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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 9. Oktober 2006, 11:46

Muss Arge nachzahlen ?

Hallo zusammen,

ich war heute morgen bei der Arge und bin mit einem dicken Hals wieder nachhause gefahren.

Ich bin seit dem 11.05.06 alleinerziehend. Es gibt ja diesen Mehraufwand von 124€.
Dann bin ich heute hin und habe diesen beatragt. Jetzt sagte man mir das es nicht Rückwirkend beantragt werden kann, sondern erst ab dem 1.10.06.

Die Arge will nicht nachzahlen, jetzt stellt sich mir die Frage ob die Arge doch nachzahlen muss. Der Mehraufwand beginnt ja ab dem Tag wo man sich alleine um das Kind kümmert.

Kennt sich einer damit aus ?? :-?

pimboli

Administrator

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2

Montag, 9. Oktober 2006, 12:27

RE: Muss Arge nachzahlen ?

Hallo Gast,

hast du denn bei der letzten Antragstellung auf die Alleinerziehung hingewiesen oder bei Eintritt der Alleinerziehung einen neuen Antrag gestellt?

Wäre wichtig das zu wissen.
Wenn es ein Fehler der Arge war bei der letzten Antragstellung, kannst du einen Antag auf Überprüfung stellen und den Betrag nachträglich berücksichtigt bekommen (so wars wenigstens bei mir), hast du aber seit Mai nicht auf den Umstand der Alleinerziehung hingewiesen, wirst du wohl Pech haben, denn jede Änderung muss sofort angegeben werden.

LG
Waltraud

PS. nett wäre ein Name, zum Ansprechen[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

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Gast

unregistriert

3

Montag, 9. Oktober 2006, 13:05

RE: Muss Arge nachzahlen ?

hallo,

doch habe ich. mein mann meldet sich am 11.05.06 bei der arge ab das er nicht mehr bei mir wohnt.
darauf hin bekam ich einen neuen bescheid wo die alleinerziehung nicht berücksichtigt wurde.

sie wusste ja aber das ich ab 11.05 alleine mit meinem sohn bin, aber hat es nicht berücksichtigt in der berechung. Stehen meine chancen gut das ich das geld wieder bekomme ?

danke für deine antwort.

Gast

unregistriert

4

Montag, 9. Oktober 2006, 13:13

RE: Muss Arge nachzahlen ?

Ich musste im Juni auch einen neuen Antrag stellen. dort habe ich natürlich auch angegeben das ich ab dem 11.05 alleinerziehend bin

habe ich eben vergessen zu schreiben

Gast

unregistriert

5

Montag, 9. Oktober 2006, 18:43

RE: Muss Arge nachzahlen ?

Zitat von »Anonymous«

hallo,

doch habe ich. mein mann meldet sich am 11.05.06 bei der arge ab das er nicht mehr bei mir wohnt.
darauf hin bekam ich einen neuen bescheid wo die alleinerziehung nicht berücksichtigt wurde.

sie wusste ja aber das ich ab 11.05 alleine mit meinem sohn bin, aber hat es nicht berücksichtigt in der berechung. Stehen meine chancen gut das ich das geld wieder bekomme ?

danke für deine antwort.


Lieber Gast,

du hattest mit dem neuen Bescheid nach dem 11.05.06 die Möglichkeit gehabt, schriftlich Widerspruch dagegen einzulegen. Wenn du dieses nicht getan hattest, so kann dir der Alleinerziehenden-Mehrbedarf frühestens erst ab dem Datum gewährt werden zu dem du die schriftliche Änderungsmitteilung gemacht hast.
Ergo hat die ARGE recht, wenn du diesen Mehraufwand erst ab 01.10.06 gewährt bekommst.
Schließlich kann die ARGE auch nicht hellsehen und ist auf deine Mitarbeit deshalb angewiesen.....drum prüfe bitte jeden neuen Bescheid umgehend auf seine Richtigkeit um gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können.
Anscheinend hattest du deinen Antrag von Juni auch nicht auf Richtigkeit überprüft.

Ich hatte auch Fehler in meinen ALGII-Anträgen, hatte diesen sofort telefonisch widersprochen und bin anschließend sofort hin um es schriftlich dort niederzulegen. Meine Anträge wurden daraufhin anstandslos geändert, neu berechnet und der Differenzbetrag schnellstmöglich nachüberwiesen....

LG
die Minniemaus

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

6

Montag, 9. Oktober 2006, 19:03

RE: Muss Arge nachzahlen ?

Hallo Gast,

stell einen Antrag auf Überprüfung der Berechnung ab Juni 06.

@ Minniemaus

Zitat

Ergo hat die ARGE recht, wenn du diesen Mehraufwand erst ab 01.10.06 gewährt bekommst.



ist so nicht ganz korrekt, wenn sie nicht gewusst hat, dass der Zuschlag für Alleinerziehende gesondert ausgewiesen wird, dann kann sie Glück haben und den Betrag nachgezahlt bekommen, trotz abgelaufener Widerspruchsfrist.

Mir wurde ein komplettes Jahr die KFZ-Haftpflicht nicht angerechnet, die aber bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit angerechnet werden muss, da ich nachweisen konnte, dass mich keiner darauf hingewiesen hat und ich auch die Berechnungen nicht im Einzelnen in der Höhe nachkontrollieren kann, wurde meinem Antrag auf Überprüfung stattgegeben, wenn er auch erst abgelehnt wurde und ich Widerspruch einlegen musste. Das komplette Jahr, das nicht angerechnet wurde, wurde nachgezahlt. Das ganze dauerte etwa 4 Monate, aber ich habe Recht bekommen.
Woher soll der Antragsteller wissen, was für Freibeträge ihm zustehen, keiner kann verlangen, dass man das komplette SGB II auswendig kann, und die Hinweispflicht besteht bei den Argemitarbeitern.

LG
Waltraud[addsig]
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