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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 8. Januar 2007, 08:40

Leistungen der ArGe und Unterhalt und Elterngeld

Hallo. Ich habe eine Frage, und hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann.

Letzte Woche hatte ich ein Gespräch bei der ArGe, da ich im 7. Monat schwanger bin und allein erziehend sein werde. Da ich ab Mitte Mai kein Einkommen mehr haben werde, muss ich nun div. Leistungen beantragen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass

1. die Leistungen auf das zu erwartende Elterngeld, zumindest teilweise, angerechnet wird

2. ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem Kindsvater habe und diese privatrechtlich durchsetzen muss

Nun meine Fragen: - stimmt es, dass Leistungen der ArGe angerechnet werden?
- muss ich zur Prüfung von Unterhaltsanprüchen wirklich zum
Anwalt? Gibt es andere Möglichkeiten, das feststellen zu
lassen?

Gast

unregistriert

2

Montag, 8. Januar 2007, 09:23

RE: Leistungen der ArGe und Unterhalt und Elterngeld

Hallo und guten Morgen




Zitat von »Gast«

Hallo. Ich habe eine Frage, und hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass

1. die Leistungen auf das zu erwartende Elterngeld, zumindest teilweise, angerechnet wird



Das ist wohl richtig so. ALG2 Empfänger haben nur 300€ Elterngeld zusätzlich zu Alg2. Heißt, alles was Du über 300€ an Elterngeld erhälst, wird als Einkommen angerechnet.
Wenn man mal überlegt, eigentlich auch logisch, oder?

Denke Dir mal, Du bekämest 1000€ Elterngeld+ rund 700€ ALG+KU+KG......denke, das wäre wohl wirklich dann Steuergelder rausschmeißerei, wie es besser nicht gehen würde, oder?



Zitat von »Gast«



2.. ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem Kindsvater habe und diese privatrechtlich durchsetzen muss

Nun meine Fragen: - stimmt es, dass Leistungen der ArGe angerechnet werden?
- muss ich zur Prüfung von Unterhaltsanprüchen wirklich zum
Anwalt? Gibt es andere Möglichkeiten, das feststellen zu
lassen?


Ja, Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt in Höhe Deines letzten Durchschnittsverdienstes. Diese Ansprüche sind vorrangig, vor Alg 2 durchzusetzen.

Du kannst am Jugendamt nachfragen, manche berechnen es dort, Du kannst auch versuchen, Dich mit dem Vater selber einig zu werden, sofern die Berechnung nicht zu kompliziert ist.

Andernfalls mußt Du es über einen Anwalt laufen lassen. Hierzu kannst Du einen Beratungsschein bei Gericht beantragen, dann kostet Dche der Anwalt max. 10€.

Der Betreuungsunterhalt wird komplett auf ALG2 angerechnet, da der Vater eigentlich Dir gegenüber verantwortlich ist, und nicht die Allgemeinheit.

Sollte die Berechnung länger dauern, und Du ALG 2 bis zur Entscheidung bekommen, und Vater muß dann (angenommen ) nachzahlen, das Geld bekommst dann auch nicht Du, sondern das Amt, da es dann in Vorkasse für den Vater getreten ist.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 8. Januar 2007, 13:58

RE: Leistungen der ArGe und Unterhalt und Elterngeld

hallo,
frage auf deine antwort;

Ich kann das die genauer klären, da ich selber in der situation bin aber allerdings ist mein sohn scho 13 monate alt.
Ab 2007 ist das Elterngeld wirksam.
Daher bekommst du 67% von deinem nettogehalt.
Hast du allerdings nur unter 400 euro netto bekommen, bekommst du auch nur 12 Monate 300 Euro.
Und höchstens 1800 Euro.
Unterhalt mußt du bein jugendamt beantragen. Wenn der Vater allerdings aus was für ein grund nich zuahlen kann z.B Ausbildung oder geringverdiener ist, dann bekommst du ein Unterhaltsvorschuss von 127 euro monatlich den ihr oder der Vater aber auch nicht zurück zahlen muß.
Weil er würde ja ganz gerne bezahlen kann es aber nicht.
Das wird bei der ARGE angerechnet so wie das Kindergeld 154 Euro.
Das Elterngeld wird nicht angerechnet, weil du es ja nur 12 monate bekommst.
Achte darauf das du von der ARGE alleinerziehengeld von 124 Euro monatlich bekommst.
Die Caritas ist auch eine gute hilfe ich habe damals 600 Euro bekommen.
Und die ARGE muß dir auch die erstausstattung von ca.400 Euro geben.
Die aber allerdings nur wenn du arbeitslos bist.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Viel Glück :-)

Gast

unregistriert

4

Montag, 8. Januar 2007, 14:07

RE: Leistungen der ArGe und Unterhalt und Elterngeld

Zitat von »Gast«

hallo,

Unterhalt mußt du bein jugendamt beantragen. Wenn der Vater allerdings aus was für ein grund nich zuahlen kann z.B Ausbildung oder geringverdiener ist, dann bekommst du ein Unterhaltsvorschuss von 127 euro monatlich den ihr oder der Vater aber auch nicht zurück zahlen muß.

Viel Glück :-)


Nicht korrekt.
UHV muß vom Vater zurückgezahlt werden, läuft sich als Schulden für ihn auf.

Gibt zwar einzelfällig andere Entscheidungen, aber dann kann Vater sehr gute Gründe voreisen.

Gast

unregistriert

5

Montag, 8. Januar 2007, 15:48

RE: Leistungen der ArGe und Unterhalt und Elterngeld

Zitat von »Gast«


Das Elterngeld wird nicht angerechnet,

Viel Glück :-)


Eigentlich korrekt. Als ALG 2 Bezieher hat man aber nur Anspruch auf 300€ Elterngeld. Bekommt man mehr, ist das nur ein hin-und herverteilen der Geldgeber.

Rechrechnen auf Kosten des staates geht hier nicht.

Grüßle Aninjha

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