

also ich verstehe einen teil deiner antwort so, dass wenn unser sohn zu 50 %, mithin also 15 tage im monat, bei der mutter ist, dass ich dann beim amt trotzdem als alleinerziehnd gelte und dann auch keinen asnpruch auf UV habe und somit die UV nicht einfach vom amt angesetzt werden darf. ist das richtig ?

kann ich bei euch eigentlich etwas spenden ? ich würde mich gern für die tolle hilfe bedanken. vielleicht auf diesem wege ?

Gast

unregistriert

10

Mittwoch, 28. Februar 2007, 12:00

RE: Alleinerziehend... Definition?

ach ich seh schon den banner, ok alles klar. frage zum spenden somit beantwortet ,)

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