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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

hoellenfrau

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 13:36

Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

hi,

oje, schon meine überschrift ist lang ...

mein "lebensgefährte" und ich wohnen mit unserem schmusepups (8monate) zusammen,seit geraumer zeit klappt es zwischen uns einfach nicht mehr und ich denke ernsthaft über trennung nach. ich befinde mich noch bis september 2005 in elternzeit.

nun weiß ich nicht genau was ich machen soll. eine wohnung findet man nicht so schnell und leicht. ausserdem hab ich ja gar kein einkommen. würde im falle der trennung das sozialamt auch etwas zahlen, wenn man VORÜBERGEHEND in der gemeinsamen wohnung getrennt lebt?
wohin geht man zuerst?sozialamt, wohnungsamt wg wohnberechtigungsschein (antrag hab ich schon hier)??? ich hab keine planung im moment.

würde mich am liebsten erstmal nur für eine gewisse zeit trennen, statt gleich komplett auszuziehen. ersteres geht aber nicht, also bleibt mir nur das zweite. was soll ich zuerst tun?

für hilfreiche antworten wäre ich arg dankbar.

liebe grüße,

michaela

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 14:07

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

Hallo Michaela,

hmmmmm mit dem getrenntleben in einer Wohnung, da sollen dir andere was dazu sagen. Ich denke das wird eher schwierig das glaubhaft "zu beweisen" dann benötigt ihr mind. einen Untermietvertrag und und und. Ich stelle es mir schwierig vor das durchzubekommen.

Ich kenne das Einkommen deines Freundes nicht, es wäre auber auch möglich dass er dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Auf alle Fälle würde ich dir empfehlen vorab zum Sozialamt zu gehen (bevor dur einen Mietvertrag unterschreibst) und dort genau zu fragen, was du alles vorlegen mußt und und wann du was beantragen mußt.
Bei einem Umzug mußt du alles vorher beantragen! Telefonanschluß, einfach alles bevor du irgendetwas machst.

Überleg auch, ob es möglich wäre eine günstige (angemessene Wohnung auf dem freien Martk zu bekommen. Für euch 2 max. 60qm. Wie groß ist denn eure jetzige Wohnung? Du mußt ggf. auch damit rechnen dass jemand kommt um zu kontrollieren ob ihr auch wirklich getrennt lebt - also getrennte Zimmer, Ordner........

Wovon lebt ihr denn jetzt?

Viele Grüße
Saskia[addsig]

hoellenfrau

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 14:27

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

hallo saskia,

im moment leben wir von seinem einkommen und dem kindergeld.
er zahlt halt dne unterhalt an seine ex+sohn. as ist ja auch ok, aber er
zahlt wesentlich merh als er muss und ich muss mir bei normalen einkäufen
imme anhören wie teuer alles ist. :-( das nervt mich alles.
dachte mir scho, dass ich erst zum sozialamt muss. mit hartzIV .... wie
gelte ich dann? ich bin ja dann nicht arbeitssuchend oder so...

liebe grüße und danke für die so schnelle antwort :)

michaela


Saskia

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 14:44

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

Gerne Michaela,

Hartz 4 könntest du beantragen wenn die Betreeung deines Pupses ggggg für mind. so lang gewährleistet wäre, dass du mind. 3 Std. täglich arbeiten kannst.

Aber auch dann geltet ihr als Bedarfsgemeinschaft - das beduetet dass das Einkommen deines Lebensgefährten mieinkalkuliert wird. Bei Unterhaltszahlungen für die Ex und sein anderes Kind wird nur titulierter Unterhalt anerkannt.

Das ganze ist so umfassend, dass ich dir fast raten würde einmal einen persönlichen Termin bei einer guten Beratungsstelle zu machen und dort alles durchzusprechen damit du die Möglichkeiten die du hast abwägen kannst. Kommt ihr bisher mit seinem Einkommen aus? Wenn es da Streit gibt, könntest du auch versuchen mit deinem Freund eine Vereinbarung zu treffen. Er zahlt dir einen Betrag als KU und einen für das alltätgliche Leben.... so hat das eine freundin von mir hier gemacht, dort klappt das prima.

Für mich hört sich das so an, dass es vorrangig um Geld geht, nicht um trennen, kann das sein? Hast du schon mal geschaut, ob euch Kinderzuschlag zustehen würde? Oder Wohngeld? Ein Rechner hierfür ist auf der Startseite.

Ich wünsch dir alles Liebe, kuck erst mal ob ihr nicht eine Lösung findet, ja? Schon mal wegen dem Pupsi :-)))))

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 18:47

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

Arbeiten muß man nur wenn das Kind über 3 Jahre alt ist - also geht hartz iv in diesem fall auch - stecke in einer ähnlichen situation. kannst mich gerne anmailen: ki-ki@arcor.de

aurichermadel

unregistriert

6

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 19:34

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

Hallo habe das problem am 01.10 gehabt dieses jahres, mein freund und ich haben uns nur noch gestritten und ich wollte dan die räumlichwe trennung, bin dann zum sozi hatte mich beraten lassen die sagten er wird angerechnet auch wenn wir nicht zusammen wären aber doch in der selben wohnung leben. als untermieter ging er acuh net ausserdem wird das sozialamt zie´mlich herhörig wenn man mit dem getrennten partner zu sammen lebt jetzt hat er sich eine kleine wohnung genommen und wenn mal irgend wann besser wird kommt er zurück doch in nächster zeit möchte ich das ermal net.....

bis dene doris[addsig]

aurichermadel

unregistriert

7

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 19:41

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

ich nochmal wegen hartz 4 gilst du nicht als arbeitssuchend solange du noch im erziehungsurlaub bist, du bekommst hartz 4 weil es keine normale sozialhilfe in dem sinne mehr gibt die arbeislosen werden doch bin den sozialhilfeempfängern gleich gestellt und deswegen.

zustehen würde dir wenn du getrennt lebst 345 für dich und 207 für dein kind + angemessener wohnungskosten und alleinerziehendenzuschlag wie hoch der ist weis ich net. angerechnet weir dir auch dein kindergeld und unterhalt.

die wohnung muss 60qm haben und günstig sein diese erfahrung mache ich nämlich gerade. überlege auch ob oder wer von euch auszieht wenn deine wohnung angemessen ist würde ich wohnen bleiben weil männer nicht soviel zu verlieren haben wie frau mit kind, wegen der vertauten umgebung ect.l[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

8

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 20:53

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

ich chaot bring immer das ALG2 und das Sozialgeld zusammen *schäääääm*

Klar gibt es Sozialgeld bei Erfüllung der Voraussetzungen. Ich bin gedanklich voll beim ALG2.

Bitte um Nachsicht .

Liebe Grüße
Saskia[addsig]

Beiträge:

Wohnort: Ludwigsburg

9

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 11:50

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

Hi saskia,

kein problem. mit den infos ist mir schon ein bisschen geholfen ... wenn ich nun bloß noch wüßte was ich tun soll ... oje, oje ... [addsig]

Beiträge:

Wohnort: Ludwigsburg

10

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 11:55

RE: Anrecht auf staatl.Finanzhilfen bei getrenntleben in gleicher wohnung?

hi pumba,

naja, ne wirkliche lösung ist es ja auch nicht mit der gleichen wohnung ... aber gleich ganz zu gehen fällt halt auch schwer ... würde gern einmal nur ein paar tage weg sein, damit jeder mal alles überdenken kann. weiß nicht, ob das helfen würde ... aber es kommt eh nicht in frage, weil ich nirgends hin kann, sonst hätt` ich das würmchen schon eingepackt - und ein paar tage weg.

alles soooo kompliziert ... grrrrrrrrrr...

liebe grüße!![addsig]

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