Samstag, 26. Mai 2012, 00:57 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) jea(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Steffen40(Gast)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Want to be lucky again (24. Mai 2012, 11:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

motschi

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: bad kreuznach

Beruf: hotelfachfrau

1

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:51

wohngeld oder algII zuschuß?

hallo,


jetzt muß ich nochmals um hilfe nachfragen.
und zwar wie schon wegen der frage nach wohngeldzuschuß bei alg I, bin ich mich nun sehr am schlau machen, da mir kein amt eine richtige antwort geben kann.
das wohnungsamt sagt ich bekomme noch wohngeld aber wieviel kann man mir erst nach berechnung des alg I sagen. dies wird wohl um die 340.-€ liegen, da ich nur teilzeitbeschäftigt war.

bei einem zuschuß für algII hat man mir gesagt ich bekäme eine gewisse summe für uns 3 mietübernahme, sowie den eigenbedarf von 345.-€ und pro kind die 207.-€.
davon gingen das kindergeld und der unterhalt der kinder ab, sowie meine alg I .nur wenn der kinder ihr geld als einkommen komplett auf die summe verrechnet werden, würden sie doch meinen selbstbehalt mit finanzieren. nun ist meine frage darf diese summe komplett abgezogen werden, oder sind es diese 207.-€ welche im prinzip ja wegfallen. und was ist mit dem alleinerziehenden zuschlag und zuschuß für meine behinderte tochter , davon sagte man mir gar nix. in einem algII rechner fand ich nähmlich das schwerbehinderte kinder bis 13 jahre einen zuschuß bekommen, bei anderen rechnern ist davon nix ersichtlich.

mein problem ist halt, daß ich mich bis dienstag entscheiden muß , ob ich algII beantrage, da man mir solange den antrag gestundet hat, damit die zeit mir nicht davon läuft. das wohnungsamt sagte mir auch es nützt nix, wenn ich alg II nur pro forma beantrage, da die arge erst rücksprache hält und es ein ewig hin und her gibt, sich dadurch alles extrem verzögert.
ich bin total in der zwickmühle da mir keiner genau sagen kann was mir wo zu steht. schließlich verringert sich ja auch das wohngeld, da freibeträge und werbekostenpauschale wegfallen.
meine letzte lohnzahlung war auch im september und die insolvenzgelder sind auch noch nicht eingereicht, da das verfahren erst eröffnet werden mußte.

ich hoffe mir kann jemand eine klare auskunft geben, damit ich wenigstens in richtung wohngeld oder algII zuschuß den richtigen schritt tun kann.

bei der berechnung der online rechner blicke ich leider auch nicht ganz durch, was nun unter dem strich noch ausgezahlt wird, oder ob da diese mietübernahme noch bei der auszahlung dabei ist.


eine recht ratlose, leider bisher zum glück nicht in dieser situation und dadurch sehr unwissende und auf rat hoffende

motschi

ich bin seit februar 2004 und langem kampf über das gericht glücklich alleinerziehend von vanessa 10 , sie ist durch einen chromosomendefekt behindert und florian 8 jahre
ich hoffe über die informationen und kontakte auf dieser seite einige probleme die [addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 151 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

12 Mitglieder und 139 Besucher

airam, DieMudda, feetartnrw, Gast79, jea, Moni42, Nelemi, pimboli, robeki, Ruhr2010, Steffen40, thomas0123