Hallo Gast,
stell einen Antrag auf Überprüfung der Berechnung ab Juni 06.
@ Minniemaus
Ergo hat die ARGE recht, wenn du diesen Mehraufwand erst ab 01.10.06 gewährt bekommst.
ist so nicht ganz korrekt, wenn sie nicht gewusst hat, dass der Zuschlag für Alleinerziehende gesondert ausgewiesen wird, dann kann sie Glück haben und den Betrag nachgezahlt bekommen, trotz abgelaufener Widerspruchsfrist.
Mir wurde ein komplettes Jahr die KFZ-Haftpflicht nicht angerechnet, die aber bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit angerechnet werden muss, da ich nachweisen konnte, dass mich keiner darauf hingewiesen hat und ich auch die Berechnungen nicht im Einzelnen in der Höhe nachkontrollieren kann, wurde meinem Antrag auf Überprüfung stattgegeben, wenn er auch erst abgelehnt wurde und ich Widerspruch einlegen musste. Das komplette Jahr, das nicht angerechnet wurde, wurde nachgezahlt. Das ganze dauerte etwa 4 Monate, aber ich habe Recht bekommen.
Woher soll der Antragsteller wissen, was für Freibeträge ihm zustehen, keiner kann verlangen, dass man das komplette SGB II auswendig kann, und die Hinweispflicht besteht bei den Argemitarbeitern.
LG
Waltraud[addsig]