RE: Selbstbehalt des KV
Hallo,
bei schwankendem einkommen wird der durchschnitt von einem jahr genommen.
und ja, wenn ein titel besteht muss er zahlen, auch wenn er mal nen monat weniger hat. Ess ei denn einverständnis der jew. km für eine reduzierung wegen notfall würde gegeben werden...aber nur schriftl bitte.
so, rechnen. ich sag dazu: hab schon ein paarmal sowas gerechnet, bin aber totzdem laie.
netto durchschnitt 2000€ abzgl 5% berufsbedingte aufwendungen. wie gesagt, kommt aufs OLG an, mache sagen auch tatsächliche höhe, aber kannste ja mal googeln welches für euch zuständig ist und bei den unterhaltsrechtlichen leitlinien nachlesen.
nochmal: 2000€ netto - 5%= 1900€ bereinigtes netto= stufe 5 DT bzw. 128% vom regelsatz
KU:
K1=317€
K2=262€
K3=262€
Du: 770€ Bedarf (Ehefrau und betreuend)
Gesamtbedarf: 1611 € Gesamtbedarf.
1900-890€=1010 € Verteilermasse
Berechnung:
K1: 317x1010:1611=198,74 €
K2: 262x1010:1611=164,26 €
K3: 262x1010:1611=164,26 €
Du: 770x1010:1611=482,74 €
_________
1010 € insg. zu zahlender Betrag
198,74 an den 9jährigen
je 164,26 an eure gem. Kinder
482,74 an Dich.
Ihm bleiben 890€ plus 100€ Fahrtkosten. Also knapp 1000.
Du hättest dann 1119,26 € inkl KiGe zur Verfügung plus Erz.geld= 1419,26 € für drei Personen, d.h. pro Kopf 473,09 €.
Er hätte 990€ allein.
Habe ich Dir damit geholfen?
Zaht er an seine Ex auch ws, bzw hat sie es je gefordert?
Gruß, Romy
P.S. Das ist kein Rechtsberatung, nur meine Erfahrung