RE: KK will dicke Nachzahlung ?!?!?
Hallo Levi,
die KK darf nur Deinen Unterhalt zur Berechnung des Beitrages heran ziehen.
Das wären also in Deinem Fall die 400 Euro. Somit müßtest Du den Mindestbetrag für Deine freiwillige Versicherung zahlen, das sind je nach KK ca. um die 120 Euro monatlich an Beitrag (ab Januar wahrscheinlich etwas mehr). Das gilt bis zu einer gewissen Höhe, den genauen Betrag habe ich nicht im Kopf, nehme aber an, daß die KK die 816,67 Euro damit meint. Liegt der EU darüber, wird der Beitrag prozentual errechnet und fällt höher aus, da Du den Arbeitgeberanteil mitzahlen mußt, wenn Du kein weiteres Einkommen hast. Solltest Du den Betrag genau benötigen, melde Dich, dann suche ich nach der genauen Zahl.
Mache umgehend einen Widerspruch an die Krankenkasse fertig und erkläre, daß Du selbst nur 400 Euro Unterhalt bekommst. Wenn Du mit Deinem Ex reden kannst, bitte ihn, ab sofort Kindesunterhalt und EU getrennt zu überweisen und nicht in einer Summe, das macht viele Dinge einfacher.
Somit müßtest Du nichts nachzahlen an KK-Beiträgen.
Gruß Anne[addsig]