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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 6. Januar 2007, 22:00

Ledige Mutter - will mich trennen: welcher Ablauf, Behörden, Ansprüche, Rechte???

Hallo Ihr!

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!?

Erst mal zu meiner Person, ich bin ledig und habe mit meinem Ex ein Kind von 15 Monaten. Momentan leben wir noch zusammen. Ich habe eine feste Arbeitsstelle, die ich nach der Elternzeit wieder - zumindest halbtags - antreten werde. Da die Situation zu Haus seit Monaten nicht mehr tragbar ist, will ich mich nun endgültig trennen, da dieser Zustand ja auch meiner kleinen Maus nicht mehr zuzumuten ist.

Jetzt meine Fragen - ja es sind gleich mehrere...

1. Ich weiß, daß ich bis ich wieder arbeiten gehe, Anspruch auf ALG II habe. Gehe ich nun zuerst zum Arbeitsamt um den Antrag zu stellen

oder

2. Suche ich zuerst mal eine Wohnung

und

3. "Plündere" ich erst mal das Sparbuch meiner kleinen Tochter und versuche das Geld "auszugeben", daß es nicht auf das ALG II angerechnet wird. Ich denke, daß ich beim Antrag auch einen Antrag auf Bezahlung einer neuen Waschmaschine stellen muß und ich - so habe ich das zumindest verstanden - weiß, daß hierfür erst mal Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.

4. Muß mein Freund mir ja auch Unterhalt bezahlen, bis die kleine zumindest 3 ist, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Kann mir jemand sagen, wo man das berechnen lassen kann, oder muß ich das für viel Geld von einem Anwalt machen lassen. Gibts da Richtlinien???

5. Gibt es Stellen, an die man sich in meiner Situation wenden kann, die einem evtl. sogar alle (bis auf Punkt 3) meine Fragen beantworten können???

6. Habe ich sonst noch Ansprüche, die ich geltend machen kann - finanziell gesehen??? Ich habe riesen Angst, es allein nicht zu schaffen und daß meine Tochter von vornherein ins ALG II-Empfänger-Dasein rutscht. Hört man ja oft genug: Alleinerziehend = Armut....

Ich hoffe, es findet sich im WWW jemand/oder mehrere, die mir weiterhelfen können oder Tips geben können!

Vielen lieben Dank mal im Voraus!!!!

Mareike :-? :-?

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 7. Januar 2007, 01:57

RE: Ledige Mutter - will mich trennen: welcher Ablauf, Behörden, Ansprüche, Rechte???

Hallöchen Mareike,

zu später Stunde einmal ein paar Antworten auf deine Fragen. Ich bin auch alleinerziehend und zwar schon von der Schwangerschaft an, daher kann ich dir sicherlich ein paar Fragen beantworten.

1.und 2. Ich würde zuerst zum Amt gehen, ich glaube ALG II ist es nicht, weil du ja nicht arbeitssuchend bist, ich meine bei mir hieß es Hartz V, aber wer steigt da noch durch. Ich war auf jeden Fall bei uns bei der Stadtverwaltung, da gab es eine Stelle für Hartz V, ich weiß nicht ob es überall so ist, ansonsten mal bei der Stadt und auch beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen. Ich würde deinen Fall schildern und sagen du hast dich getrennt und bist auf der Suche nach einer Wohnung, vielleicht können sie dir dabei ja auch noch irgendwie behilflichlich sein, z.B. Adressen. Und willst Hartz V beantragen und dass du nach der Elternzeit auch wieder arbeiten gehst.

Also ich gehe mal davon aus, dass ihr Erziehungsgeld bekommt, Hartz V mit Erziehungsgeld ist ok, man kommt so über die Runden, danach wirds enger, dann fehlt das Geld, aber das kommt wohl auch auf die zusätzlichen monatlichen Ausgaben an, die jeder so hat. Darum bin ich auch nach 2 Jahren wieder arbeiten gegangen. Ach ja mein Sohnemann ist jetzt 2 1/2.

3. Sparbuch, ich bin mir da nicht ganz sicher, ob sie an das Sparbuch dran gehen, mich haben sie damals nicht nach Ersparnissen für meinen Sohn speziell gefragt. Abgesehen davon hatte ich zu der Zeit auch keins. Aber die Frage kann ich dir nicht genau beantworten. Anträge für Waschmaschinen etc. werden beim Amt nicht mehr gestellt (so war es auf jedem Fall bei mir), du bekommst dafür pauschal einen Betrag monatlich dazu, der ist dann für Bekleidung, REpararaturen, neue Möbel etc., bei mir waren es monatlich 60,00 Euro. Ich meine DU darfst auf jeden Fall ein bestimmte Summe Gespartes haben, ohne dass sie dran können, weiß aber nicht wie hoch die Summe sein darf. Lebensversicherungen sind nicht so gut, bei Rentenversicherung wird der derzeitige Rückzahlungswert angefordert.

4. Ja, dein Freund muss für dich und das Kind Unterhalt zahlen. Liegt natürlich an seinem Einkommen. Sollte für dich dabei was raus kommen, bekommst du es aber nur bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes. Da gehst du oder ihr am besten zum Jugendamt, die benötigen dann einiges an Unterlagen von ihm und dann rechnen die das aus. Solltest du allein hingehen, nimmt das Jugendamt auch Kontakt zu ihm auf.

5. Also ich hatte mich seinerzeit an eine Schwangerschaftskonfliktberatung gewandt, die konnte mir zu allen Punkten Informationen geben. Ich denke sowas ähnliches gibt es auch für Alleinstehende mit Kind. Versuch mal Pro Famlia, Caritas o.ä.

6. Weitere Ansprüche fallen mir jetzt nicht ein. Evtl. kannst du zur Sommer- und Winterzeit irgendwo Bekleidungsgeld beantragen, ich glaub das waren auch Caritas o.ä. Vereine, das kann ich aber nicht so genau sagen, habe viel gebraucht geschenkt bekommen und darum nicht in Anspruch genommen. Ach ja, ich würde evtl. beim Amt mal nach Umzugskosten fragen, kann sein dass sie es übernehmen und du hast Anspruch auf 60 qm Wohnung. Solltest du vor dem 3. Lebensjahres deines Kindes wieder arbeiten gehen, hast du Anspruch auf eine Tagesmutter, falls es nicht genug Kindergartenplätze unter 3 gibt, Adressen gibt es auch beim Jugendamt. Mein Kleiner geht zu einer Tagesmutter und ich geh wieder halbe Tage arbeiten und er fühlt sich dort pudelwohl und es tut ihm wirklich gut. Mehr fällt mir gerad nicht ein.

Deine Angst kann ich verstehen, aber irgendwie gehts immer, hab ich gemerkt, habe zwischendurch auch Ängste wegen Finanzen, aber was mir dadurch auch bewußt geworden ist, ist, dass man einfach nicht mehr soviel Geld für "Mist" ausgibt, sondern schon gut überlegt, braucht man etwas wirklich, ich habe mir auch angewöhnt, viele Sachen (Klamotten, Spielzeug) gebraucht zu kaufen, Bilder für die Wände mal ich mittlerweile selber und das ein oder andere hab ich mir sogar vom Sperrmüll geholt (Regal) und richtig schön fertig gemacht. Wie sagt doch ein Sprichwort, Not macht erfinderisch. Sprich wenn ich nicht mehr soviel Geld in der Tasche habe, kann ich die Wirtschaft LEIDER ;.) nicht unterstützen, mit dem ganzen Neukram. Also nur Mut, auch du schaffst es, und wenn gar nichts geht, geht Ebay (verkaufen), das hat mich auch schon einige Male gerettet.

So genug geschrieben, wenn du magst, kannst du mich ja auf dem laufenden halten, bei weiteren Fragen kannst dich gern an mich wenden.

Gruß Sonja
Sonja1205@web.de

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 7. Januar 2007, 09:42

RE: Ledige Mutter - will mich trennen: welcher Ablauf, Behörden, Ansprüche, Rechte???

Hallo Mareike,

einiges hat Sonja Dir ja schon geschrieben, aber einiges ist heute, unter ALG 2 wirklich etwas anders. Deshalb schreibe ich Dir nochmalig dazu.

Zitat von »Gast«

Hallo Ihr!


1. Ich weiß, daß ich bis ich wieder arbeiten gehe, Anspruch auf ALG II habe. Gehe ich nun zuerst zum Arbeitsamt um den Antrag zu stellen

oder

2. Suche ich zuerst mal eine Wohnung



Mareike :-? :-?


Du hast Anspruch auf Hartz4 /ALG2 (ist beides das gleiche), sofern der Vater Eures Kindes zuwenig verdient, Dir Betreuungsunterhalt zahlen zu können.
Das gilt vorrangig abzuklären, bzw. zu überschlagen.

Angenommen, er verdient zu wenig, und kann Dir nichts, oder nur etwas zahlen, kannst Du, bevor Du Dir eine Wohnung suchst, schon mal alle möglichen Papiere etc. holen, und einreichen. Einer Wohnung, die Du anmietest, muß vor Vertragsunterschrift mit dem Vermieter, durch das Amt genehmigt werden, sonst wäre es möglich, das sie die Kosten nicht übernehmen.

Am Amt kannst Du auch erfragen, wie groß und teuer die Wohnung sein darf, das ist örtlich unterschiedlich.


Zitat von »Gast«

Hallo Ihr!



3. "Plündere" ich erst mal das Sparbuch meiner kleinen Tochter und versuche das Geld "auszugeben", daß es nicht auf das ALG II angerechnet wird. Ich denke, daß ich beim Antrag auch einen Antrag auf Bezahlung einer neuen Waschmaschine stellen muß und ich - so habe ich das zumindest verstanden - weiß, daß hierfür erst mal Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.



Mareike :-? :-?


Das würde ich nicht tun. Denn u.U. (bzw. sehr wahrscheinlich)verlangt das Amt einblick in sämtliche Sparbücher etc. und die könnten schon hellhörig werden, falls dort höhere Beträge abgebucht wurden, kurz vor Antragstellung.
Könnte gegebenenfalls nach hinten losgehen.
Im übrigen darf man etwas auf einem Sparbuch haben, als etwas behalten.

Das mit Waschmaschine etc. ist so leicht heute nicht mehr. Gesetzlich ist abgesteckt, das man nur etwas erhält, wenn man seinen ersten Hausstand gründet, was bei Dir nicht der Fall ist. Aber auch da ist es von Amt zu Amt unterschiedlich. Ich habe vor 1,5 Jahren mit viel Durchsetzungsvermögen eine Spüle und einen Kühlschrank bekommen, sonst nichts. Bin bei o angefangen. Habe aber einiges, durch das Erziehungsgeld mir selber zulegen können.

Es gibt aber auch einige, die mehr vom Amt bekamen. Also auch hier ist es wohl so, das man der Entscheidung des örtlichen Amtes unterliegt


Zitat von »Gast«

Hallo Ihr!



4. Muß mein Freund mir ja auch Unterhalt bezahlen, bis die kleine zumindest 3 ist, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Kann mir jemand sagen, wo man das berechnen lassen kann, oder muß ich das für viel Geld von einem Anwalt machen lassen. Gibts da Richtlinien???



Mareike :-? :-?


Manche Jugendämter übernehmen auch die Berechnung des Betreuungsunterhaltes. Manchmal ist es aber auch ganz leicht selber zu ermitteln, falls er kooperativ mitwirkt.

Verdient er angenommen nur 1200€, bleibt nach Abzug des KU nichts mehr für Dich, bzw. ganz wenig, dann könnte er mit Dir zum Amt, seine Bescheinigungen vorlegen, und dann wäre das auch fürs Amt " gegessen"

Mit Hartz 4 unterschreibst du im übrigen, das Du sämtliche Ansprüche geltend machst, bzw. gemacht hast.

Also da so lapidar denken, die interessiert das nicht, st nicht.

Solltest Du einen Anwalt benötigen, kannst Du Dir bei Gericht einen Beratungsschein holen, und dann kostet Dich die Beratung beim Anwalt max. 10€



Zitat von »Gast«

Hallo Ihr!



6. Habe ich sonst noch Ansprüche, die ich geltend machen kann - finanziell gesehen??? Ich habe riesen Angst, es allein nicht zu schaffen und daß meine Tochter von vornherein ins ALG II-Empfänger-Dasein rutscht. Hört man ja oft genug: Alleinerziehend = Armut....



Mareike :-? :-?


Nein, keine Ansprüche. Ausser, Dir einen KiTa Platz suchen, und dann selber arbeiten, bleibt Dir bei Trennung nichts anderes ausser Hartz4 übrig (es sei Papa ist Großverdiener und bezahlt dementsprechend Unterhalt).

Aber man kann damit leben.

Vorsicht mit dem Erziehungsgeld. Das fällt ab dem 24 Monat weg, also ab dann hast Du 300€ weniger auf dem Konto.[addsig]

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