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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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nein

2%

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von mona84

guelhan

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 1. Dezember 2006, 14:04

unterhaltsvorschuss/mehrbedarf für alleinerziehende

hallo,
mir wurde vor kurzem der mehrbedarf für meine zwei jährige tochter gekürzt; mit der Begründung aus dem Ablehnungsbescheid der Unterhaltsvorschussstelle, der Kindesvater sei in einem hohen Mass an der Versorgung und Betreuung des Kindes beteiligt ! Soganz stimmt das nicht den der Vater kann uns finanziell nicht unterstützen da erselbst Hartz 4 Empfänger ist. Habe mehrere Fragen
Ist dieser Mehrbedarf Abhängig vom Unterhaltsvorschuss oder muß man es uns trotz allem gewähren ?
Wenn ja muss ich mich erst an die Unterhaltsvorschussstelle wenden ? Obwohl der Ablehnungsbescheid ein Jahr zurückliegt ?
danke imVoraus

[addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 1. Dezember 2006, 14:49

RE: unterhaltsvorschuss/mehrbedarf für alleinerziehende

Hallo guelhan,

herzlich willkommen hier im Forum.

Frage:
Die UHV stelle hat den UHV abgelehnt, mit der Begründung, der Vater beteiligt sich viel an der Versorgung. Somit erhälst Du aber doch von der Arge die Regelleistung, ohne Abzug von UHV/bzw Kindsunterhalt, damit der Regelbedarf der kleinen abgedeckt ist, oder?

Ich Frage mich nun, in wie weit der Vater die Betreuung übernimmt. Sind es etwa 50% ?

Der mehrbedarf, den alleinerziehende erhalten, den erhalten sie, um eventuelle Betreuungskosten die mal so anfallen (z.b. weil Du zum Arzt muß, wo sie nicht mit hin kann, oder Elternabende Kindergarten etc.) abdecken zu können.

Im Prinzip entstehen Dir solche Ausgaben ja gar nicht :-?

Zudem, wenn das Jugendamt sagt, UHV gibt es nicht, dann muß die Betreuung ja schon fast hälftig bei ihm liegen. Und bei so einer Regelung fällt generell der Kindsunterhalt weg.

Ich könnte mir denken, das das Amt nicht ganz so unkorrekt handelt, und dann die Gelder nur umschichtet.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 1. Dezember 2006, 15:03

RE: unterhaltsvorschuss/mehrbedarf für alleinerziehende

danke erst einmal für die schnelle Antwort,
mir ging es nicht darum das Handeln des "amtes" als unkorrekt darzustellen, vielmehr wollte ich wissen ob das Wort "Versorgen" sich auch auf das wirtschaftliche bezieht !!!
nun eine weitere Frage; bei einer Nichterfüllung der 50% igen Betreuung durch den Vater , wie muss ich weiter Vorgehen? mich direkt an das Jugendamt wenden oder an das arbeitsamt ?

guelhan

Anfänger

Beiträge:

4

Freitag, 1. Dezember 2006, 15:35

RE: unterhaltsvorschuss/mehrbedarf für alleinerziehende

Zitat von »Anonymous«

danke erst einmal für die schnelle Antwort,
mir ging es nicht darum das Handeln des "amtes" als unkorrekt darzustellen, vielmehr wollte ich wissen ob das Wort "Versorgen" sich auch auf das wirtschaftliche bezieht !!!
nun eine weitere Frage; bei einer Nichterfüllung der 50% igen Betreuung durch den Vater , wie muss ich weiter Vorgehen? mich direkt an das Jugendamt wenden oder an das arbeitsamt ?
[addsig]

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