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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 23. Oktober 2006, 08:17

Was gehört genau zu den Nebenkosten????

Hallo an euch alle,

habe schon viel quergelesen und ihr kennt euch echt aus *hutab* :-)

Also ich werde bald bei meinem Mann ausziehen, haben ein knapp 3 jähriges Kind.

Jetzt kann mir meine Schwiegermutter eine Wohnung vermitteln, die mich 240 Eour kalt kostet, zzgl. 58,50 Betriebskosten (Wasser, Hauswart, etc), 17 Euro Müllgebühr.
Jetzt hat der Vormieter extrem hohe Stormrechnungen gehabt, darum hab ich wohl einen Abschlag von ca. 150 Euro (Nachtspeicherofen) und 60 Euro Haushaltsstrom. Kann ich nicht genau einen Monat verbrauchen und dann eine neue Berechnung des Abschlages fordern?

Und wie viel der Kosten übernimmt die ARGE? Laut deren Satz zahlen die:

KM max. 270 Euro, NK 75, Heizung 51.

Das heisst ja dann das ich ca. 100 Euro selbst zahlen müsste oder? habe eben von einem Urteil gelesen das die ARGE Strom komplett übernehmen soll, stimmt das so?

Hoffe Ihr könnt mir helfen, ach ja die Wohnung ist 60 qm gross, Mietspiegel ist II.
Und sie wäre 2 Monate mietfrei ;-))

LG, Jenny

SiztaJay

Anfänger

Beiträge:

2

Montag, 23. Oktober 2006, 08:31

RE: Was gehört genau zu den Nebenkosten????

Hallo nochmal,

der obige Beitrag ist von mir.. .:-) jetzt auch angemeldet ;-)

LG JENNY[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Montag, 23. Oktober 2006, 11:20

RE: Was gehört genau zu den Nebenkosten????

Hallo Jenny,

die Stromkosten sind im Arbeitslosengeld 2 Regelsatz enthalten und werden nicht extra als Kosten der Unterkunft gezahlt. In deinem Fall werden sie wohl anteilig die Stromkosten in Höhe der Heizkosten übernehmen.
Sollte eine Nachzahlung an den Energieversorger fällig sein kannst du beim Amt aber ein Darlehen beantragen um die Forderung begleichen zu können.
Die restlichen Wohnungskosten sind liegen doch in der Ermessensgrenze des Amtes, also musst du dir da keine Gedanken machen.
Wenn die Höhe der Heizkosten zur Sprache kommt, teil ihnen mit dass
Du absolut bereit bist, die Differenz selbst zu übernehmen.
Erkundige dich nach ortsüblichen Heizkosten bei Nachtspeicherheizungen und frag beim Energieversorger wegen ner Neueinstufung nach.
Viel Glück bei deiner Wohnungssuche


LG
Waltraud
:-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 15. Februar 2007, 18:09

RE: Was gehört genau zu den Nebenkosten????

HAllo

Ein kleiner Hinweis zu dem Heizkostenabschlag.

Da die Arge Euch die tatsächlichen Kosten erstatten muß ist es sogar gut wenn der Abschlag hoch ist, denn diesen bekommt ihr ja jeden Monat erstattet.
Wenn der Abschlag aber zu niedrig ist und Ihr eine Nachzahlung machen müßt, liegt es im Ermessen der Arge ob sie Euch ein Darlehen gewärt und Ihr müßt dies jeden MOnat abstottern, denn rückwirkend erkennt die Arge die Kosten nicht mehr an.

Deshalb merke lieber höhere Abschläge die bezahlt werden, als niedrige die zu einer Nachzahlung führen.

Ciao Uwe

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Donnerstag, 15. Februar 2007, 20:34

RE: Was gehört genau zu den Nebenkosten????

Hallo Uwe,

zur tatsächlichen Übernahme der kompletten Nebenkosten gibt es Urteile von verschiedenen Gerichten, wie Mannheim oder Oldenburg, die mittlerweile aber in zweiter Instanz wieder aufgehoben wurden. Würde mich interessieren auf was du dich hier berufst.

Danke!

Liebe Grüße
Waltraud :-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 15. Februar 2007, 20:43

RE: Was gehört genau zu den Nebenkosten????

Zitat von »Gast«

HAllo



Deshalb merke lieber höhere Abschläge die bezahlt werden, als niedrige die zu einer Nachzahlung führen.

Ciao Uwe


Hallo Uwe,

eigentlich vom Grundsatz her eine gute Idee......kann aber auch nach hinten gehen.

Bei mir hat der Vermieter z.B. monatlich einen Abschlag von 55 für Heizung erhalten, und da das angemessene Kosten sind, hat die arge das auch so übernommen.

Da ich aber, wie z.b. letztes Jahr schon, weniger verheizt habe, mußte ich z.b. nicht nur 120 ¤ letzte Jahr an die Arge zurückerstatten, sondern ndie Nebenkosten (der gesamten Betriebskosten) an den Vermieter in Höhe von 160¤ auch.

Auch dieses Jahr habe ich weniger als die 55 ¤ verheizt, und hoffe nur, das idh meine Nebenkosten nicht vorlegen muß. Ich bekomme nix wieder, muß dem Vermieter auch noch knapp 60¤ nachzahlen, aber das sind halt Betriebskosten, die die Arge nicht übernimmt.

Denke, man sollte einfach möglichst genau abschätzen.

Grüßle Aninjha

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