Hallo und guten Morgen
Hallo. Ich habe eine Frage, und hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass
1. die Leistungen auf das zu erwartende Elterngeld, zumindest teilweise, angerechnet wird
Das ist wohl richtig so. ALG2 Empfänger haben nur 300€ Elterngeld zusätzlich zu Alg2. Heißt, alles was Du über 300€ an Elterngeld erhälst, wird als Einkommen angerechnet.
Wenn man mal überlegt, eigentlich auch logisch, oder?
Denke Dir mal, Du bekämest 1000€ Elterngeld+ rund 700€ ALG+KU+KG......denke, das wäre wohl wirklich dann Steuergelder rausschmeißerei, wie es besser nicht gehen würde, oder?
2.. ich Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem Kindsvater habe und diese privatrechtlich durchsetzen muss
Nun meine Fragen: - stimmt es, dass Leistungen der ArGe angerechnet werden?
- muss ich zur Prüfung von Unterhaltsanprüchen wirklich zum
Anwalt? Gibt es andere Möglichkeiten, das feststellen zu
lassen?
Ja, Du hast Anspruch auf Betreuungsunterhalt in Höhe Deines letzten Durchschnittsverdienstes. Diese Ansprüche sind vorrangig, vor Alg 2 durchzusetzen.
Du kannst am Jugendamt nachfragen, manche berechnen es dort, Du kannst auch versuchen, Dich mit dem Vater selber einig zu werden, sofern die Berechnung nicht zu kompliziert ist.
Andernfalls mußt Du es über einen Anwalt laufen lassen. Hierzu kannst Du einen Beratungsschein bei Gericht beantragen, dann kostet Dche der Anwalt max. 10€.
Der Betreuungsunterhalt wird komplett auf ALG2 angerechnet, da der Vater eigentlich Dir gegenüber verantwortlich ist, und nicht die Allgemeinheit.
Sollte die Berechnung länger dauern, und Du ALG 2 bis zur Entscheidung bekommen, und Vater muß dann (angenommen ) nachzahlen, das Geld bekommst dann auch nicht Du, sondern das Amt, da es dann in Vorkasse für den Vater getreten ist.[addsig]