Samstag, 26. Mai 2012, 00:57 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) jea(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Steffen40(Gast)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Want to be lucky again (24. Mai 2012, 11:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Luna0806

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 3. Dezember 2006, 18:33

Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Hi,
ich hoffe mir kann jemand zu meinem „Problem“ Auskunft geben, folgende Situation:
Ich bin alleinerziehend und habe einen knapp 9 Monate alten Sohn; bin noch bis März 2009 in Elternzeit und beziehe bis dahin noch ALG II. Momentan wohnen wir in einer Mietwohnung (80 qm Dachgeschoss, 420 EUR Kaltmiete zzgl. 150 EUR NK). Ich kann jetzt eine enorm günstige und für uns absolut ideale Eigentumswohnung bekommen, für die meine Eltern dann mit Ihrem Haus bürgen würden, da ich alleine logischerweise keinen so hohen Kredit bekommen würde. Lt. Antragsvordruck übernimmt/ beteiligt sich die ARGE an den reinen Schuldzinsen sowie Nebenkosten und sonstigen Belastungen!?
Und jetzt meine Frage: wäre das auch in meinem Falle so, also wenn die Wohnung während ALG II-Bezug erworben wird und nicht schon bei Antragstellung vorhanden ist? Ich meine es hört sich ja im ersten Moment schon dekadent an wenn ein Hartz IV-Empfänger sich eine Wohnung kaufen will, aber ich sehe das nur als „Verlagerung“, denn für den Betrag den ich jeden Monat als Miete hinblättere (und der dann weg ist!!!) kann ich auch auf lange Sicht eine Wohnung abzahlen – nur gehört die dann irgendwann mal mir. Ob ich jetzt an irgendeinen Vermieter zahle oder an eine Bank bleibt sich für mich gleich, nur kann man erwarten das irgendeine ARGE das auch so sieht? Zumal es sich ja nur um einen Zeitraum von 2 Jahren handelt, danach gehe ich ja wieder arbeiten.

Im Voraus lieben Dank für jegliche Auskunft,
LG Luna
[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Sonntag, 3. Dezember 2006, 20:50

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Hallo Luna,

eigentlich wollte ich ja nicht antworten weil mich dein Posting sprachlos macht.
Du bekommst Hartz 4 und eine Wohnung finanziert, die eh schon 20 qm zu groß ist für dich und deinen Sohn. Du kannst die Frage doch nicht ernst meinen, du erwartest, dass dir vom Arbeitsamt eine Wohnung finanziert wird, also sprich vom Steuerzahler. Weisst du wann du wieder arbeiten wirst und inwiefern du dann in der Lage sein wirst Tilgungsraten zu zahlen. Wenn deine Eltern für dich bürgen wollen, dann lass sie doch die Wohnung für dich kaufen und wohn darin, dann spart der Staat die Mietkosten.
Aber falls du zu einer Einigung mit dem Arbeitsamt in der Sache kommst, lass uns teilhaben, viell würden dann mehrere kaufen wollen.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Luna0806

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:00

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Hallo Waltraud,

ich habe geahnt (nachdem ich hier mal ein bissl gestöbert habe) das es ein Fehler war, hier überhaupt zu posten... denn statt kompetenen Äusserungen wird man hier erstmal standarmässig niedergemacht - so siehts jedenfalls aus... schade

Und nun speziell zu dir:
du hättest auch mal besser die Finger von der Tastatur gelassen! Scheinbar bist du nicht in der Lage zu lesen oder zu verstehen (oder verstehen zu wollen!) was ich geschrieben habe!!!! Ich will hier in keinster Weise ein Wohnung vom "Staat finanziert bekommen" wie du es ausdrückst denn wie ich schrieb zahle ich nicht grade wenig Miete (von der die ARGE grade mal die Hälfte übernimmt, nur soviel zu deiner dämlichen Anmerkung ich bekomme eine Wohnung "finanziert" die eh schon viel zu groß ist... äh, warst du mal bei mir zum Kaffee und weisst was es u.U heisst in einer Dachwohnung zu wohnen? Da hören sich 80 qm nur viel an). Den Rest zahle ich drauf weil ich nicht so dämlich bin und mir für 2 Jahre eine kleinere Wohnung nehmen werde (das ist ja schliesslich auch meine Sache, die Differenz trage ja wie gesagt ich selber). Und scheinbar hast du auch "überlesen" das ich in 2 Jahren wieder arbeiten gehen werde, ich bin nur in ELTERNZEIT (bedeutet Arbeitgeber hält Stelle für mich frei und ich komme nach 2 Jahre wieder... du verstehen???) und somit nicht ARBEITSLOS.... aber ich glaube, es ist überflüssig sich mit Leuten wie dir überhaupt zu beschäftigen und denen was erklären zu wollen...kommt eh nicht an, denn du bist scheinbar so gefrustet das der blanke Neid und Hass aus dir spricht. Und was meine Eltern mir zahlen und finanzieren geht dich grade mal nen feu... Dreck an, ja? Ich bin froh das meine Eltern mit Ihrem Wohneigentum für mich bürgen.

Schade um dieses Forum, soll mal sehr gut gewesen sein... aber sowas muss ich mir echt nicht antun, also bitte spart euch weiteren Müll, ich werde das bestimmt nicht mehr lesen... diese dämliche und freche Anmache reicht!
Ich werde morgen meine ARGE anrufen und damit hat sichs...


Viel Spaß noch - und SO helft ihr euch bestimmt gegenseitig nicht weiter...
Gruß Luna[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

4

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:20

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Hallo Luna,

mäßige Dich bitte in Deinem Ton!!!!!! Wer macht hier wen wohl blöd an?

Es ist immer das Selbe, wenn nicht die Antworten kommen, die von Themenstarter gewünscht werden.

Und eins will ich Dir sagen: ich kenne Pimboli persönlich. Sie ist genau das Gegenteil, wie von Dir beschrieben!!!!!!!

Auf solche Leute wie Dich können wir gerne verzichten! Kein Thema.

PS: ich wohne auch unterm Dach und das auf knapp 40 m².

Lotte[addsig]

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:21

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum


Zitat von »Luna0806«

Hallo Waltraud,

ich habe geahnt (nachdem ich hier mal ein bissl gestöbert habe) das es ein Fehler war, hier überhaupt zu posten... denn statt kompetenen Äusserungen wird man hier erstmal standarmässig niedergemacht - so siehts jedenfalls aus... schade


Gruß Luna


Ich denke, Du hättest in jedem anderen Forum mit so einer Reaktion rechnen müssen. Und Waltraut ist in keinsterleiweise ausfallend oder beleidigend geworden, hat nur ihre Meinung geschrieben. Und dazu sind Foren da.
Wer gegensätzliche Meinungen oder Anregungen nicht vertragen kann, der hat in Foren schlichtweg nichts zu suchen, sorry, wenn ich das so sage.

Zitat von »Luna0806«

Und nun speziell zu dir:
du hättest auch mal besser die Finger von der Tastatur gelassen! Scheinbar bist du nicht in der Lage zu lesen oder zu verstehen (oder verstehen zu wollen!) was ich geschrieben habe!!!! .
Gruß Luna


Dazu mal keinen Kommentar abgebe, nur sage: Wie es in den Wald reinschreit, so schallt es auch wieder heraus.

Zitat von »Luna0806«


äh, warst du mal bei mir zum Kaffee und weisst was es u.U heisst in einer Dachwohnung zu wohnen? Da hören sich 80 qm nur viel an). Den Rest zahle ich drauf weil ich nicht so dämlich bin und mir für 2 Jahre eine kleinere Wohnung nehmen werde (das ist ja schliesslich auch meine Sache, die Differenz trage ja wie gesagt ich selber).


Glaube sehr viele die hier lesen können sich in Deine räumliche Situation reindenken *ironieaus*.

Das Du die Differenz selber trägst, ist ja auch okay, das machen viele. Viele würden es gerne tun, bekommen es aber nicht mal vom Amt genehmigt.

Zitat von »Luna0806«

Und scheinbar hast du auch "überlesen" das ich in 2 Jahren wieder arbeiten gehen werde, ich bin nur in ELTERNZEIT (bedeutet Arbeitgeber hält Stelle für mich frei und ich komme nach 2 Jahre wieder... du verstehen???)


Sorry, alleinig die schreibweise.....Du scheinst Dich für wahrlich was besseres zu halten, aber okay.

Andersrum. Wer garantiert Dir, das Du in 2 Jahren Deine alte Stelle wieder in alter Form annehmen kannst? Woher weißt Du die Betreuung des Kindes gesichert? Deine Gesundheit, die des Kindes etc.

Ich glaube, Du lebst noch ein bisschen blauäugig, und weißt noch gar nicht, was auf Dich zukommen kann.....auch wenn Dein Arbeitsplatz gesetzlich gesichert ist.

Zitat von »Luna0806«

. diese dämliche und freche Anmache reicht!
Ich werde morgen meine ARGE anrufen und damit hat sichs...


Viel Spaß noch - und SO helft ihr euch bestimmt gegenseitig nicht weiter...
Gruß Luna


Also ausser Frechheiten von Deiner Seite habe ich hier keine gelesen, tut mir leid.

Und ach ja.....wenn Du die Arge anrufst....ich hoffe nicht, das das zu einem Boomerang für Dich wird. Die sind bei sowas nämlich nicht grad spassig bei der Seite.

[addsig]

Luna0806

Anfänger

Beiträge:

6

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:23

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Liebe Waltraud,

habe soeben was für dich gefunden, uzw. heisst es hier auf der Seite bei entspr. Fragestellung:
..." Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden die Schuldzinsen übernommen - denn was für den Mieter die Mietzahlung, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen."

Und um nix anderes ging es in meiner Frage denn wie ich auch schon erwähnte war mir bewusst, was nur die Schuldzinsen übernommen werden
... also, halt mal gaaanz schön den Ball flach mit deinen Äusserungen, gell!
So, das musste ich noch loswerden... ciao!
[addsig]

Luna0806

Anfänger

Beiträge:

7

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:23

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

entfernt.....wegen Beleidung[addsig]

Luna0806

Anfänger

Beiträge:

8

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:25

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

So was gefrustetes habe ich selten erlebt... boah. Ist ja schon fast wieder witzig, wie die Kinder (und ihr HABT alle welche??????)[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

9

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:25

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Echt der Witz!!!! Also doch ne halbe Finanzierung.

Mit Deinen Äusserungen sollte man Dich hier sperren!

Lotte[addsig]

Gast

unregistriert

10

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:26

RE: Bezug von ALG II während Elternzeit/ Erwerb von Wohneigentum

Luna..das trifft den Fall, das man Eigentum hat, und dann erst bedürftig wird, und nicht erst bedürftig werden, und dann Eigentum zulegen
[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 151 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

12 Mitglieder und 139 Besucher

airam, DieMudda, feetartnrw, Gast79, jea, Moni42, Nelemi, pimboli, robeki, Ruhr2010, Steffen40, thomas0123