Freitag, 25. Mai 2012, 22:27 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Anna*(Gast) jea(User) leonies_mum2(User) müder_krieger(User) ogolina(User) Piccolo68(User) pimboli(Admin) robeki(User) speuzi(User) Wirbelxy(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Gast79 (Heute, 21:45)

Anna* (Heute, 18:43)

Schmiddi (Heute, 18:15)

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

charlysangel

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 31. Oktober 2006, 11:35

unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

hallo,
habe mal eine frage.
in meinem neuen hartz 4 bescheid hat man mir den unterhaltsvorschuß angerechnet, obwohl ich den nicht bekomme!
ich habe ihn beim jugendamt nicht beantragt, weil der vater meiner tochter unbekannt ist. das jugendamt meint, man könnte mir nichts anrechnen, was ich nicht bekomme. jetzt wollen die mir nur helfen, wenn ich eine beistandschaft beantrage. die will ich aber auf keinen fall!
ist es so, daß man mir das geld abziehen kann, obwohl ich es nicht bekomme, oder kann ich dagegen widerspruch einlegen?

bitte um hilfe, stehe etwas alleine da!

danke
sonja[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 31. Oktober 2006, 13:53

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

Hallo Sonja,

meines Wissens gibt es für Kinder keinen Unterhaltsvorschuss, wenn in der Geburtsurkunde Vater unbekannt eingetragen ist.

Ob die Arge Dir aber einen Unterhaltsvorschuss anrechnen kann, weiß ich nicht. Rein gefühlsmäßig würde ich mal sagen, sie dürfen es nicht. Im Zweifel mal mit der Urkunde dort vorsprechen.

Andere Frage: was spricht gegen eine Beistandschaft des Jugendamtes? Ich habe für meinen zwölfjährigen Sohn seit Geburt Beistandschaft (zuerst war sie noch Pflicht, mittlerweile kann man sie aber auch per Erklärung aufheben lassen). Bis jetzt hatte ich nur Vorteile von der Beistandschaft. Du darfst Dir das nicht so vorstellen, dass das Jugendamt dann bei Dir auf der Matte steht, um Dich zu überprüfen. Vielleicht hast Du eine falsche Vorstellung davon, was die Beistandschaft bedeutet? Für ebensolche Fälle wie Dein jetziges Problem ist eine Beistandschaft auf jeden Fall ein Vorteil, denn das Jugendamt vertritt die Interessen Deines Kindes.

Liebe Grüße,

Marion.


Gast

unregistriert

3

Dienstag, 31. Oktober 2006, 13:56

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

Hallo Sonja,

wieso willst Du die Beistandschaft nicht beantragen? Ich vermute, Du wirst da nicht drumherum kommen.

Die Arge besteht darauf, das Du Unterhaltsvorschuss beantragst, und wenn der Kindsvater nicht zahlt, bekommst Du ja auch Geld vom Jugendamt.

Für die Arge ist es deshalb so wichtig, weil das Geld ist, welches nicht sie zahlen müssen, sondern a. Kindsvater oder b. Jugendamt.

Du bist also der Arge gegenüber verpflichtet, die Ansprücher erst bei a. oder b. geltend zu machen.

Also auf zum Jugendamt, und den Unterhaltsvorschuss beantragen, und dort gewissenhaft mitwirken, den Vater ausfindig zu machen.

Hoffe, habe es einigermaßen verständlich erklärt.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 31. Oktober 2006, 14:30

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

hallo,
danke für die antwort!
es ist definitiv so, daß der vater unbekannt ist und auch bleibt! somit weiß ich nicht, ob mir der vorschuß überhaupt zusteht. ich bin der meinung- nein.

und ich bin mit der ganzen vorgehensweise nicht einverstanden, weil mir meine arge- ansprechpartnerin gesagt hat, man würde mir die leistung streichen, wenn ich den vorschuß nicht beantrage. ggü dem jugendamt meinte sie dann, daßs hätte sie nie gesagt!
mir ist schon klar, daß die jemand anderen suchen, der für sie bezahlt. ich war ja damit einverstanden, daß man es mir abzieht,wenn man mich dann in ruhe läßt. nur das jugendamt meinte, die können mir nichts abziehen, was ich nicht bekomme.

sonja

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 31. Oktober 2006, 14:36

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

Hallo Sonja,

dann gehe den öffentlichen Weg.

Beantrage Unterhaltsvorschuss. Wird dieser (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt, gehst Du mit Deinem Ablehnungsbescheid zu Deiner Arge Sachbearbeiterin, und dann werden sie auch zahlen.

Da muß sich dann halt das Jugendamt mal an die Arbeit machen. Die Arge ist da im Vorteil im moment.

Also sieh zu, das Du schriftlich bekommst, das Du keinen UHV bekommst.

Wobei, selbst wenn der Vater unbekannt ist, steht er Dir doch zu.
Du bist allerdings verpflichtet, zur Ermittlung des Vaters Dir best mögliche zu geben.

Verzichten solltest Du auf keinen Fall auf das Geld. Aber Du wirst das Jugendamt zur Arbeit zwinigen müssen.

Wegen dem UHV, da schaue ich heute Abend noch mal nach, ob ich entsprechenden Passus finde, bin grad bisserl in Eile. Aber wie gesagt, bin mir nicht ganz sicher.[addsig]

charlysangel

Anfänger

Beiträge:

6

Dienstag, 31. Oktober 2006, 14:44

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

danke!!!

das ist so ziemlich das erste vernünftige, was in der sache zu hören bekomme!
schaue morgen mal nach deinem posting!

danke und lieben gruß

sonja[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 31. Oktober 2006, 23:46

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

Hallo Sonja,

also ich habe nochmals nachgelesen, und ich kann da niergends erkennen, das wenn Vater unbekannt ist, das dann kein UHV einspringt.

Also richte diese Beistandschaft ein, beantrage UHV, und wenn das abgelehnt, wie oben bereits erwähnt, schriftliche Ablehnung dem ALG2 Sachbearbeiter vorlegen, und dann müssen die zahlen.

Die Ämter schieben natürlich gerne untereinander rum, weil zahlen will keiner.

Zum UHV kannst Du [URL=http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3150.html]hier[/URL] noch genaue Informationen nachlesen, und dann bitte schnell zum Jugendamt, und denen Beine machen. Das sie tätig werden, in welche Richtung (entweder zahlen, oder Ablehnung schriftlich geben) auch immer.

Es ist Geld, welches dem Kind zusteht, und Ihr auch benötigt.
[addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 2. November 2006, 00:25

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

Hallo Sonja,

Aninjha hat Recht, ich hab es auch nochmal nachgelesen. UHV wird gewährt, wenn Vater unbekannt ist, allerdings nicht, wenn sich der Antragsteller weigert, bei der Ermittlung des Vaters zu helfen oder Angaben über den Vater zu machen, obwohl dieser bekannt ist.

Ich kenne ja die Umstände nicht, warum Vater unbekannt ist, das ist ja auch Deine Angelegenheit, aber bedenke bitte, UHV gibt es nur 72 Monate und auch nur, bis das Kind 12 Jahre alt wird. Danach gibt es vom Staat nix mehr, außer Sozialgeld.

Ein Problem bekommt man spätestens dann, wenn einem hinterher (wenn UHV mal endet) dann doch einfällt, wer der Vater ist. Der UHV kann dann nämlich zurückverlangt werden.

Gruß, Marion.

charlysangel

Anfänger

Beiträge:

9

Freitag, 10. November 2006, 10:21

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

hallo,
es gibt neues!
war beim jugendamt und habe jetzt die beistandschaft.
da bei mir ein besonderer fall vorliegt, bekomme ich den unterhaltsvorschuß nicht. der beistand hat jetzt der arge geschrieben, daß bis zur feststellung der vaterschaft, dieses wird einige zeit in anspruch nehmen, unterhaltsvorschuß nicht gewährt wird!
muss die arge jetzt zahlen?
wenn ja, soll ich abwarten, oder gegen meinen bescheid widerspruch einlegen. die frist dafür läuft am 15.11. ab!

gruß

sonja[addsig]

charlysangel

Anfänger

Beiträge:

10

Freitag, 10. November 2006, 10:22

RE: unterhaltsvorschuß angerechnet aber nicht beantragt

hallo,
es gibt neues!
war beim jugendamt und habe jetzt die beistandschaft.
da bei mir ein besonderer fall vorliegt, bekomme ich den unterhaltsvorschuß nicht. der beistand hat jetzt der arge geschrieben, daß bis zur feststellung der vaterschaft, dieses wird einige zeit in anspruch nehmen, unterhaltsvorschuß nicht gewährt wird!
muss die arge jetzt zahlen?
wenn ja, soll ich abwarten, oder gegen meinen bescheid widerspruch einlegen. die frist dafür läuft am 15.11. ab!

gruß

sonja[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 456 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

14 Mitglieder und 442 Besucher

airam, Fenja73, Gast79, jea, Karli, Leonies_mum2, lijoa, Moni42, pimboli, robeki, Ruhr2010, Steffen40, supermuddi, thomas0123