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von mona84

kalinka

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Beiträge:

1

Mittwoch, 17. Januar 2007, 12:09

Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Die Job-AG hat kurz vor dem 3. Geburtstag meines Sohnes festgestellt dass der Vater Vermögen besitzt und will nun von ihm sämtliche, an mich gezahlten Alg2-Leistungen wiederhaben. Seit 10/05 ist die JobAG über die Vermögensverhältnisse informiert, aber da mein Exfreund noch studiert hat musste er bisher nur den einfachen Unterhaltssatz zahlen. Angeblich hat der Bearbeiter es jetzt erst geschafft den gesamten Fall zu überblicken und meint es liegt soviel Vermögen aus einer Erbschaft vor, dass er nicht nur mehr für´s Kind sondern rückwirkend auch für mich Unterhalt zahlen soll.
Ich verstehe mich mit meinem Ex sehr gut und würde nicht gegen ihn klagen. Hat die JobAG dazu das Recht? Es liegt bisher nichts schriftlich vor sondern der Bearbeiter hat mich erstmal angerufen um zu fragen ob ich denn nicht vielleicht klagen möchte..?! Er scheint selber unsicher zu sein wie die Rechtslage ist! [addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 17. Januar 2007, 12:51

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Hallo Kalinka,

herzlich willkommen hier im Forum.

Frage 1. Für das kind erhälst Du UHV? Besteht ein Titel?

Zu Deinem Unterhalt kann ich nicht wirklich was sagen. Denn: unterhalt ist aus laufenden Einkommen (wozu Miete, Zinsen etc.) zählen.

Es ist Möglich, das er soviel Erbschaft hat, das er zinsen in nicht unbeträchtlicher Höhe erhält?

Demnach wäre es wirklich an Dir, auch notfalls einzuklagen. Denn bevor der Staat für Dich und das Kind aufkommt, ist erstmal der Vater dran, mit zahlen.

Besteht ein Titel für das Kind, dann kann zumindest für den aussenstehenden KU an die Vermögenswerte dran gegangen werden.

Also wenn das Amt sagt, du sollst klagen, dann wirst Du es auch tun müssen. Es kann ja nicht sein, das die Allgemeinheit für Euch aufkommt, während der Vater ein nettes Sümmchen irgendwo liegen hat, oder?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 17. Januar 2007, 16:30

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

naja,
so einfach ist das nicht. grundsätzlich darf in punkto unterhalt nicht auf vermögen zurückgegriffen werden, sondern nur auf einkommen. dazu zählen auch zinsen. nur wenn die zinsen anscheinend so hoch sind, dass er hätte euch beide komplett bezahlen können, wäre es mögl., eventuell, auch rückwirkend etwas zu bekommen. nun ist es aber so, dass das aa bereits seit 10/05 über sein vermögen bescheid wusste, nun, seit mehr als einem jahr kommt das aa ausm a* und fordert. die frage ist: wurde er denn jemals rechtswirksam in verzug gesetzt? woher will das aa wissen wieviel zinsen er erhält? zur not sollte sich dein ex rechtliche beratung bei einem anwalt holen, wenn er eine rechtsschutzversicherung hat, dann zahlt diese in der regel die erstberatung (solange wie der anwalt also keinen brief o.ä. schreibt).

also erst mal keine panik und abwarten.

gruß, romy

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 17. Januar 2007, 16:49

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Zitat von »Gast«

nun ist es aber so, dass das aa bereits seit 10/05 über sein vermögen bescheid wusste, nun, seit mehr als einem jahr kommt das aa ausm a* und fordert. , romy


Hallo Romy,

sicherlich vom Prinzip her richtig, was Du schreibst.....aber:

Nicht die Job AG ist dazu verpflichtet, evtl. Unterhaltsansprüche zu überprüfen, sondern derjenige selber, der die Ansprüche evtl. hat.

Mit dem Antrag auf ALG2 unterschreibt man/Frau ja auch, das man anderweitige evtl. Ansprüche geltend (dann muß man sogar die Adresse vom Anwalt angeben) macht, diese zumindest überprüfen läßt.

Also ich sehe in dem Fall keine Nachlässigkeit der Job AG, sondern eher eine evtl. von Kalinka.
Die hätte notfalls, zur ordentlichen Berechnung, einen Anwalt beauftragen müssen.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 17. Januar 2007, 18:35

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

nun ja, das sehe ich nicht ganz so. die arge hätte sie von anfang an auffordern müssen bzw sie erstmal beraten müssen.

das ist ihre aufgabe. somit liegt ein verschulden der arge vor.

ich glaube kaum, dass die arge sich soweit nach vorn lehnen wird ihn zu verklagen, da er ja wahrheitsgemäß alle enagben gemacht hat...

gruß, romy

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 17. Januar 2007, 18:54

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Also in meinem Erstantrag (und ich denke, die sind alle gleich), stand unter einem Punkt :

Ich habe mir anderweitig zustehende Unterhalstansprüche überprüfen lassen, bzw. wird es überprüft. Dabei dann z.b. die Angabe des Anwaltes, samt Adresse.

und wenn ich da irgendwas ankreuze, und das auch unterschreibe, dann muß es der Wahrheit entsprechen.
Wäre wichtig, zu wissen, was Kalinka zu dem Passus geschrieben hat.

Grüßle Aninjha

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 17. Januar 2007, 19:14

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

ich hatte sowas nicht in meinem antrag...kann mich zumindest nicht daran erinnern.

gruß, romy

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 18. Januar 2007, 08:01

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Hallo also in meinem Antrag war so was auch nicht.
Ausserdem müsste man dazu die Unterhaltansprüche auf die Arge überleiten lassen.Tut man dies nicht kann die Arge nur darauf aufmerksam machen.Mehr nicht.Es ist nämlich eine Zivilrechtliche Sache.


gruss Kijara

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 18. Januar 2007, 10:25

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

ganz genau.

denke noch immer die arge hätte ihre kundin besser beraten müssen.
es ist nicht ihre aufgabe den job des sb zu machen.

gruß, romy

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 18. Januar 2007, 10:48

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Besser beraten müssen?

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werner

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