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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 29. Januar 2007, 19:15

Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Eigentlich geht es ja gar nicht um mich (obwohl ich auch allein erziehend bin), sondern um meine Tochter. Sie ist 19 Jahre alt und mit einem Amerikaner verheiratet. Die beiden haben ein Kind und im letzten Jahr auch in Amerika gelebt. Nun trennen sich die beiden und meine Tochter kommt mit dem Kind zurück nach Deutschland.

Nun meine Frage: Hat sie irgendeinen Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie noch verheiratet ist? Sie hat nämlich auf alle Unterhaltsansprüche verzichtet, damit sie das Kind mit nach Deutschland bekommt. Eine Berufsausbildung hat sie nicht, gearbeitet auch noch nicht.

Kennen Sie sich da in den gesetzlichen Regelungen aus? Ich habe da so im Hinterkopf, dass sie ihren Mann erst auf Unterhalt verklagen müsste, bevor der Staat einspringt. Liege ich da richtig?


Gast

unregistriert

2

Montag, 29. Januar 2007, 20:26

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

da wird der kv sich aber freuen. sobald deine tochter hier in dt hartziv beantragt, und das muss sie, von was soll sie leben, wird sich die ARGE nach amerika wenden und den papa auffordern zu zahlen...

Gast

unregistriert

3

Samstag, 3. Februar 2007, 23:01

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Soweit ich weiss ist es nicht rechtens auf Unterhaltsverpflichtungen des Kindes zu verzichten. Die mama kann das gar nicht weilder Unterhalt für das Kind ist und das hat ja nicht verzichtet.
Kann mir nicht vorstellen das das Amt sich nach Amerika wendet!
Aber zum trost, denke schon das sie Harz 4 bekommt. Schiesslich zieht sie einen zukünfzigen Steuerzahler gross.
Lucie

monthy

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 4. Februar 2007, 10:58

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Die Frage ist doch grundsätzlich falsch gestellt. M. E. lautet die entscheidende Frage nicht, wo manUnterhaltlsleistungen bekommen kann sondern wie man die Frau in Lohn und Brot bekommt. Weder das Kind noch die derzeitige Situation sind ja im Sinne eines unvorhersehbaren Naturereignisses einfach so über sie gekommen, so dass man auch ein gewisses Maß an Aktivität einfordern kann. Ich zitiere mal sinngemäß Herrn Hansen aus "Planet Germany": Wenn in Amerika über Alleinerziehende gesprochen wird, dann ist es die Story über eine Mutter die mit dem Kind auf einem Arm und einem Gewehr unter dem anderen Indianer vom Grab ihres Mannes verscheucht. In Deutschland ertönt leise Geigenmusik in Moll und aus dem off kommt eine Stimme und erklärt schluchzend dass man bisher gerade so klargekommen ist aber jetzt, mit den neuen Gesetzen- da muß wohl der Staat ran.
Genauso hört sich das für mich an. Irgendwelche Talente wird die Frau doch haben. Vielleicht versucht man die erstmal zu aktivieren, in der Hoffnung dass sich dann für sich selbst sorgen kann.
[addsig]

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 4. Februar 2007, 12:19

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

An Monty:
Ich nehme mal an wenn die Mutter 19 ist kann das Kind nicht gerade besonders alt sein, sprich sollte es unter 3 sein ist es zumindest in manchen Teilen Deutschlands nicht einfach von Heute auf Morgen einen Betreuungsplatz zu bekommen und das heisst dann wohl das das nicht ganz so einfach wird mit dem arbeiten. Abgesehen davon das es nicht ganz locker einfach ist nen Job zu bekommen als alleinerziehende ( und mit 19 sicher Ohne Ausbildung) .
Ausserdem weisst Du nicht ob die Dame vorhat arbeiten zu gehen wenn sie alles Vor Ort organisiert hat!!! Allerdings kommt sie jetzt erst mal von Amerika und ist villeicht in einer Notsituation, zumindest die ersten Paar Monate.
Wir leben ja hier bekanntlich in einer Solidargemeinschafft, und ich finde es toll das es hier hilfe fuer beduerftige gibt.
Mann muss ja nicht gleich alle zu arbeitsfaulen mitbürgern degradieren.
Wobei ein gewisses mass an Eigenverantwortung durchaus zu erwarten ist.
Lucie

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 4. Februar 2007, 14:10

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

und das amt wird sich definitiv nach amerika wenden. sie muss beim alg2 antrag angaben über den vater machen.

und das mat holt sich das geld schon.

monthy

Anfänger

Beiträge:

7

Sonntag, 4. Februar 2007, 18:26

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Das hat nichts mit einer Degradierung zum arbeitsfaulen Mitbürger zu tun. Es ist aber ein gewisser Automatismus zu erkennen, zur Lösung privater Probleme nach dem Staat zu rufen. Und Solidargemeinschaft heisst nicht, dass viele in der Gemeinschaft sind und der Rest ist Solidar und zahlt. Ich bin AE mit 2 Kindern, erzähl mir also keine Stories über die furchtbare Belastung für ein Kind zu sorgen. Als AE hast Du Versorgungsanspruch mit Kitaplätzen und bist auf den Wartelisten per se ganz vorn mir dabei. Ich habe mir gerade nach einem Umzug neue Kitaplätze organisiert. Das ging, trotz Vollbeschäftigung und morgens und abends 90 Minuten Fahrzeit zum bzw. vom Büro, binnen 5 Tagen.

In guten Zeiten Kinder in die Welt zu setzen heisst auch, in schlechten Zeiten das Kreuz gerade zu machen und für sie zu sorgen. Nach dem Staat kann man rufen, wenn man seine privaten Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft hat. Das kann ich hier nicht erkennen.[addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

8

Sonntag, 4. Februar 2007, 18:32

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Zitat von »Gast«

und das amt wird sich definitiv nach amerika wenden. sie muss beim alg2 antrag angaben über den vater machen.

und das mat holt sich das geld schon.


GRINS. Deutsche Behörden in Amerika. Das Thema habe ich erlebt. Der Gedanke daran zieht mir heute noch die Mundwinkel an die Ohren. Für den Fall dass es Dir entfallen ist: In USA gibt es keine Meldepflicht. Wer nicht zahlen will zieht um und ist von der Bildfläche verschwunden. Solche transatlantischen Unterhaltskämpfe sind schlußendlich immer ein Zuschußgeschäft für den Staat.[addsig]

Gast

unregistriert

9

Sonntag, 4. Februar 2007, 23:20

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Liebes Monty,
Natürlich hast Du recht, es ist nicht schön, dass man immer erst an den Staat denkt wenn es einem schlecht geht. Allerdings find ich es schade das die die es am schwersten haben und am wenigsten haben (hier sind die alleinerziehenden gemeint) untereinander sich noch anmachen. Von wegen ich arbeite schliesslich und bin somit besser als Ihr!!! Im übrigen arbeite ich auch, hab aber schon zeiten gehabt wo das nicht ging, und zwar im ersten Jahr nach der Geburt.
Ich hatte übrigens mit meinem kitaplatz nicht so viel Spass. Hab Sohnemann gleich nach der Geburt angemeldet und stand fast ein Jahr auf der Warteliste. Auch das ich alleinerziehend war hatte keinen Einfluss.
Ich hab halt das gefühl, das Leute hier im Forum ne Frage stellen und dann erst mal angemeckert werden.
Find ich schade.
Lucie

Gast

unregistriert

10

Sonntag, 4. Februar 2007, 23:36

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Zitat von »Gast«

Liebes Monty,
Natürlich hast Du recht, es ist nicht schön, dass man immer erst an den Staat denkt wenn es einem schlecht geht
Lucie


Hallo Lucie,

habe den Thread hier grad nur überflogen (ist schon spät ;-) )

Aber: Wenn sie nun wirklich erst 19 ist, ist es eh nicht so leicht, Hartz 4 zu bekommen. Erstmal geht es an den Vater des gemeinsamen Kindes, und danach an die Eltern.

unter 25 Jahre so mir nichts Dir nichts heute noch Staatsgelder zu kassieren, ist nicht. Sorry, auch wenn Du mich nun in die Schublade derer steckst, die degradieren (was ich sicherlich nicht will).....ABER:

Hier ist ein 19 (?)jähriges Mädchen, welches ein Kind hat....Vater des Kindes ist wohl nicht greifbar, oder leistungsfähig oder wie auch immer.....aber in "normalen" Fällen leben 19 jährige noch zu Hause, machen eine Schul-oder berufliche Ausbildung, und werden von den eigenen Eltern unterstützt.

Ich frage mich manchmal, mit welchem Ergebnis wir mal in 10 Jahren bei solch denken landen?

Damit, das ich meine Tochter vielleicht animiere, wenn sie keine Lehrstalle mit 16 findet, schwanger zu werden, um statt mir als Elternteil entweder a. dem Vater oder b. dem Staat auf der Tasche zu liegen ?

Ist grad sehr überspitzt und direkt formuliert.......aber auf dem Weg werden wir uns befinden, in den nächsten 10 Jahren.

Die, die noch nie einen Cent hier eingezahlt haben, kassieren.....die, die unschuldig in Not kamen, haben drunter zu leiden.


@Themenstarterin:

Man kann auf Unterhaltsansprüche verzichten. Sicherlich. Aber nur solange nicht die allgemeinheit dafür aufkommen muß.

Tipp von mir:

Biete ihr als Mutter eine Notunterkunft bei Dir an......und helfe ihr, hier in D ganz schnell Fuß zu fassen, arbeitsmäßig etc.

Mit Unterstützung der Familie ist noch wesentlich mehr erreichbar, als für manchen der vielen ae´s hier, die keine Eltern mehr haben.



[addsig]

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