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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Glace

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 12. November 2006, 15:14

Selbstbehalt des KV

So ich muß nochmal, das ist alles soo wirsch, da muß man erstmal durchsteigen.

Wie ist das mit den Selbstbehalt für meinen Männe ?
Er macht sich echt sorgen mit nix dazustehen und meint die ziehen ihm alles komplett ab.
Ich will keinen Krach mit ihm auch wenn er derjenige ist der geht, mir tut´s für die Väter leid das sie ihr letzes Hemd geben müßen :-(

Ich hab mal grob gerechnet, Nettogehalt minus 5 % Werbungskosten etc. minus Kindesunterhalt für 2 gemainsame und ein Kind aus vorheriger Beziehung, minus Schulden, angenommen er zahlt 100 euronen im Monat, macht 1020 euro unterm strich :-?
Selbstbehalt ist ja mein ich 980 Euro, hieße es blieben eh nur 40 Euro.
Aber 3/7 von 1020 is ja viiel weniger, damit kommt er niemals über die Runden.

Rechnet mir die Arge das trotzdem an, oder sagen die OK er kann nicht zahlen ?
Wir haben ja Schulden, normal wird ja 50/50 gerechnet, können wir nicht beim Anwalt regeln das er die übernimmt und mir gegenüber nicht Unterhaltspflichtig ist ?


Wir haben zwar Dienstag nen Termion beim Anwalt, trotzdem währ´s schön schonmal was zu erfahren, ich würd ihm gern Mut machen, aber ich weiß ja auch nicht mehr.


LG Katja[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 12. November 2006, 15:20

RE: Selbstbehalt des KV

äh, langsam mal.

der sb liegt bei 890€, nicht 980 € und zwar gegenüber minderjährigen kindern und volljährigen in erstausbidung und ggü betreuenden müttern.

was hast du mit seinem sb zu tun?

gruß

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 12. November 2006, 15:26

RE: Selbstbehalt des KV

okay, nochmal von vorn:

ihr seid getrennt? wie alt sind die kinder? arbeitest du? hast du während der ehe gearbeitet?

grundsätzlich ist es so, dass von seinem netto(und man sollte fairerweise voraussehen, dass er ab nächstem jahr lohnsteuerklasse 1 hat) die fahrtkosten bereinigt werden (5% oder tatsächliche höhe, kommt aufs OLG an), dann der SB abgezogen wird(890€), das ist dann die verteilermasse.

davon werden ZUERST alle Kinder gemäß stufe DT bedient, und DANN, wenn was übrig bleibt, bekommst du das. und auch nur 3/7 davon.

deinem ex bleiben also mind. 890€ plus berufsbedingte aufwendungen.

bzgl. der schulden. wenn ihr gemeinsam für die schulden unterschriebn habt, haftet ihr auch gem. es ist zwar theoretisch möglich, dass du sagst, okay ich verzcihte dafür zahlt er die schulden, aber spätestens, wenn du algII beantragst, ist das hinfällig, weil der staat nicht dafür aufkommt, dass ihr schulden gemacht habt, heißt dein ex muss dir den zustehenden unterhalt zahlen und von seinem sb die schulden zahlen.

um den kindesunterhalt wird er keinesfalls herumkommen, wenn er genug einkommen hat.

mfg
romy

Glace

Anfänger

Beiträge:

4

Montag, 13. November 2006, 11:28

RE: Selbstbehalt des KV

Hi Romy,

also doch, er macht mich hier kirre und meint er müßte selbst vom SB noch was abgeben und das versuch ich ihm krampfhaft zu erklähren das es nicht so ist.

Ich habe während der Ehe anfangs Teilzeit Gearbeitet, war aber schon SS, insgesammt hab ich *rechne* 5 Monate noch gearbeitet und bin dann in den Mutterschutz und Elternzeit, meine kleene ist Geboren als ich noch in EZ war mit dem Großen.
Zur Zeit bin ich "nur" Hausfrau und Mama.
Meine Stelle habe ich auslaufen lassen nach der 1. EZ, wie dumm das seh ich jetzt ein, ich könnt mir in den allerwertesten :-x

Mein Sohn ist 3, die kleene 6 Monate :-( sein großer ist 9 Jahre alt.
so wie´s aussieht bleibt eh nix für mich, aber das will ich auch garnicht.
Vom Staat leben is zwar auch nicht fein, aber das was die mir Zahlen zahlt GG schon doppelt an den Staat. Zudem zieh ich die Kids groß da schäm ich mich nicht bei Vater Staat die Hände auf zu halten.

Aber was sie mit den Männern machen is doch zum Heulen, mein Mann tut mir leid, wirklich. Er Arbeitet 15 Stunden am Tag und dann bleiben ihm 890 Euro wovon er die Schulden zahlen darf zusätzlich, frech sowas.......



LG Katja[addsig]

Gast

unregistriert

5

Montag, 13. November 2006, 11:38

RE: Selbstbehalt des KV

Hallo Katja,

was ich nicht verstehe: wollt ihr euch trennen oder nicht?

Das mit dem SB ist nunmal so, das geht den menschen wie den leuten.

vom sb kann ihm zumindest vater staat nichts mehr wegnehmen, wenn er den errechneten unterhalt zahlt. wenn er noch schulden bezahlt, so ist das sein prob. er könnte ja auch zu ner schuldnerberatung gehen und gucken, ob die ihm helfen, zur not privatinsolvenz anmelden.

ich finde es auch nicht zu schlimm, als alleinerziehende mit kleinkindern hartzIv zu beziehen, nur sollte man sich nicht langfristig darauf "ausruhen", v.a. wenn man was gelernt hat.

wieviel hat er denn brutto? man könnte ja mal unverb. rechnen mit lstkl 3 und 1, wieviel er zu zahlen hätte.

müsste nur noch wissen welches bundesland, wie hoch seine fahrtkosten sind.

gruß, Romy

Glace

Anfänger

Beiträge:

6

Montag, 13. November 2006, 15:33

RE: Selbstbehalt des KV

Romy,
wenn wir uns nicht Trennen würden währ ich nicht hier ;-)
Was heißt, möglich das wir nochmal zusammen finden, aber das ist ne andere Geschichte.

Die aus der Firma haben ihm schon ausgerechnet wie viel er mit der geänderten Steuerklasse haben wird, das sind 2000 Netto.
Fahrtkosten kann ich noch nix zu sagen, ich weiß nicht wo er hin ziehen wird.
Zusätzlich bekommt er mind. 120 Euro Späsen, aber können die ihm da dran ??? Das ist doch normal für seine Mehraufwendungen gedacht, oder ?

Wie gesagt Kinder die Unterhaltsberechtigt sind, sind 3 Stück, 9, 3 Jahre und 6 Monate.
Wobei ich sicher bin er muß dann für den Ältesten weniger zahlen, wenn auch nicht viel weniger, er zahlt jetzt 257 Euro, laut DT ist er in der Sparte 2100 bis 2300 Euro, was ja dann nicht mehr Stimmt.
Die Ex is sich ihres KU natürlich 100 Pro sicher, klar wer berechnend ist sacht dem Vater natürlich nicht das er weniger zahlen müßte....

Achso was ist eigendlich mit schwankendem Gehalt, bei ihm sind es auch mal schlechte Monate und er hat nur 1700, was macht er den dann ? Muß er das trotzdem alles zahlen ?

Er is schon so gefrustet das er sagt er kann die Kids nicht mehr nehmen weil er ihnen nichtmal was zu Essen machen könnte :-(


LG Katja[addsig]

Gast

unregistriert

7

Montag, 13. November 2006, 15:52

RE: Selbstbehalt des KV

Hallo,
bei schwankendem einkommen wird der durchschnitt von einem jahr genommen.

und ja, wenn ein titel besteht muss er zahlen, auch wenn er mal nen monat weniger hat. Ess ei denn einverständnis der jew. km für eine reduzierung wegen notfall würde gegeben werden...aber nur schriftl bitte.

so, rechnen. ich sag dazu: hab schon ein paarmal sowas gerechnet, bin aber totzdem laie.

netto durchschnitt 2000€ abzgl 5% berufsbedingte aufwendungen. wie gesagt, kommt aufs OLG an, mache sagen auch tatsächliche höhe, aber kannste ja mal googeln welches für euch zuständig ist und bei den unterhaltsrechtlichen leitlinien nachlesen.

nochmal: 2000€ netto - 5%= 1900€ bereinigtes netto= stufe 5 DT bzw. 128% vom regelsatz

KU:
K1=317€
K2=262€
K3=262€

Du: 770€ Bedarf (Ehefrau und betreuend)

Gesamtbedarf: 1611 € Gesamtbedarf.

1900-890€=1010 € Verteilermasse

Berechnung:

K1: 317x1010:1611=198,74 €
K2: 262x1010:1611=164,26 €
K3: 262x1010:1611=164,26 €
Du: 770x1010:1611=482,74 €
_________
1010 € insg. zu zahlender Betrag

198,74 an den 9jährigen
je 164,26 an eure gem. Kinder
482,74 an Dich.

Ihm bleiben 890€ plus 100€ Fahrtkosten. Also knapp 1000.

Du hättest dann 1119,26 € inkl KiGe zur Verfügung plus Erz.geld= 1419,26 € für drei Personen, d.h. pro Kopf 473,09 €.
Er hätte 990€ allein.

Habe ich Dir damit geholfen?
Zaht er an seine Ex auch ws, bzw hat sie es je gefordert?

Gruß, Romy

P.S. Das ist kein Rechtsberatung, nur meine Erfahrung

Glace

Anfänger

Beiträge:

8

Montag, 13. November 2006, 20:17

RE: Selbstbehalt des KV

Seine EX war nicht mit ihm Verheiratet ;-)

Aber was ich an der Rechnung nicht verstehe, ich habe immer angenommen der Kindesunterhalt geht VOR meinem. Bei der Rechnung werden ja im Prinzip alle "gleichermaßen" berücksichtigt.
Natürlich dem Alter angemessen.

Aber viielen Dank für die Rechnung auf jeden Fall *bussi*

LG Katja[addsig]

Gast

unregistriert

9

Montag, 13. November 2006, 20:23

RE: Selbstbehalt des KV

hallo,
ja im prinzip ist das auch so. aber da du im moment sein kleines kind betreust, bekommst du auch was ab.

die rechnung habe ich so auch im internet gefunden beim stichpunkt "düsseldorfer tabelle 2005". man kann von dir nicht erwarten, dass du bei einem so kleinen würmchen schon arbeiten gehst! er ist dir zu betreuungsunterhalt verpflichtet. da es eh eine mangelfallberechnung ist wird eben so geqotelt. so oder so: ihm bleibt sein sb plus berufsbedingte aufwendungen. wie die verteilmasse letztlich tatsächlich verteilt wird steht auf nem andern blatt. sollte es zur trennung kommen, dann sollte das ein anwalt rechnen, nciht das jugendamt. die vergessen nämlich mal schnell die muttis.

gruß romy

p.s. ich hoffe aber, dass es nicht zur trennung kommt, die zwei kinder wollen best. lieber papa und mama zusammen haben...

Glace

Anfänger

Beiträge:

10

Dienstag, 14. November 2006, 10:46

RE: Selbstbehalt des KV

Tja Romy, ich glaub das wollen alle, das Mama und Papa beide da sind.
Ob das noch irgendwie geht steht in den Sternen.
Heut gehen wir zum Anwalt, da GG wissen will was ihm bleibt.

Im Grunde käme ihm die Rechnung so ja recht, wenn ihm eh nur der SB bleibt, meint er lieber mir das Geld als der EX.
Die is berechnend und war als erstes als sie das hörte beim JA und hat gefragt was mit ihrem Unterhalt sei.
Sie is sich 100 pro sicher das sie ihre 257 weiter bekommt, na warten wirs ab.



LG Katja[addsig]

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