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25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

natascha.

unregistriert

1

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 00:52

umgangsrecht , trotz krankheit ??

hallo erst mal zu uns ich bin alleinerziehende mutter (19) mit meiner tochter 16 monate alt

der vater von der kleinen versucht mit allen mittel mir das kind zu nehmen
dauernd rennt er zum jugendamt und erzählt lauter lügengeschichten über mich
jetz will er schon die kleine für ein paar stunden bei sich haben alleine
aber er hat eine krankheit ( epilepsie ) er leitet unter anfällen , die nicht schön sind mit anzushen ...meine kleine tochter mag ihren vater überhaupt nicht sie hat auch manchmal angst von ihm weis auch net warum...
kann er wirklich das kind einfach mitnehemn trotz seiner anfälle ?
was ist wenn ein unfall passiert weil er ein anfall während der fahrt bekommt
oder er zu hause und kann sich nicht ums kind kümmern ,
das ist doch viel zu gefährlich ...
wie kann ich das im jugendamt nun klar machen damit ich das nicht will damit er alleine mit ihr ist ???

bitte hilft mir

und schonmal danke für eue antwort(en)
[addsig]

Angelita

unregistriert

2

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 09:24

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

Hallo Natascha!

Ich kenne die Rechtsgrundlagen nicht.. habe also keine Ahnung, ob der KV die Kleine mitnehmen darf.
Aber ich weiß definitiv, dass jemand, der an Epilepsie leidet kein Auto fahren darf...
Gruß, Angela[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 09:30

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

Hallo Natascha,

herzlich willkommen hier im Forum.

ich denke, wichtig wäre auch zu wissen, wie oft er an solchen Anfällen leidet, und wie diese sich äußern.

Zum Nachdenken: Ich glaube nicht, das einer Mutter, die an Epilepsie leidet, ihr Kind weggenommen würde.

Allerdings kenne ich mich nicht mit dem Krankheitsbild aus, weiß nicht, was bei einem Anfall passiert, ob es vorhersehbar ist etc.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 10:07

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

hallo,

lies dir mal bitte diese diskussion durch, vielleicht hilft dir das weiter:

"vater hat epilepsie und will umgangsrecht"

viele grüsse, andrea

Gast

unregistriert

5

Montag, 23. Oktober 2006, 23:12

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

Liebe Natascha,
im Jahr 2004 oder 2005 ist ein kleines Baby in der Badewanne ertrunken. Es hat zusammen mit seiner Mutter gebadet, die bekam einen epileptischen Anfall und war einige Minuten nicht bei Bewusstsein. In diesen Minuten ist das Baby ertrunken, die Mutter erlitt einen Schock. Alle Familienmitglieder waren fassungslos, da die Mutter seit einigen Jahren keine Anfälle mehr hatte. Der kam plötzlich und war durch Schwangerschaft ausgelöst.

Deine Anwältin kennt evtl. den Fall oder Du findest ihn über Google. Sonst rufe bei deiner örtlichen Zeitung an, Redaktion Aktuelles, die sollen mal schnell für dich in der Datenbank recherchieren. Kostet die nur wenige Minuten mit den richtigen Stichworten: Badewanne, epileptischer Anfall, Baby, Ertrunken, Tod etc...

Viele Grüsse
Sabine

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 24. Oktober 2006, 01:09

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

Hallo Sabine..............

na also...........

Jedem, und ich meine ausnahmslos jedem, kann sowas passieren.

Nich epileptischer Anfall, aber tausend anderer dinge.

Ich frag mich echt manchmal, wo leben wir hier?

In einer Welt, wo man jedem das Kind streitig machen will?

Der Vater kann am Umgangswochenende der Schlag treffen, die Mutter kann in der Wanne ausrutschen, eine Treppe runterstürzen, oder auch eunfach so einfach umkippen.

Ich weiß ja nicht.............aber bauscht Du, Sabine da grad nicht etwas hoch?

Denn passieren kann immer was, jedem elternteil, auch ohne vorankündigung..........man kann Mäuse auch echt zu elefanten machen. Gruß Aninjha, die sich gerade ernsthaft fragt, ob man wirklich so blauäugig durchs Leben gehen kann.

Gast

unregistriert

7

Samstag, 11. November 2006, 16:08

RE: umgangsrecht , trotz krankheit ??

Hallo Natascha,
wenn der Vatter Autofahren darf, ist er min. ein halbes Jahr Anfalsfrei gewesen. Sonst dürfte er kein Auto fahren. Du musst dir also keine Sorgen machen. Außerdem muss ein Arzt bestätigen, dass er gut eingestellt ist (auf das Medikament) und vermutlich keine Anfälle bekommt.
Auch wegen dem Umgang mit deinem Kind musst du dir wegen der Epilepsie keine sorgen machen, da nur sehr wenige Epilepsieformen für andere gefärlich sind. Wenn er eine solche Form hat kann das Jugendamt dir bestimmt helfen, so dass der Vater das Kind sehen kann, ohne dass eine Gefahr für das Kind besteht.
Im algemeinen wäre es gut, wenn du dich mehr über die Krankheit Epilepsie informieren würdest, denn man kann mit dieser Krankheit ein ganz normales leben führen und in manchen Fällen ist die Krankheit ach heilbar. Nur so als Info, dass sagt dir ein Epileptiker, der sehr gut durchs Leben kommt.
Es wäre nett, wenn du schreiben würdest, was dabei am Ende rauskommt.
Bis dann.

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