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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 21. Januar 2007, 16:16

Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie das aussieht mit der Bemessung des Arbeitslosengelds nach 14 Monaten Elternzeit (mit Bezug Elterngeld, weil ET im Juli 07 liegt).

Wird dann als Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld das Elterngeld zugrunde gelegt (also 60% von 67% Prozent des Nettogehalts bis zur Geburt) oder bemisst es sich nach dem Nettogehalt, das man bezogen hätte, wenn man NICHT in Elternzeit gegangen wäre?

Also: ist es finanziell für die Höhe des anschließeden Bezugs von Arbeitslosengeld ein Unterschied, ob ich während der Elternzeit formal arbeitslos oder nur für Elternzeit beurlaubt bin?

Ist gerade sehr wichtige Frage für mich.

(Flankiernde Info: Vertrag endet in jedem Fall spätestestens 14 Monate nach Geburt oder eben schon 2 Monate nach Geburt. Werde alleinerziehend sein. Da ist auch nichts zu machen. Abgesehen davon wäre diese Stelle alleinerziehend nicht möglich und wollte ich auch gar nicht.)

Für jede konkrete Info dazu wäre ich dankbar.

Gruß+Dank
nur Gast...

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 21. Januar 2007, 16:47

RE: Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

Hallo Gast,

habe ich das nun richtig verstanden?

Du bist in einem befristeten Arbeitsverhältnis, richtig?

Wenn der Vertrag im September (2 Monate nach der Geburt) endet, bist Du offiziell nicht mehr in Elternzeit (das steht nur Arbeitnehmern zu).

Fraglich wäre dann, ob Du vom Vater Unterhalt für Dich erhälst, Du Hartz 4 beantragen wirst, oder ob das Elterngeld so hoch sein wird, das Du Euren Lebensunterhalt selbst bestreiten willst.

Wenn Du nach 14 Monaten dann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen willst, und Dich arbeitslos meldest, wird Dein Gehalt vor der Geburt als Bemessungsgrundlage genommen. Jedoch: Nur das volle, wenn Du auch Vollzeit arbeitssuchend bist. Wirst du Dich nur Teilzeit zur Verfügung stellen, wird dementsprechend auch nur ALG1 gezahlt, als hättest Du vorher Teilzeit gearbeite.

Also Anspruch auf volles ALG1 nur, bei Vollzeit Verfügbarkeit zur Vermittlung.

Hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 21. Januar 2007, 17:12

RE: Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

ja, richtig, bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis und zwar bis September 07.

Arbeitgeber erwägt aber, Vertrag um 1 Jahr zu verlängern, d.h September 08. Danach jedoch ist auf jeden Fall SChluss.(wie gesagt ET ist Juli 07).

Allerdings mache ich mich dadurch eben auch sehr abhängig gerade was meinen Einsatz jetzt während der Schwangerschaft angeht...

Sprich: ich würde dieses Angebot nur annehmen wollen, wenn ich davon einen echten finanziellen Vorteil habe - spätestens in der Zeit nach dem Elterngeld. Sonst lieber einen klaren Schlussstrich ziehen..
Blicke aber eben gerade nicht so recht durch

Zur finanziellen Situation:
Ob der Vater zahlen wird oder kann, ist noch nicht geklärt. Ich würde aber davon zunächst mal nicht ausgehen.

Dennoch:
Nach Hochrechnung von Profamilia müsste ich mit Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld ganz knapp, aber gerade mal so über die Runden kommen können für 14 Monate.

Bin nun einfach unklar, welche Variante diese bessere für den Zwerg und mich wäre...

Gruß und Dank für rasche Antwort

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 21. Januar 2007, 17:35

RE: Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

Was ich mich derzeit frage, ist die Sache der Krankenversicherung.

Wenn Du einen Arbeitgeber hast, und Elternzeit nimmst, bist Du versichert.

Wenn Du Hartz 4 erhälst, versichert Dich das Amt.

Aber wenn Du keinen AG hast, kein Hartz 4 erhälst, weil zuviel Elterngeld......dann müßtest Du Dich theoretisch selber krankenversichern. :-? [addsig]

pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Sonntag, 21. Januar 2007, 17:59

RE: Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

Hallo Gast,

wenn du dich in keinem Arbeitsverhältnis mehr befindest, wirst du auch kein Elterngeld in voller Höhe erhalten, sondern nur die 300 Euro und wirst Hartz 4 beantragen müssen, denn generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug: Eine ausgeübte Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden.
Sollte dein AG den Vertrag verlängern und du in Elternzeit gehen ist die Krankenversicherung gewährleistet, denn während des Bezugs von Elterngeld läuft sie als beitragsfreie Zeit weiter.
Was ich aber nicht verstehe an deinem Posting, warum sollte der AG den Vertrag verlängern, wenn du eh nicht zur Vergügung stehst????

Liebe Grüße
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 4. Februar 2007, 16:24

RE: Elternzeit und anschließende Arbeitslosigkeit

Denke mal der Arbeitgeber weiss nix von der Schwangerschaft!!!Oder?

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