RE: wohnungssuche/arbeitsamt. wo anfangen?
Hallo Anna Lena,
das gleiche hatte ich vor knapp 2 Jahren auch.
Also:
Da Du derzeit noch in eheähnlicher Gemeinschaft lebst, hast Du momentan noch keinen Anspruch. Du müßtest Dich somit bei dem Amt melden, wo Du hinziehen willst.
Die werden wissen wollen, warum Du dort hin ziehen willst, werden natürlich nicht begeistert sein.
Mir sagte das Amt : Wieso....bleiben sie doch da, wo sie jetzt leben ;-)
Ich konnte Gründe benennen, die auch den SB überzeugten, warum ich in meine Heimat zurückwollte ;-)
Dann erfragst Du, wie groß/teuer die Wohnung sein darf, und machst Dich auf die Suche.
Wohngenossenschaften etc. sollen da sehr gut sein, und auch private Vermieter denken nicht immer schlecht über Hartz 4 Empfänger, denn die bekommen ja monatlich ihr Geld sicher ;-)
Also es kann durchaus negative Reaktionen geben, aber es ist nicht unmöglich auf positive Reaktionen zu stossen.
Wenn Du angenommen eine Wohnung bekommen könntest, gehst Du vor unterschreiben, mit dem Mietvertrag zum Amt, und läßt Dir bestätigen, das sie Dir die Wohnung genehmigen.
Und ab Tag des Einzuges/Ummeldung hast Du dann Anspruch auf Hartz 4.
Ich habe komplette Unterlagen vorher schon eingereicht gehabt, so das, als ich eine Wohnung gefunden hatte, in die ich sofort einziehen konnte, ich innerhalb der nächsten 3 Tage den Bewilligungsbescheid und das Geld auf dem Konto hatte.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.[addsig]